Gesundheitsversorgung für Menschen in der Illegalität

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Die Auswirkungen eines irregulären Aufenthaltsstatus auf den Lebensalltag von MigrantInnen greift in Bereiche wie Arbeit und Wohnen oder auch Gesundheitsversorgung

 

von Elène Misbach

 

Menschen, die ohne legalen Aufenthaltsstatus in Deutschland leben, haben keinen ungehinderten Zugang zu Leistungen des Gesundheitswesens, obwohl ihnen medizinische Versorgung nach Asylbewerberleistungsgesetz zusteht. Vor allem die Meldepflichten öffentlicher Stellen verhindern faktisch die Einlösung dieses Rechts. Sofern Betroffene nicht über ausreichende eigene finanzielle Mittel verfügen, sind sie daher auf eine anonyme und kostenlose Vermittlung an qualifiziertes Fachpersonal durch Büros für medizinische Flüchtlingshilfe, wie beispielsweise in Berlin, oder kirchlich-karitative Einrichtungen angewiesen (siehe auch die Beiträge von Maren Wilmes und Christa Goetsch & Antje Möller).

Eingeschränktes Recht auf Gesundheit

Zwar haben Illegalisierte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz einen Anspruch auf eingeschränkte medizinische Versorgung bei akuten und schmerzhaften Krankheiten sowie auf Leistungen, die zur Aufrechterhaltung der Gesundheit unerlässlich sind (AsylbLG, §§ 4 und 6). Sie haben jedoch keinen Zugang zu medizinischer Regelversorgung. Um die reduzierten Leistungen überhaupt in Anspruch nehmen zu können, müssen sie sich für die Kostenübernahme an das Sozialamt wenden, das als öffentliche Stelle zur Meldung an die Ausländerbehörde verpflichtet ist (§ 87 AufenthG). Der Zugang zum Gesundheitssystem ist somit faktisch für sie versperrt: Mit der Meldung droht die Abschiebung. Medizinisches Personal ist zu dieser Meldung nicht verpflichtet, ob Verwaltungen öffentlicher Krankenhäuser dies tun müssen, ist unter Jurist/innen umstritten.

Deutschland nimmt im Hinblick auf die Meldepflichten eine Sonderstellung ein. In anderen europäischen Rechtsstaaten existieren Übermittlungspflichten in dieser Form nicht. Zumal diese rechtlichen Regelungen im Widerspruch zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte stehen, der seit 1976 das Menschenrecht auf Gesundheit auch für Deutschland festschreibt. Artikel 12 des Paktes beinhaltet den sicheren Zugang zu Leistungen der Gesundheitsversorgung von hinreichender Qualität – ausdrücklich unabhängig vom rechtlichen Aufenthaltsstatus der Person.

Die menschenrechtlich gebotene praktische Gleichbehandlung ergibt sich unter anderem aus dem im Pakt festgeschriebenen Diskriminierungsverbot. In der Praxis ist die diskriminierungsfreie Gewährleistung des Rechts auf Gesundheit  in Deutschland jedoch nicht gegeben: Die Illegalisierten meiden den Arztbesuch aus Furcht vor Aufdeckung und Abschiebung. So kann ein nicht behandeltes Magengeschwür zu Blutungen im Magen-Darm-Trakt, ein nicht behandelter Bluthochdruck zu einem Schlaganfall, eine nicht behandelte Bronchitis zu einer Lungenentzündung führen.

„Medizinische Flüchtlingshilfe“ als Erfolgsmodell gegen unzureichende medizinische Versorgung?

Verfügen die Illegalisierten über ausreichend finanzielle Mittel, ist die medizinische Versorgung noch irgendwie sicherzustellen – als Selbstzahler zum 2,3-fachen Satz werden sie auch ohne Chipkarte in Arztpraxen und Krankenhäusern behandelt. Schwieriger wird es, wenn die Betroffenen mittellos sind. Dann sind sie auf die anonyme und kostenlose Vermittlung an qualifiziertes Fachpersonal durch in einigen Städten existierende Büros für medizinische Flüchtlingshilfe sowie kirchlich-karitative Einrichtungen angewiesen. Das Büro für medizinische Flüchtlingshilfe Berlin (Medibüro) ist eine dieser Einrichtungen. Es existiert seit 1996 als selbstorganisiertes, nichtstaatliches, antirassistisches Projekt, in dem alle Mitarbeiter/innen unentgeltlich tätig sind.

Das pragmatische Ziel, illegalisierten Migrant/innen den Zugang zu qualifizierter medizinischer und zahnmedizinischer Behandlung zu ermöglichen, wird in Zusammenarbeit mit rund 120 medizinischen Fachkräften und -einrichtungen verfolgt und – im Rahmen der jeweiligen Möglichkeiten – umgesetzt. Dabei leistet das Medibüro selbst keine medizinische Hilfe. Die Mitarbeiter/innen verstehen sich als Vermittler/innen: Sie erfragen die Beschwerden der Ratsuchenden und vermitteln sie während der Bürozeiten an eine geeignete Fachpraxis. Dazu gehören Ärzt/innen, Hebammen, Krankengymnast/innen und andere medizinische Einrichtungen.

Unter den Patient/innen sind Männer, Frauen, Kinder sowie ältere Menschen. Die Beschwerden reichen von einfachen Erkältungskrankheiten und Sehstörungen über Schwangerschaften bis hin zu schweren Infektionserkrankungen, chronischen Gelenkproblemen, bösartigen Tumoren oder psychischen Problemen. Die Behandlung erfolgt anonym, kostenlos und unbürokratisch. Im Bedarfsfall begleiten Dolmetscher/innen die Patient/innen in die Praxis. Grundsätzlich wird in Kooperation mit verschiedenen Beratungsstellen und im Ausländerrecht spezialisierten Rechtsanwält/innen versucht, Perspektiven für einen gesicherten Aufenthaltsstatus zu entwickeln. Dies ist leider nur in Einzelfällen möglich.

Wer trägt die Kosten?

Die Kosten für Medikamente, orthopädische Hilfsmittel, Brillen, labortechnische Untersuchungen, bildgebende Verfahren, sowie für Geburten und Schwangerschaftsabbrüche in den mit dem Büro kooperierenden Kliniken, Praxen und Frauenzentren werden über Spenden finanziert. Hier werden in der Regel lediglich die Materialkosten in Rechnung gestellt. Chronische Erkrankungen, Klinikaufenthalte und Operationen stellen regelmäßig besondere Problemfälle dar, da hier schnell hohe Kosten anfallen.

Im Einzelfall wird dann versucht, mit „Kliniken des Vertrauens“ einen für beide Seiten noch vertretbaren Preis auszuhandeln. Ein großes Problem solcher einzelfallbezogenen Parallelstrukturen ist, dass sie nicht immer die Erfordernisse gängiger Diagnose- und Therapiestandards erfüllen können. Die hohen stationären Behandlungskosten können meist nur zu einem geringen Teil von den beteiligten Einrichtungen übernommen werden. Dadurch werden notwendige Behandlungen oft verspätet oder gar nicht durchgeführt, teilweise erst, wenn bereits ein medizinischer Notfall eingetreten ist.

Viele Kliniken behandeln Patient/innen nicht, wenn kein Notfall vorliegt. Das größte Hindernis bei der Kostenübernahme, ist der bereits erwähnte § 87 AufenthG, der öffentliche Stellen zur Weitergabe der bekannt gewordenen Daten von Illegalisierten verpflichtet. Sobald die Kliniken die Kostenübernahme beim Sozialamt beantragen, verpflichtet sie dieses 1991 verabschiedete Gesetz, die Daten an die Ausländerbehörden weiter zu leiten.

Schwangerschaft in der Illegalität

Wegen des prekären Aufenthaltsstatus ist eine normale Schwangerschaftsvorsorge in der Regel nicht möglich, medizinische Risiken und Gefahrensituationen für Mutter und Kind können nicht diagnostiziert und behandelt werden. Kommen Schwangere frühzeitig zu den Sprechzeiten des Medibüros, kann zumindest für diese Frauen in Kooperation mit Gynäkolog/innen, Gesundheitsämtern und Hebammen eine umfassende Vor- und Nachsorge organisiert werden.

Die Zusammenarbeit mit engagierten Sozialarbeiter/innen in den Kliniken und sozialmedizinischen Diensten der Gesundheitsämter ist hier sehr wichtig. Kommt es beispielsweise in der 20. Schwangerschaftswoche zu vorzeitigen Wehen, kann eine Duldung beantragt werden, weil die Frau in diesem Zustand nicht „abschiebefähig“ ist. Gleiches gilt für den Zeitraum der gesetzlichen Mutterschutzfristen (sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt). Im Falle einer Duldung ist zum einen die Finanzierung über das Sozialamt gesichert. Zum anderen erhalten die Kinder eine Geburtsurkunde, was ohne Duldung mit erheblichen Risiken verbunden ist:

Die Standesämter prüfen den Status und können sofort die Polizei informieren. Grundsätzlich erfolgt eine routinemäßige Weitergabe der Daten an das Landeseinwohneramt, was eine Verfolgung nach sich zieht. Eine fehlende Geburtsurkunde ist für das Kind ein dauerhaftes Problem, weil es dadurch in die Illegalität geboren wird. Ohne standesamtliche Registrierung erhält das Kind keine (nachweisbare) Identität und keinen Rechtsstatus, womit der spätere legal abgesicherte Kindergarten- und Schulbesuch verschlossen ist. Werden Mutter und Kind aufgegriffen, kann es zu deren Trennung kommen, da die Mutter nicht beweisen kann, dass es sich wirklich um ihr Kind handelt. Die Praxis der Standesämter in den verschiedenen Bundesländern ist uneinheitlich.

Zwischen unterstützender Sozialarbeit und politischer Öffentlichkeitsarbeit

Ein notwendiger Schritt für die Verbesserung der Situation Illegalisierter wäre die Abschaffung der Meldepflichten. Dazu sind die politisch Verantwortlichen bislang nicht bereit, ordnungspolitische Vorstellungen werden gegenüber humanitären und menschenrechtlichen Verpflichtungen in den Vordergrund gestellt. Dies zeigt eindrücklich auch der im Februar 2007 abgeschlossene „Prüfbericht Illegalität“ des Bundesministeriums des Innern (BMI), in dem sogar eine Ausweitung der Meldepflichten für öffentliche Stellen vorgesehen ist.

Die Arbeit des Medibüros bewegt sich von Beginn an in dem Spannungsfeld zwischen Forderungen an den Staat und gleichzeitiger Nischenpolitik, welche die Probleme so gut wie möglich pragmatisch und autonom zu lösen versucht, indem eine medizinische Versorgung auf Umwegen organisiert wird. Dabei bewegen sich die Mitarbeiter/innen in ihrem Büroalltag stets zwischen sozialarbeiterischer Unterstützung Einzelner und politischer Öffentlichkeitsarbeit.

Beides erfordert eine gewisse Professionalisierung. Um überzeugend in der Öffentlichkeit für die Thematik sensibilisieren und politische Forderungen erheben zu können, müssen die gesetzlichen Grundlagen ebenso bekannt sein wie Wissen um die praktischen Problemlagen. Die Unterstützung (kranker) Menschen ohne Aufenthaltsstatus erfordert medizinische Kenntnisse genauso wie Wissen über Krankenversicherungssysteme, Paragrafen des Asylbewerberleistungsgesetzes sowie vertrauensvolle Kontakte zu Netzwerken im Gesundheitsbereich, zivilgesellschaftlichen Organisationen und politischen Unterstützungsgruppen.

Zwischen Parallelstruktur und Selbstabschaffung

Gegen eine Professionalisierung des „Modells Medibüro“ mit finanzierten Personalstellen – sei es über Stiftungsgelder oder mögliche Förderprogramme des Landes, Bundes oder der EU – spricht allerdings, dass der Ausbau von Parallelstrukturen mit reduziertem Leistungsumfang zementiert würde, ohne die politischen und gesetzlichen Voraussetzungen für die Integration in die medizinische Regelversorgung mit einklagbarem Rechtsanspruch für Illegalisierte zu schaffen.

Das Ziel des Medibüros, durch politische Intervention dazu beizutragen, dass die praktische Arbeit des Büros überflüssig wird, bleibt daher auch weiterhin zentrales Kriterium für die fachliche und politische Auseinandersetzung. In diesem Sinne hat das Büro in der bundesweiten Arbeitsgruppe Gesundheit/Illegalität mitgearbeitet, in der von März 2006 bis September 2007 regelmäßig Fachleute aus Wissenschaft, (medizinischer) Praxis, kommunaler Verwaltung, Kirchen, Wohlfahrtsverbänden und verschiedenen nichtstaatlichen Organisationen zusammengekommen sind.

Die Arbeitsgruppe hat sich zum Ziel gesetzt, aufbauend auf bestehenden Ansätzen anderer europäischer Länder, ein Konzept zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung von Illegalisierten in Deutschland zu entwickeln und verstärkt in die politische Debatte zu bringen. Die Ergebnisse des eineinhalbjährigen Diskussionsprozesses sind im Bericht „Frauen, Männer und Kinder ohne Papiere in Deutschland – Ihr Recht auf Gesundheit“ zusammengefasst, der im November 2007 veröffentlicht wurde.

Materialien

 

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Elène Misbach ist Diplompsychologin und aktiv beim Medibüro Berlin, einem antirassistischen Projekt, das sich für die Verbesserung der Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen und illegalisierten MigrantInnen einsetzt. (http://medibuero.de)