Von der Duldung zur Staatsbürgerschaft

von Filiz Keküllüoglu

Fahreta Sehmehmedovic sitzt im Schneidersitz zwischen Bücherstapeln und blättert im „Schönfelder. Deutsche Gesetze“. Ihre großen grünen Augen richten sich nun ganz konzentriert auf ihren Bildschirm. In 24 Stunden muss sie ihre Semesterarbeit abgeben. Doch sie verliert nicht die Nerven. Ihre einzige Sorge zurzeit ist nur ihr Jurastudium – vor drei Jahren war sie kurz vor der Abschiebung.

Wenn man die 23-Jährige fragt, warum sie Jura studiert, lacht sie unbefangen und sagt „Weil ich Gesetze liebe!“. Und das, obwohl deutsche Gesetze, vor allem das Ausländergesetzbuch, ihren Aufenthaltsstatus in Deutschland 13 Jahre lang bekämpft haben.

Permanente Flucht

Fahreta ist Bosnierin. Sie zählt zu denjenigen, die direkt vor dem Ausbruch des Krieges Bosnien Herzegowina verlassen konnten. Mit ungemütlichen Zwischenstopps in Slowenien und München erreichte ihre Familie und sie 1993 ihre Endstation Berlin. Aber mit der Ankunft war noch lange nicht die Sicherheit garantiert. Die Sehmehmedovics wurden erst einmal „geduldet“. Wie lange? Unter welchen Bedingungen? Mit welcher Aussicht? Sie wurden mit Fragen geduldet, die noch in der Luft hingen. „Jederzeit kannst Du nicht mehr geduldet sein. Währenddessen hast Du keine Rechte“, das unbefangene Lächeln ist wie weggefegt, Ernsthaftigkeit und Strenge machen sich in Fahretas Gesicht breit.

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Kein zurück mehr für Fahreta, ihre Zukunft ist in Deutschland. Foto: Sebastian Graetz, Homepage

Als „geduldeter Mensch“ hat man weder das Recht auf Arbeit, noch darf man Berlin verlassen. „Wie ein Gefängnis irgendwo“, sagt sie leise und ihre ansonsten so strahlend grünen Augen senken sich.

Der Alltag ihrer Eltern bestand darin, ständig zum Anwalt, zur Ausländerbehörde und zum Gericht zu gehen. Jeder Tag war ein Kampf, in ihrer neuen Heimat zu bleiben. Sie haben gekämpft, die Familie beisammen zu halten. Oft haben sie mit ansehen müssen, wie ein Stück Papier mit dem Stempel „abgeschoben“ andere bosnische Familien in ihrem Asylwohnheim zerrissen haben, weil nur einige Familienangehörige Deutschland verlassen mussten.

Da bleibt für die Eltern keine Zeit, sich mit dem deutschen Schulsystem auseinander zu setzen. Für Fahreta aber war die Bildung umso wichtiger: „Ich habe die Schule gemocht. Nur die Schule war der normale Alltag und sicher. Das andere Leben war so unsicher.“ Sie weiß, wenn sie immer wieder ihren „geduldeten“ Status vor Augen geführt hätte, dann hätte sich eine große und zugleich gefährliche Gleichgültigkeit in ihrem Leben breit gemacht. Aber die Schule stellte eine Zuflucht für sie dar, ein Entkommen vor der Angst und der Unsicherheit. 

Aus ihrem Schulalltag wurde Fahreta sehr oft herausgerissen. Sie hatte nicht immer Zeit für Mathematik, Französisch oder Geschichte und musste fast immer ihre Eltern zum Amt begleiten, um schlechte Nachrichten zu übersetzen. Das hinterfragte Fahreta gar nicht. Es war ja ihr „normaler“ Alltag. 

Die Lernbedingungen waren auch nicht immer optimal. Die ersten Jahre lebten die Sehmehmedovics in einem kleinen Raum in einem Asylwohnheim. Kein Raum für Privatsphäre, fürs Lernen, fürs Träumen. Als ihren meisten MitschülerInnen mit zwölf Jahren der Übergang von der Grund- zur Oberschule die größte Sorge bereitete, musste Fahreta mit anderen Realitäten kämpfen. Die Ausländerbehörde hat 1998 den Sehmehmedovics eine „Grenzübertrittsbescheinigung“ erteilt. „Das ist quasi dein Flugticket, ein anderes Wort ist auch Abschiebung“, sagt Fahreta betrübt.  Der langjährige und mühselige Kampf mit der Ausländerbehörde hat ihr den Zynismus antrainiert.

„Wir sind Paragraph 23 a“

Als der Abschiebungsbescheid kam, hatte Fahreta gerade ihre Empfehlung für das Gymnasium erhalten. Ein neues Kapitel sollte doch für sie in Deutschland– in ihrer Heimat- beginnen und nicht im fremden Bosnien, wo sie nichts und niemanden kannte. Ihre Sensibilität für Gesetze und Paragraphen hatte Fahreta also schon mit zwölf entwickelt. So einfach sollte man sie nicht in ein für sie nun fremdes Land abschieben dürfen: Der Berliner Innensenator erteilte ihrer Familie nach „Paragraph 23 a“ eine „Aufenthaltsgewährung in Härtefällen“. Mit dieser knappen Nennung des Paragraphen wollte sich Fahreta nicht zufrieden geben. Sie wollte nachlesen und selbst erfahren, was nun die Grenzen und die Bedingungen für ihren Aufenthalt sind. Als sie nach dem Gesetzbuch fragte, bekam sie die dreiste Antwort vom zuständigen Beamten: „Was geht dich das denn an!“ Fahretas Stimme bebt und ihre Augen werden feucht, doch sie verliert nicht die Beherrschung. Auch ohne Kenntnisse in Rechtswissenschaften wusste Fahreta damals, dass Gesetzbücher wichtig sind – so wichtig, dass sie über Schicksale entscheiden können.

Der Kampf um die Aufenthaltsgenehmigung ging weiter. Laut Paragraph 23 a des Ausländergesetzbuches durften die Sehmehmedovics nur in Deutschland bleiben, solange sie ihren Lebensunterhalt selbständig bestreiten konnten. „Wenn ich 13 Jahre nicht gearbeitet habe, wer nimmt mich denn noch auf dem Arbeitsmarkt?“ empört sich Fahreta und kann die absurde Logik nicht verstehen. Doch sie hatten Glück, denn ihr Vater erhielt ein Arbeitsangebot. Um die Niederlassungserlaubnis zu erhalten, musste der Vater fünf Jahre lang ununterbrochen arbeiten und die Kinder erfolgreich in der Schule sein. „Wenn man also keine Musterfamilie ist, wenn man ein paar Probleme hat, kann man den Aufenthalt in Deutschland vergessen“, Fahretas Stimme wird laut und ihre Wangen rot vor Wut: „Ich finde, das ist menschenunwürdig.“ Dann wird Fahreta wieder sehr ruhig und starrt mit eisigen Augen auf ihren Bildschirm. Sie erinnert sich noch ganz klar, was sie damals empfunden hat: „Ich fühlte mich vom deutschen Staat aussortiert. Wenn wir nicht gut sind, müssen wir Deutschland verlassen; das ist eine seelische Qual.“

„Ich liebe Gesetze“

Für ihre Familie und Fahreta ist der Kampf aber nun vorbei. Nachdem sie 13 Jahre lang mehrere Niederlagen vor Gericht erleben mussten, hat es 2006 endlich geklappt. Seitdem dürfen die Sehmehmedovis gesetzlich abgesichert, aber immer noch befristet, in Deutschland leben. Der nächste Schritt, was von Ex-AsylantInnen verlangt wird, ist Integration. „Aber ich frage mich, inwieweit sich meine Eltern integrieren können, wenn sie solange von Deutschen fern gehalten worden sind?“. Fahretas Frage scheint keine rhetorische zu sein.

Fahreta hat als einzige die unbefristete Aufenthaltsgenehmigung bekommen, weil sie hier ihr Abitur absolviert hat. Mittlerweile hat sie einen Antrag auf die deutsche Staatsbürgerschaft gestellt und er wurde ihr genehmigt: Fahreta wird Deutsche. Nachdem sie jahrelang als ein Fremdkörper der deutschen Gesellschaft und als Objekt der ausgrenzenden deutschen Gesetze behandelt wurde, wird sie ein rechtmäßiger Teil dieser Gesellschaft – ohne jemals wieder mit der Angst kämpfen zu müssen, morgen oder übermorgen aus ihrer Heimat abgeschoben zu werden. Ob sie sich auch wirklich jemals „deutsch“ fühlen kann, nachdem Deutschland so lange versucht hat, sie loszuwerden? „Egal was ich mache, ich werde immer Ausländerin sein - egal, ob ich den deutschen Pass habe, egal ob ich das Grundgesetz auswendig kenne.“ Sie versucht nun ihre Stimme unter Kontrolle zu halten, doch ihre Enttäuschung ist nicht zu überhören.

Nun studiert Fahreta Jura im siebten Semester und ist sehr erfolgreich. Der lange Kampf um ihren Aufenthalt scheint sie eher vor dem deutschen Gesetz abgehärtet, als abgeschreckt zu haben. Die Komplexität und die Widersprüchlichkeit in den unterschiedlichen Gesetzbüchern, die ihr Leben lange genug erschwert haben, faszinieren sie nun. Das Ausländergesetzbuch soll ihr aber fern bleiben. Sie kann das Ausländerrecht nicht mit sich selbst verbinden. „Ausländerrecht ist nicht etwas, was ich mit mir selbst in Verbindung bringe,“ sagt sie und lacht wieder dabei herzhaft. Aber insgeheim gibt sie auch zu, dass sie ja „eventuell unbewusst davon loskommen“ will. Fahreta will die Gesetze verstehen, durchdringen und über sie herrschen. Sie will Richterin werden, weil sie Gesetze liebt.

Dezember 2009

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Filiz Keküllüoglu, 22, absolviert derzeit ihren Master in International Conflict Studies am King's College London.