Europäische Asylpolitik - Jahre des Umherirrens

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Die sogenannte Dublin-II-Verordnung schreibt Flüchtlingen vor, in dem Land Asyl zu beantragen, in dem sie europäischen Boden betreten. Was aber, wenn dort lebensbedrohliche Bedingungen vorherrschen?

Das Dublin II- Abkommen schreibt Flüchtlingen vor, in dem Land Asyl zu beantragen, in dem sie europäischen Boden betreten. Herr D. aus Côte d'Ivoire fand in Italien lebensbedrohliche Bedingungen vor. Nun kämpft er um ein Aufenthaltsrecht in Deutschland.

Wenn Herr D. erzählt, wie er nach Deutschland kam, muss er weit ausholen. Er hat eine lange Reise hinter sich, die auch seit seiner Ankunft in Europa kein Ende findet:

"Ende 2008 verließen wir Libyen in einem Boot. Am sechsten Tag unserer Reise hat das Rote Kreuz uns aufgenommen und nach Lampedusa gebracht. Es gab nicht genug Platz in den Camps. Das Militär errichtete Zelte, um die Menschen unterzubringen. Wir mussten unsere Fingerabdrücke abgeben und sie fragten uns nach Namen, Herkunftsland, Geburtsstadt und Alter. Dann wurden wir mit einem Flugzeug der UNO in eine kleine Stadt in der Nähe von Mailand gebracht. Dort mussten wir draußen schlafen. Wenn du deine Matratze liegenlässt, findest du sie nicht wieder. Nach vier Tagen hielt ich es dort nicht mehr aus und habe meinen Platz aufgegeben."

Leben auf der Straße

"Ich ging nach Mailand, wo ich auf der Straße lebte. Als dann der erste Schnee fiel, fragte ich bei der Caritas nach einem Schlafplatz, aber dort gab es keine freien Plätze. Zweimal habe ich versucht, das Land mit dem Zug Richtung Frankreich zu verlassen, aber bei den Kontrollen haben sie mich jedes Mal aus dem Zug geworfen.

So blieb ich in Mailand auf dem Bahnhof. Ich versuchte, als Kofferträger Geld zu verdienen und schlief auf Bänken. Jede Nacht um Mitternacht verjagt die Polizei alle und ich wartete draußen, bis um 5 Uhr morgens der Bahnhof wieder aufmachte. Dann legte ich mich so bis 10 Uhr wieder auf eine Bank und ging dann wieder Koffer tragen.

Eines Tages, im Januar 2009, konnte ich mich plötzlich nicht mehr bewegen. Ich habe mich sehr schlecht gefühlt, fast wie gelähmt. Als die Polizei mich verjagen wollte, habe ich gesagt, dass ich schon fast tot bin. Sie haben einen Krankenwagen gerufen und mich ins Krankenhaus gebracht. Dort bin ich acht Tage geblieben und hatte zum ersten Mal ein Dach über dem Kopf. Sie sagten mir, dass ich Masern habe. Als ich wieder gesund war, hat mich ein Krankenwagen zurück zum Hauptbahnhof gebracht, dorthin, wo sie mich mitgenommen hatten.

Als ich das gesehen habe, ist mir alles zu viel geworden und ich wollte nur noch nach Hause. Ich bin zur Polizei gegangen und habe ihnen gesagt, dass ich gekommen bin, weil ich in meinem Land nicht bleiben konnte, aber dass es hier noch schlimmer ist. Sie haben gesagt: „Du wolltest nach Europa und das hier ist Europa.“ Ich musste etwas tun. Alle, die ich kannte, gingen hierhin und dorthin und so habe auch ich versucht, wegzugehen."

Erste Ausreise, Rückkehr, erneuter Versuch

Herr D. reist in die Schweiz aus und stellt dort einen Asylantrag. Nach einigen Monaten wird er aufgefordert, das Land zu verlassen, weil in Italien für ihn keine Gefahr bestehe.

"Als ich Ende 2009 in Rom ankam, fragten mich die Grenzpolizisten am Flughafen, warum ich Italien verlassen hätte. Ich antwortete, dass ich kein Dach überm Kopf hatte und erst recht kein Bad, um mich zu waschen. Und dass ich im Schnee saß, dass ich Brüder gesehen habe, die im Schnee erfroren und dass ich nicht auf der Straße sterben möchte. Sie erwiderten, dass es auch italienische Staatsbürger gibt, die draußen schlafen. Ich könne aber einen zweiten Asylantrag stellen. Sie stellten mir ein Papier aus, mit dem ich für drei Monate in Rom bei der Caritas unterkommen sollte. Nach einer Woche hat mir der Verantwortliche dort gesagt, dass es zu viele Menschen in Not gäbe und setzte mich wieder auf die Straße. Ich habe meine Sachen wegwerfen müssen, weil ich sie nicht mit mir rumtragen konnte.

Zum Winteranfang bin ich nach Rosarno in Süditalien gefahren, um mich wie viele andere dort durchzuschlagen. Ich habe es wie die anderen gemacht: Ich habe auf einer Brache, die wir das Ghetto nannten, ein Zelt gebaut und mich morgens an die Straße gestellt, um Arbeit auf den Orangenplantagen zu finden. Wir standen an einer großen Straße und wenn Autos anhielten, liefen wir hin, damit sie uns nehmen. Wenn wir bis 10 Uhr nicht eingestellt wurden, gingen wir in die Stadt, um dort in den Mülltonnen nach brauchbaren Dingen zu suchen."

Rassistische Übergriffe

"Wenn die Einwohner von Rosarno uns sahen, sagten sie oft Dinge wie: „Ihr „bambolas“ (Schimpansen), ihr werdet einer nach dem anderen sterben, bis Italien wieder frei sein wird.“ Wenn du als Schwarzer in einen Bus gestiegen bist, haben sich alle weggesetzt oder sind aufgestanden, um dir nicht zu nahe zu kommen.

Ende Dezember ist dann ein alter Mann von 60 - 65 Jahren gekommen und hat in die Menge geschossen. Es war gegen 9 Uhr morgens und wir standen an der Straße. Er hat angehalten und wir dachten, dass er Arbeit hat, aber als einige zu seinem Auto liefen, hat er sein Gewehr genommen und geschossen. Es gab Tote und Verletzte. Die Carabinieri kamen und haben die Verletzten ins Krankenhaus nach Cortonia gebracht, weil die Menschen in Rosarno keine „Schimpansen“ in ihrem Krankenhaus wollten. Wir wollten wissen, was denn überhaupt los sei. Die Carabinieri antworteten, dass Migranten Orangen geklaut hätten. Orangen, wofür das? Um sie zu verkaufen? Dieser Alte hat drei Menschen wegen ein paar Orangen getötet.

Keine Woche später bin ich mit einigen Freunden in die Stadt gegangen. Wir waren zu sechst, hatten den Müll durchsucht, uns dann müde auf einen Platz gesetzt und unterhalten. Dreißig Menschen überfielen uns mit Steinen und Macheten. Wir konnten fliehen und haben im Ghetto davon erzählt. Die Alten unter uns haben gesagt: „Jetzt reicht es. Genug ist genug. Wir haben zu viel geredet, aber nun werden wir handeln.“

Wir haben also entschieden zu streiken und uns ihnen entgegen zu stellen, anstatt uns einer nach dem anderen töten zu lassen. Wir waren zwischen 500 und 700, aus unterschiedlichen Ländern, aus Westafrika, Zentralafrika, Marokko, Tunesien. Wir sind auf die Straße gegangen und vom Ghetto bis zur Stadt gelaufen. Die Einwohner waren auch auf der Straße, alle, sogar die Kinder. Sie haben uns nicht in die Stadt gelassen.

Wir riefen: „Italia racista! Italia racista!“ Wir wollten wissen, warum unsere Freunde sterben mussten. Aber es gab keine Antwort. Sie waren gekommen, um „Schimpansen“ zu jagen. Als der Bürgermeister versuchte, die Menschen zu beruhigen, haben sie auch auf ihn geschossen.

Wir haben Barrikaden aus brennenden Reifen auf der Hauptstraße errichtet. Die Einwohner waren bewaffnet, hatten Jagdgewehre, Pistolen, Macheten. Unsere Waffen waren Steine. Das Militär war vor Ort, die Polizei, viele Journalisten. Ich hatte Angst und musste mich retten. Ich habe den Bahnhof erreicht, bin in einen Zug gestiegen und nach Deutschland geflohen."

Einreise nach Deutschland und Abschiebung

Im Januar 2010 kommt Herr D. in Berlin an. Er lebt eine Zeit in einem Heim für Asylsuchende. Die deutschen Behörden warten ab, dass sich die Situation in Italien wieder beruhigt, lassen aber keinen Zweifel daran, dass sein Aufenthalt in Deutschland nur vorübergehend sein kann. Einen Asylantrag kann Herr D. nicht stellen, da im Rahmen des Dublin-II-Abkommens Italien zuständig ist, obwohl Herr D. mehrfach betont, dass in Italien sein Leben in Gefahr war. Im Oktober 2011 kommt Herr D. in Abschiebehaft und wird nach Italien abgeschoben. Wieder ist der Bahnhof in Mailand sein einziger Anlaufpunkt.

"Es war kalt und regnete ununterbrochen. Ich saß da, müde und erschöpft und dachte mir, solange ich noch ein wenig Geld in der Tasche habe, muss ich es versuchen. Ich habe im Stehen geschlafen und bin um 5 Uhr zum Polizeipräsidium. Dort warteten schon viele Menschen. Als ich gegen 10 Uhr in ein Büro gerufen wurde, sollte ich nur einige Papiere unterschreiben. Ich habe sie gefragt, was dort stehe und einer, der mich ein wenig verstand, meinte, dass dort stehe: „Gute Reise dorthin, wo du hergekommen bist.“

Gott sei Dank hatte ich noch ein wenig Geld und habe mir Brot und ein Bier gekauft und bin draußen im Regen geblieben. Morgens habe ich entschieden, wieder in den Zug nach Deutschland zu steigen."

Die „Krise Schengens“

Am 8. September 2009 entschied das Bundesverfassungsgericht erstmals, Abschiebungen in ein Land des Schengenraums auszusetzen. Damals war es die Situation von Asylsuchenden in Griechenland, die das Gericht bewog, entgegen den Richtlinien des Dublin-II-Abkommens zu entscheiden, da die menschenrechtlichen Rahmenbedingungen des Abkommens nicht erfüllt seien. Seitdem wird aus Deutschland bis auf weiteres nicht nach Griechenland abgeschoben. Möglich wurde diese Entscheidung auch durch die engagierte Dokumentations- und Informationsarbeit von Flüchtlingsorganisationen.

In dieser Entscheidung tritt die Problematik des Dublin-II-Abkommens deutlich zu Tage. Wissenschaftler_innen vom Netzwerk für kritische Migrationsforschung sprechen von einer „Krise Schengens“, die darin Ausdruck finde, dass ein Großteil der Aufnahme und der Durchführung von Asylverfahren von den Ländern am südlichen Rand der EU getragen wird, die gleichzeitig sich in der Euro- und Schuldenkrise in prekären finanziellen Lage befinden. Bisher weigerten sich Länder ohne eigene EU-Außengrenze wie Deutschland und Frankreich, Konsequenzen aus der Situation von Asylsuchenden in diesen Ländern zu ziehen und mehr Menschen aufzunehmen. Gleichzeitig setzten Länder wie Italien ihre Rolle strategisch ein und versuchten, die humanitären Katastrophen medial zu instrumentalisieren, um den Druck auf die nördlichen Staaten der EU zu erhöhen. Migration werde dabei zu einem „Unterpfand“ in den Verhandlungen innerhalb der EU-Staaten, so die Wissenschaftler_innen weiter.

Dass eine Aussetzung von Abschiebungen nach Italien notwendig wäre, daran besteht für zahlreiche Flüchtlings- und Menschenrechtsorganisationen kein Zweifel. So dokumentiert ProAsyl in einem ausführlichen Bericht von März 2011 die äußerst schwierigen Lebensbedingungen von Asylsuchenden dort. 88 Prozent der Personen, die im Rahmen des Dublin-II-Abkommens nach Italien abgeschoben werden, seien nach ihrer Ankunft obdachlos und könnten mit keinerlei Unterstützung für der Durchführung eines rechtmäßigen Asylverfahrens rechnen.

Die Rechtsprechung der letzten Monate zeigt, dass einige Verwaltungsgerichte zur Zeit auch von Rückführungen nach Italien absehen. Zuletzt urteilte das Verwaltungsgericht Braunschweig im März 2012, dass „Italien seinen menschenrechtlichen Verpflichtungen gegenüber Flüchtlingen nicht genügt“. Eine Entscheidung, die sich Herr D. auch in seinem Fall wünschen würde. Doch bisher gibt es noch keine einheitliche Handhabung auf Ebene der Verwaltungsgerichte.

Der Kampf um Selbstbestimmung

Im Februar 2012 kam Herr D. in Deutschland erneut in Abschiebehaft. Mit Hilfe eines Anwalts konnten der zuständigen Ausländerbehörde diesmal Verfahrensfehler nachgewiesen werden und Herr D. wurde nach einem Monat aus der Haft entlassen. Gerne würde er einen Asylantrag in Deutschland stellen und tatsächlich in Deutschland ankommen. Doch bislang wird das von den Behörden ausgeschlossen.

Wenn Herr D. auf die letzten Jahre zurückschaut, überkommt ihn ein Gefühl von Sinnlosigkeit. Es waren Jahre, in denen sich der Kampf ums Überleben in überfüllten Camps oder auf der Straße abwechselte mit Zeiten der Stagnation in Sammelunterkünften und im Abschiebegefängnis. Schon alltägliche Dinge wie sich in einer Umgebung zurecht zu finden, Kontakte zu knüpfen und anwaltliche Unterstützung zu organisieren seien unter solchen Bedingungen unglaublich schwierig. Es fällt ihm schwer, den Mut nicht zu verlieren: "Wenn ich mein Leben ansehe, denke ich langsam, es ist nichts wert. Ich rede, aber ich bin gar nicht wirklich da. Ich bin ein verlorener Mann. Ich habe keinen Traum und keine Erinnerung mehr."

Und er weiß, dass viele Asylsuchende in Europa von ähnlichen Erfahrungen berichten können. Aber es regt sich Widerstand: Das Netzwerk Welcome to Europe organisiert derzeit eine Kampagne gegen Dublin-II-Abschiebungen. „Es geht uns darum, dass der Wunsch der Flüchtlinge, ihren Asylantrag dort zu stellen, wo ihnen dies sinnvoll erscheint, respektiert wird. Das Dublin-II-System wird historisch nur einer der vielen untauglichen Versuche sein, Migration zu regulieren und Menschen an bestimmte Orte zu fesseln“, formuliert Bernd Kasparek die Ziele der Kampagne. „Die Kampagne gegen Dublin-II ist ein konkreter Schritt hin zu einer Welt der Bewegungsfreiheit!“

Einer Welt der Bewegungsfreiheit, in der es auch möglich ist, lange genug zu bleiben, um für das eigene Leben wieder selbst entscheiden und Perspektiven entwickeln zu können.

 

Dublin-II-Abkommen

• Am 18. Februar 2003 trat die Verordnung (EG) Nr. 343/2003 in Kraft, bekannt als Dublin-II-Verordnung
• Die Zahl der angenommenen Asylanträge ist seit Einführung der Verordnung stark zurückgegangen. Sie sank zwischen 2002 und 2011 um 42% von 91.471 auf 53.347 .
• 2011 stellte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 9400 Ersuche auf Überstellung in ein anderes Land der EU, von denen 2905 tatsächlich durchgeführt wurden
• 2011 kam es zu insgesamt 10.822 Abschiebungen, fast jede vierte Abschiebung wurde im Rahmen von Dublin-II durchgeführt.
• 2011 wurden 635 Personen nach Italien im Rahmen von Dublin-II abgeschoben

 

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Lena Müller hat in Hildesheim am Institut für Literarisches Schreiben und Literaturwissenschaft studiert. Lena schreibt Features, Hörspiele und kulturjournalistische Texte und ist Mitherausgeberin der Zeitschrift Timult - Récits, analyses et critiques.