Die Verunmöglichung von Atmen

Analyse

'I can't breathe' - die letzten Worte von Eric Garner, der 2014 von einem weißen Polizisten getötet wurde, sind zu einem Slogan der Black Lives Matter-Bewegung geworden. Vanessa E. Thompson untersucht die Praxis des Polizierens aus postkolonialer und intersektionaler Perspektive und sucht nach den Bedingungen für eine Welt, in der wir alle atmen können.

Schwarze Frau mit Mundschutz auf dem "#ICantBreathe" steht, Minneapolis 2020
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Protestierende vor dem 3. Polizeirevier in Minneapolis, Minnesota, Mai 2020

Die globalen Proteste für Schwarze Leben zeigen erneut auf, dass auch in Deutschland und Europa rassistisches und intersektionales Polizieren zum Alltag gehört. Polizieren verweist auf einen gesellschaftlichen Prozess der Kontrolle und Kriminalisierung, der weit über die Institution Polizei hinausgeht, tief in die gesellschaftlichen Strukturen eingeschrieben ist, jedoch auch auf subjektiver Ebene wirkt. Polizieren verläuft intersektional, also entlang von mehreren Unterdrückungsformen gleichzeitig, wie Rassismus, Hetero-Sexismus, Migrationsregimen, sozio-ökonomischer Ausbeutung, Ableismus, colorism etc. Gerade deswegen ist es notwendig, Polizeikritik intersektional und postkolonial zu wenden.

Polizieren als koloniale Kontinuität (1)

Die Entstehungsgeschichte der modernen Polizei kann nicht nur innerhalb nationaler oder europäischer Rahmungen betrachtet werden. In den „kolonialen Laboratorien“ europäischer Kolonien wurden Überwachungs- und Kontrolltechniken entwickelt, die oft als Vorläufer für polizeiliche Techniken in den kolonialen Metropolen Europas dienten. Der Imperativ der nationalen Sicherheit ging also auch mit einem Imperativ der Versicherung kolonialer und imperialer Regierung einher. So waren beispielsweise Arbeitscamps, Versammlungsverbote und exzessive Gewalt gegen kolonisierte Bevölkerungen zum Erhalt kolonialer und vergeschlechtlichter Eigentums- und Besitzstrukturen sowie Plantagenökonomien grundlegender Teil kolonialer Regierungsweisen (2). Sie wurden ebenfalls in den kolonialen Metropolen Europas auf arme Bevölkerungsteile und besonders auf Menschen angewandt, die Rassismus (vor allem Rom*nja und Sint*ezze) und Antisemitismus erfahren. So war auch innerhalb Europas das Produktivmachen und Kontrollieren von Menschen für die kapitalistische Ausbeutung von Rassismus, Antisemitismus und patriarchalischen Strukturen geprägt, die gleichzeitig stets in ihren Wechselwirkungen mit kolonialen Regierungsweisen außerhalb Europas betrachtet werden müssen. Vor dem Hintergrund der Anwerbung und Ausbeutung von migrantisierter Arbeitskraft aus den ehemaligen Kolonien sowie den internen Peripherien Europas (wie Süd- und Osteuropa), hat sich dann im Laufe des 20. Jahrhunderts das externe Polizieren außerhalb Europas zunehmend nach innen verlagert. Auch kann die Praxis des Polizierens nicht ohne die Analyse nationalsozialistischer Kontinuitäten verstanden werden. Polizeiliches Wissen aus den sogenannten „Landfahrerkarten“ aus der NS-Zeit hat bspw. noch in der BRD gewirkt und auch einige neue Polizeigesetze verweisen auf diese Kontinuitäten.

Auf der Analyseebene der Subjektivierung zeigt die postkoloniale und Schwarz-feministische Kritik, dass wir durch Polizieren unterschiedlich angerufen werden.  Die einen als zu schützende Rechtssubjekte, die Ver-Anderten werden entlang intersektionaler Dimensionen als nicht zu schützende Täter*innen kriminalisiert oder verschwinden ganz aus den Wahrnehmungsregimen von Schutz und Sicherheit. Diese differentielle Funktion ist im Polizieren angelegt (3) und bedingt, dass Polizieren die einen ermächtigt indem sie die anderen unterdrückt (4).

Polizieren als intersektionale und alltägliche Praxis

Polizieren geht als gesellschaftliche Praxis auch über die Polizei hinaus. Private Sicherheitsdienste sowie institutioneller Rassismus im Straf- und Justizsystem zeigen dies, aber auch die Wirkweisen des polizeilichen Blicks in Institutionen des Wohlfahrtstaates, wie beispielsweise in Jobcentern oder auch in Fürsorgeregimen, Schulen und medizinischen Institutionen. Vor allem aber zeigt sich dies an der alltäglichen Praxis des Racial Profilings, der Kontrolle und Durchsuchung von Subjekten auf der Grundlage von rassistischen und hetero-sexistischen Zuschreibungen, oft in Kombination mit Migrationsstatus, colorism, sozio-ökonomischem Status und Be_hinderung. Gerade mehrfachmarginalisierte Personen, Frauen und LGBT*IQ/geflüchtete/mittellose und von der Gesellschaft be_hinderte Schwarze und People of Color sowie migrantisierte, Schwarze und PoC Sexarbeiter*innen (siehe u.a. die Arbeit von Doña Carmen e.V.) sind besonders verletzlich für rassistische Polizeikontrollen und die weiteren Folgen.

Garagentor mit Aufschrift "All Black Lives Matter", "Black Trans Lives Matter" und "Decriminalize Poverty"
All Black Lives Matter, Florida, USA

Schwarze Feminist*innen haben aufgezeigt, dass die Unsichtbarkeit, die dem Polizieren von Schwarzen Frauen, Frauen of Color, Schwarzen queeren Personen und Personen of Color anhaftet, auch mit dem Fokus auf den öffentlichen Raum zusammenhängt (s. (5) und (6)). Sie zeigen, dass mehrfachmarginalisierte Personen Racial Profiling oft gepaart mit sexualisierter Gewalt erfahren, vor allem in semi-öffentlichen und im häuslichen Bereich sowie in wohlfahrtstaatlichen Institutionen.

Racial Profiling geht über die Kontrolle hinaus

Racial Profiling umfasst u.a. von der Polizei angehalten, befragt, durchsucht und bedrängt zu werden, während man seinem alltäglichen Leben nachgeht. Dabei trägt Racial Profiling auch zu der gesellschaftlichen Kriminalisierung rassifizierter Subjekte bei, da es den Eindruck hinterlässt, dass die Polizei einen Grund dazu habe. Zudem müssen sich polizierte Subjekte oft nach der Kontrolle selbst in ihrem näheren Umfeld de-kriminalisieren.

Viele der Initiativen gegen Racial Profiling, Dokumentationsstellen und NGOs berichten von psychosozialen Folgen wie Verfolgungsängsten oder Depressionen, die durch Racial Profiling entstanden sind. Dass rassistisch motivierte polizeiliche Übergriffe nur schwer und daher selten gemeldet werden können, ist ebenfalls Teil dieser langsamen und strukturellen Gewalt. Das Fehlen von unabhängigen Beschwerdestellen in vielen europäischen Ländern verunmöglicht zudem die systematische Sichtbarmachung dieser dehumanisierenden Praxis. Zudem ist die Aussicht auf eine Verurteilung im Falle von Polizeigewalt sehr gering. Darüber hinaus spielen Faktoren wie Aufenthalt und befürchtete Konsequenzen wie Deportation eine wichtige Rolle. Durch die polizeiliche Mobilisierung der gesellschaftlichen Kriminalisierung von Schwarzen Menschen, Migrant*innen und People of Color durch Racial Profiling lassen sich zudem oft nur schwer aussagewillige Zeug*innen finden. Auch Anwält*innen lassen sich schwer finden oder lehnen Mandate ab (7).

Kriminalisierung von Betroffenen

So setzt sich die Kriminalisierung von rassifizierten Subjekten fort, selbst wenn sie es waren, die die Polizei gerufen haben. Ein Beispiel dafür ist der Fall Derege Wevelsieps aus Frankfurt am Main. Zusehen und nicht einzugreifen, wenn rassifzierte Körper rassistisch beleidigt oder körperlich angegriffen werden, ist ebenfalls Teil von Racial Profiling. Polizeiliche Nichtverfolgungsmuster (8) reproduzieren dabei rassifizierte Subjekte stets als nicht zu (be-)schützende Täter*innen. Auch müssen Schwarze Menschen und People of Color damit rechnen, für das Anzeigen der Polizei, vor allem im Falle von körperlichen Übergriffen, eher Sanktionen bzw. Gegenanzeigen zu bekommen. Dies zeigt ein Fall von Racial Profiling aus der Schweiz. Wilson A., der im Oktober 2009 mit einem Freund von der Polizei in einer Tram in Zürich kontrolliert wurde, erzählt, dass er von der Polizei erst gewaltsam dazu aufgefordert, aus der Tram zu steigen, und daraufhin brutal körperlich angegangen wurde. Obwohl Wilson A. die Polizei darüber informierte, dass er eine Herzoperation hinter sich habe, gingen die Beamten ihm zufolge weiter gewaltsam vor. Mit schwachem Herzen konnte Wilson A. kaum mehr atmen.

Zwei Polizist*innen bei BLM-Protest in Hamburg, 2020
Black Lives Matter Demonstration in Hamburg, 2020

Polizieren als Verunmöglichung von Atmen

Der Aspekt des Atmens ist sehr wichtig, verstanden als ein physisches sowie ein gesellschaftliches Atmen. Ich lehne mich in der Analyse von Polizieren als  Verunmöglichung von Atmen an Frantz Fanon an. Fanon führt dafür den Begriff des combat breathings ein. Combat breathing verkörpert das Ringen nach Atem, das Schnappen nach Luft, das Abdrücken der Luftzufuhr, die Kurzatmigkeit und die Panikattacke. I can’t breathe weist als Slogan dabei vor allem auf die historische Erfahrung des Polizierens und das Wissen marginalisierter Gruppen, insbesondere von Schwarzen Menschen, hin.

Der Freund von Samuel Dolphyne aus Wien, der im November 2018 durch den Würgegriff eines Polizisten in Helsinki erstickt, schildert diese Worte auch als die letzten seines Freundes. Der Würgegriff und die Fixierung am Boden des Hamburger Universitätsklinikums durch Sicherheitsbeamte, die erst zur Bewusstlosigkeit und dann nach dem künstlichen Koma zum Tod führten, beendeten auch das Leben von William Tonou-Mbobda im April 2019. Er hatte in dem Krankenhaus nach Unterstützung gesucht. Die Ermittlungen wurden kürzlich eingestellt. Dabei drückt sich die Verunmöglichung von Atmen durch Polizieren nicht immer explizit durch die Worte I can’t breathe aus.

Auch der Atem von Christy Schwundeck, eine Schwarze Frau die in einem Jobcenter in Frankfurt am Main im Mai 2011 um 10 Euro Vorschuss bat, wurde unmöglich gemacht und ich denke an ihr Atmen der Angst. Wie auch an das von der Schwarzen Frau im Hause ihres weißen Ex-Partners in Aschaffenburg, ihr Name war Mareama Ndeye Sarr, die ihr Kind abholen wollte im Juli 2001. Beide waren in den jeweiligen Situationen die einzigen Schwarzen Frauen. In beiden Fällen waren auch ihre Kinder involviert. Schwundeck kämpfte schon lange um die Wiedererlangung des Sorgerechts für ihre Tochter. Sarr wollte ihren Sohn bei seinem Vater abholen, der wiederum hatte den Sohn bei seinen Eltern versteckt und wollte ihr das Sorgerecht entziehen. Schwarze, aber auch Rom*nja und Sint*ezze, Muslim*a und Mütter of Color werden oft als „schlechte“ Mütter poliziert. Eine historisierende Analyse und Kritik des Zusammenhangs von rassistischem Polizieren und Fürsorgeregimen in Europa steht bislang noch aus.

Auch Racial Profiling durch polizeiliche Kontrollen schafft ein Klima der Verunmöglichung von Atmen: Das Angehalten werden, das Stoppen des Atmens, das hastige Atmen bei einer Kontrolle, das außer Puste kommen beim Wegrennen von der Polizei. Die transnationalen Verflechtungen der Verunmöglichung von Schwarzem Atem verlaufen dabei entlang intersektionaler Dimensionen und Räume. Von den urbanen Zentren bis zu den Außengrenzen und dem Black Mediterranean, eine Perspektive, welche den Mittelmeerraum zwischen Afrika und Europa betrachtet, der historisch durch die Versklavung und die Tötung Schwarzer Menschen geprägt ist. Das Polizieren Schwarzer Körper auf den Meeren ist irreduzibel mit der Verunmöglichung von Atmen durch den Ertrinkungstod verbunden.

Banner in Gedenken an die Opfer rassistischer und faschistischer Gewalt
Oury Jalloh war kein Einzelfall

Auch das Luftwegbleiben der Familien und Aktivist*innen, die für Gerechtigkeit einstehen, aber keine erfahren, stattdessen oft noch weiterer Kriminalisierung ausgesetzt sind, oder -  gesellschaftlicher Stille - lässt sich als Verunmöglichung von Atmen deuten. Wie bei den Angehörigen der durch den sog. NSU ermordeten Menschen oder wie bei der Familie von Oury Jalloh, der in einer Polizeizelle in Dessau im Jahre 2005 aus bisher immer noch unaufgeklärten Gründen bis zur Unkenntlichkeit verbrannte. Oder den Familien und Freund*innen der Opfer aus Hanau. Auch in jenen Fällen, in welchen das physische Atmen nicht zum Stillstand kommt, lässt sich das Polizieren von Schwarzsein als Verunmöglichung von Atmen entlang von langsamer Gewalt analysieren. Einstellungen von Verfahren, belastende langjährige Prozesse, falls es überhaupt dazu kommt, und Alltagsrassismen während Anhörungen tragen dazu bei, dass Betroffene, Angehörige und Freund*innen eine Verlängerung von intersektionalem Polizieren erfahren. 

Horizonte des Abolitionismus

Gerade wenn Polizieren nicht nur keine Sicherheit für mehrfachmarginalisierte Subjekte bedeutet, sondern auf ihrem Ausschluss aus dem liberalen Verständnis von Sicherheit beruht, braucht es Konzepte des aufeinander Aufpassens, des Verantwortung Übernehmens und des Sorge füreinander Tragens. Abolitionistische Konzepte wirken dabei in zwei Richtungen.

Zum einen geht es um das aufeinander Aufpassen bei polizeilichen Eingriffen und Übergriffen, wie es viele Initiativen gegen Racial Profiling seit Jahren etabliert haben. Die Dokumentation spielt dabei eine wesentliche Rolle (siehe Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt). Auch ist die Unterstützung von Betroffenen ein wichtiger Teil dieser Arbeit. Die Sensibilisierung der Mehrheitsgesellschaft durch bspw. Forschungen und Berichte, Statements und Kampagnen stellt auch einen grundlegenden Teil dieser Arbeit dar. Viele anti-rassistische und intersektionale Initiativen und Organisationen tragen so seit Jahren zu der Denormalisierung von rassistischem Polizieren und damit zur Demokratisierung und Dekolonisierung von Europa bei. Politisch fordern verschiedene Initiativen u.a. die Abschaffung der sogenannten verdachts- und ereignisunabhängigen Kontrollen, die Aufnahme von Spezifikationen rassistischer Diskriminierungstatbestände in Antidiskriminierungsgesetze und die Einrichtung unabhängiger Beschwerdestellen.

Doch es gibt auch Ansätze, die darüber hinaus grundlegendere Transformationen anstreben und polizeiliche „Lösungen“ auf der Basis eines entkriminalisierenden Verständnisses von Sicherheit zurückweisen. Abolitionismus, ein Ansatz, der historisch auf den Kämpfen gegen Versklavung gründet, sowie eine sozio-politische Bewegung, bedeutet nicht einfach Abschaffung. Es geht vielmehr um die Stärkung und gleichzeitige Dekolonisierung der Institutionen sozialer Gerechtigkeit, um sozio-ökonomische Absicherung, Zugang zu emanzipatorischer Bildung, zu medizinischer Versorgung, zum sozialen Wohnen, und die Überwindung strafender Diskurse und Praktiken. Besonders mehrfachmarginalisierte Gruppen wie Frauen, nicht-binäre und trans* Personen of Color, Migrant*innen und Sexarbeiter*innen haben in den letzten Jahrzehnten aufbauend auf historisch marginalisierten Wissensbeständen Methoden entwickelt, die Alternativen zur Polizei und zu verschränkten Strafregimen aufzeigen, wie Transformative Justice und Community Accountability, und damit grundlegende gesellschaftliche Transformationen anstreben. Die Stärkung dieser Perspektiven und Solidaritäten stellt dabei einen wesentlichen Teil der Bedingungen für eine Welt dar, in der wir alle atmen können.

Menschen liegen auf Straße, auf der groß "Defund the Police" steht
Black Lives Matter Protest in Washington, Juni 2020

Literaturnachweise:

(1) Einige der zentralen Argumente dieses Textes finden sich bereits in Thompson, Vanessa E. 2018. Hey, Sie da! Postkolonial-feministische Kritik der Polizei am Beispiel von Racial Profiling. In Kritik der Polizei. Hrsg. von Daniel Loick. Frankfurt: Campus, S. 197–219. El-Tayeb, Fatima, and Vanessa E. Thompson. 2019. Racial Profiling als Verbindung zwischen alltäglichem Rassismus, staatlicher Gewalt und kolonialrassistischen Traditionen. Ein Gespräch über Racial Profiling und intersektionale Befreiungsprojekte in Europa. In Racial Profiling. Struktureller Rassismus und Antirassistischer Widerstand. Hrsg. von Mohamed Wa Baile, Serena O. Dankwa, Tarek Naguib, Patricia Purtschert and Sarah Schilliger. Bielefeld: Transcript, S. 311–29 und Thompson, Vanessa E. 2020 I cant' breathe. Polizieren. In derrechterand. Das Antifaschistische Magazin, 185: 12-14.

(2) Fanon, Frantz (1981), Die Verdammten dieser Erde, Frankfurt/M.

(3) Loick, Daniel (2018), Was ist Polizeikritik?, in: Ders. (Hg.), Kritik der Polizei, Frankfurt am Main: Campus, S. 9-39.

(4) Loick, Daniel / Thompson, Vanessa E. (2020), Rassismus und Polizeigewalt. Was tun, damit alle atmen können?, https://www.deutschlandfunkkultur.de/rassismus-und-polizeigewalt-was-tu…

(5) Dankwa, S. et al. (2019) ‘Profiling und Rassismus im Kontext von Sexarbeit‘, in Wa Baile, M. et     al. (eds), Racial Profiling. Struktureller Rassismus und antirassistischer Widerstand, Bielefeld: Transcript, S. 155–171.

(6) Ritchie, A. J. (2017) Invisible No More. Police violence against black women and women of color, MA: Beacon Press.

(7) Naguib, Tarek (2020), Mit Recht gegen Rassismus im Recht, in: Wa Baile, M. et al. (Hg.), Racial     Profiling. Struktureller Rassismus und antirassistischer Widerstand, Bielefeld: Transcript, S. 257–274.

(8) Melter, Claus (2017), Koloniale, nationalsozialistische und aktuelle rassistische Kontinuitäten in Gesetzgebung und der Polizei am Beispiel von Schwarzen Deutschen, Roma und Sinti, in: Fereidooni Karim / El, Meral (Hg.) Rassismuskritik und Widerstandsformen, Wiesbaden, 589–612.