Religionsrechtliche Rahmenbedingungen
Die Frage nach der Anerkennung muslimischer Organisationen als Religionsgemeinschaften und ihrer Integration in das geht es vor allem um die Schaffung der rechtlichen Rahmenbedingungen und Voraussetzungen für die Einführung von islamischem Religionsunterricht in den öffentlichen Schulen. Etwa 900.000 muslimische SchülerInnen besuchen die öffentlichen Schulen und haben bisher nicht die Möglichkeit – ausgenommen in Berlin mit seinem Sonderstatus – wie christliche SchülerInnen ihre Religion in deutscher Sprache bei LehrerInnen, die an deutschen Universitäten ausgebildet wurden, zu erlernen.
Das deutsche Religionsverfassungsrecht hat sich nach Jahrzehnte langen Auseinandersetzungen zwischen Staat und christlichen Kirchen entwickelt. In Bezug auf die Anerkennung der vielfältigen muslimischen Gemeinschaften stellen sich folgende zentrale Fragen: Inwieweit ist eine offene Auslegung rechtlicher Begriffe notwendig, um muslimische Gemeinschaften als Religionsgemeinschaften anerkennen zu können? Inwieweit müssen sich die muslimischen Gemeinschaften durch eine Weiterentwicklung ihrer Organisationsstrukturen an das deutsche Religionsverfassungsrecht anpassen?
Muslimische Verbände & Gemeinschaften
MuslimInnen in Deutschland haben über die Jahre hinweg eine Vielzahl von unterschiedlichen Organisationen hervorgebracht. Dazu gehören etwa 2.500 Moscheegemeinden, zahlreiche Jugend-, Frauen- und Elternvereine sowie verschiedene Netzwerke. Die Vielfalt der muslimischen Organisationslandschaft in Deutschland ist in den letzten Jahren gewachsen und bietet Plattformen zur gesellschaftlichen Teilhabe von MuslimInnen. Diese Vielfalt korrespondiert jedoch nicht mit den relativ überschaubaren Strukturen der beiden christlichen Großkirchen und wird daher als Hindernis für die Anerkennung muslimischer Religionsgemeinschaften betrachtet. Aus dieser Diskrepanz ergeben sich folgende Fragen:
Welche muslimischen Organisationen kommen dem hierzulande vorherrschenden Verständnis von Religionsgemeinschaft am nächsten? Wie ist die Vertretungsleistung der im Koordinationsrat der Muslime (KRM) organisierten Verbände einzuschätzen? Welche Rolle und Funktion kommt verbandsunabhängigen Moscheen und anderen muslimischen Selbstorganisationen im Prozess der religionsverfassungsrechtlichen Integration muslimischer Gemeinschaften zu?
Religionsunterricht & Imam-Ausbildung
Mit etwa 900.000 muslimischen SchülerInnen in den öffentlichen Schulen und 2.500 Moscheegemeinden gehören die Einführung des islamischen Religionsunterrichts und die Imam-Ausbildung in Deutschland zu den zentralen religionspolitischen Herausforderungen der kommenden Jahre. Die Entwicklung entsprechender Lehrstühle ist mit zahlreichen theologischen, wissenschaftlichen und politischen Herausforderungen verbunden. Auch die konkrete Kooperation zwischen den Landesregierungen und muslimischen PartnerInnen erweist sich oftmals als sehr schwierig.