von Agnes Andrae und Anne Maya
Rechtliche Rahmenbedingungen
In Bayern müssen Flüchtlinge in so genannten Gemeinschaftsunterkünften leben, das können Baracken, Container, ehemalige Kasernen oder Gasthöfe, selten auch Wohnhäuser sein. Sie liegen am Rande von Städten und Dörfern, in Industriegebieten oder auch isoliert in Wäldern. In der Regel teilen sich mehrere Menschen ein Zimmer, die Sanitäranlagen und die Küchen. In Bayern regiert strikt das Sachleistungsprinzip, d.h. für Flüchtlinge gibt es im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes statt Geldleistungen Essens- und Hygienepakete, Kleider- und Krankengutscheine sowie 40 Euro „Taschengeld“ im Monat. Taschengeld und Kleidergutscheine können beim Vorwurf der „Nichtmitwirkung“ vom Ausländeramt gekürzt bzw. komplett gestrichen werden. Die medizinische Versorgung ist auf die Behandlung „akuter Erkrankungen und Schmerzzustände“ sowie Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt beschränkt.
Die Residenzpflicht beschränkt die Bewegungsfreiheit von Flüchtlingen auf Bayern, den jeweiligen Regierungsbezirk, den Landkreis oder die Stadt. Der Zugang zum Arbeitsmarkt ist stark reglementiert, erst nach einem Jahr gibt es eine nachrangige Arbeitserlaubnis, wobei deutsche und EU-Arbeitssuchende bevorzugt werden. Etliche Geduldete haben ein Arbeitsverbot, wenn ihnen z.B. Passlosigkeit und „Nichtmitwirkung“ vorgeworfen werden.
Zu dieser bereits schwierigen Ausgangssituation kommt der unsichere Aufenthaltsstatus: Jahrelange Duldungen, die permanente Angst vor der drohenden Abschiebung sowie die Lagerunterbringung zermürben die Menschen und machen viele auf Dauer krank.
Besondere Situation der Flüchtlingsfrauen
Viele Flüchtlingsfrauen haben minderjährige Kinder, etliche sind alleinerziehend. Gerade Frauen mit Duldung sind oft sehr krank, häufig leiden sie unter Depressionen, Ängsten, Schlafstörungen und Kopfschmerzen. Zur belastenden eigenen Lebenssituation kommt bei Müttern die Sorge um die Zukunft der Kinder.
Das Asylbewerberleistungsgesetz stellt Flüchtlingsfrauen vor besondere Probleme: Die begrenzte medizinische Versorgung sieht z. B. keine empfängnisverhütenden Mittel vor, auch keine Kondome – Abtreibungen hingegen werden finanziert. Frauen werden dadurch doppelt benachteiligt, wenn sie z. B. in ihrer Ehe allein für die Verhütung sorgen müssen und der Partner nicht zur Kostenbeteiligung bereit ist.
Das Hygienepaket greift in die intimsten Bereiche ein, es bietet beispielsweise keine Wahlmöglichkeit bei Damenhygieneartikeln: Das Amt entscheidet, dass Flüchtlingsfrauen Damenbinden statt Tampons erhalten.
Die 40 Euro Taschengeld im Monat sollen demnach für Fahrkarten, Telekommunikation, gesellschaftliche Teilhabe, Privatrezepte und auch noch Verhütungsmittel und Tampons – sprich für alles Notwendige und alle Bedürfnisse, die über das Essens- und Hygienepaket hinausgehen – reichen.
Besondere Schutzbedürftigkeit
Die meisten Flüchtlingsfrauen haben Gewalt erlebt und andere traumatische Erfahrungen gemacht. Im Heimatland durchlitten sie möglicherweise politische Verfolgung, Krieg, Folter, Vertreibung, Vergewaltigung, Unterdrückung und Verfolgung als Frau, Genitalverstümmelung, Verbrechen im Namen der „Ehre“ oder den Verlust naher Angehöriger. Bei der Flucht mögen sie sexuelle und physische Gewalt, Inhaftierung oder den Tod anderer Flüchtlinge erlebt haben. Schließlich können sie im Aufnahmestaat mit rassistischen Angriffen, Abschiebeversuchen, Abschiebehaft, Trennung von Angehörigen und sexuellen Übergriffen im Lager konfrontiert worden sein. Das heißt, die Schutzlosigkeit – bei erhöhtem Schutzbedarf – wird auch in deutschen Flüchtlingslagern fortgesetzt: Die Gebäude sind oft frei zugänglich, die Zimmer zum Teil nicht abschließbar, sanitäre Anlagen befinden sich z.B. im Keller gegenüber den Anlagen für Männer und werden aufgrund der höheren Sauberkeit gerne von Männern mitgenutzt. Viele Frauen sowie Kinder haben gerade nachts Angst, alleine auf die Toilette zu gehen, einige haben uns von unangenehmen Situationen bis hin zu Übergriffen berichtet. Besonders gefährdet sind alleinstehende Frauen, sie werden z.B. von manchen Männern als „Freiwild“ betrachtet.
Das Machtpotenzial der HausmeisterInnen und des Sicherheitspersonals ist durch die Lagerstrukturen sehr hoch, ihnen obliegt die Essens-, Hygienepaket- und Postausgabe, die Überwachung des Lagers und der BewohnerInnen und BesucherInnen. Sie sind in der Regel im Besitz eines Generalschlüssels, mit dem sie auch Zugang zu den Privatzimmern erhalten können. Es besteht daher die Gefahr, dass einige ihre Funktion in dem schutzlosen Rahmen des Lagers ausnutzen. Erschwerend kommt hinzu , dass Flüchtlinge gerade in der ersten Aufenthaltszeit nicht immer informiert sind über die realen Machtstrukturen in Deutschland und die Sprache nicht oder nicht ausreichend beherrschen.
Einige Flüchtlingsfrauen haben uns von Übergriffen von Hausmeistern, Wachpersonal sowie anderen Bewohnern berichtet. Eine uns bekannte Anzeige gegen einen früheren Hausmeister wegen sexueller Gewalt endete mit einem Freispruch aus Mangel an Beweisen, obwohl die Staatsanwaltschaft bis zuletzt von seiner Schuld überzeugt war und vier Jahre für den Angeklagten forderte.
Im folgenden wollen wir zwei Projekte vorstellen, die die spezifische Situation der Flüchtlingsfrauen in Bayern verbessern wollen.
Beispiel I: Projektidee München
Der Bayerische Flüchtlingsrat plant, Ende 2011 ein Projekt zur Unterstützung von Flüchtlingsfrauen in Bayern zu starten, die Gewalt entweder in ihrem Heimatland, auf der Flucht oder in Deutschland erfahren haben.
Problembereich Gewalterfahrung im Heimatland oder auf der Flucht
Ein Bereich des Projekts befasst sich mit Gewalterfahrungen – sowohl sexueller als auch psychischer oder physischer Natur –, die Flüchtlingsfrauen vor oder während ihrer Flucht nach Deutschland machen mussten. Diese haben besondere Relevanz für das Asylverfahren und damit für den bleiberechtlichen Status der Frauen.
Das Problem hierbei beginnt bereits in der Erstanhörung: Grundsätzlich muss ein stärkeres Bewusstsein für das Aussageverhalten von Frauen mit Gewalterfahrungen geschaffen werden. Gleichzeitig bedarf es der gezielten Information von neu ankommenden Frauen über die besondere Relevanz der Erstanhörung und ihres Aussageverhaltens. Frauen, die bereits die Erstanhörung hinter sich haben, brauchen Unterstützung, um nachträglich ihre Fluchtgründe anzubringen, etwa wenn sie durch eine Therapie in der Lage sind, über ihre Erlebnisse zu sprechen.
Daher soll durch das Projekt ein Informationsflyer erstellt werden, der die Frauen im Asylverfahren über ihre Rechte informiert. Darüber hinaus soll die Anhörungspraxis evaluiert und Vorschläge zu ihrer Verbesserung erarbeitet werden. Begleitet werden diese Aktivitäten durch Presse-, Öffentlichkeits- und Lobbyarbeit.
Im Asylverfahren besteht grundsätzlich das Problem, dass Frauen aufgrund ihrer familiären Position oftmals keine eigenen Asylanträge stellen. Hierdurch bleiben ihre spezifischen Fluchtgründe allzu oft unbeachtet. Um Asylverfahren zum Erfolg zu bringen, sind detaillierte Recherchen zur Situation in den Herkunftsländern notwendig, die frauenspezifische Flucht- und Asylgründe ausreichend belegen. Dies ist zeitaufwändig und kostenintensiv.
Über eine Online-Datenbank soll durch das Projekt Beratungstellen, AnwältInnen und Betroffenen Informationen über die Situation von Frauen in den Herkunftsländern der Asylbewerberinnen zugänglich macht werden. Zusätzlich soll den Frauen die Möglichkeit gegeben werden, Informationen aus eigenen Recherchen zu veröffentlichen. Hierbei soll auf vorhandene Datenbanken (z.B. asyl.net) zurückgegriffen. In einzelnen Fällen kann von ProjektmitarbeiterInnen Unterstützung bei der Recherche angeboten werden.
Darüber hinaus beabsichtigt der Flüchtlingsrat über seinen Rechtshilfefond Klageverfahren, die Präzedenzcharakter haben, zu finanzieren, um auf die Rechtsprechung Einfluss nehmen zu können.
Oftmals sind Frauen erst Jahre nach der Erstanhörung und nach eingehender psychotherapeutischer Behandlung in der Lage, über Gewalterfahrungen zu sprechen. Sollte das Asylverfahren zu diesem Zeitpunkt negativ beschieden worden sein, wird ein Asylfolgeantrag nötig. Dieser hat jedoch nur Aussicht auf Erfolg, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Betreffende nicht früher dazu in der Lage war, ihre Erlebnisse zu schildern. Hierzu sind spezielle psychologische Gutachten nötig, über deren inhaltliche Erfordernisse sowohl bei den TherapeutInnen als auch bei Beratungsstellen und AnwältInnen häufig Unkenntnis besteht. Um die juristische Relevanz von psychologischen Gutachten sicherzustellen, werden Schulungen für Beratungsstellen, AnwältInnen und PsychologInnen angeboten.
Problembereich Gewalterfahrungen in Deutschland
Für Flüchtlingsfrauen in Bayern bestehen „gewaltbegünstigende“ Faktoren, die sich aus ihrer rechtlichen Situation ergeben. AsylbewerberInnen und Geduldete müssen in Bayern in Sammellagern leben. In diesem Lebensumfeld gibt es selten Schutzräume für Frauen, in denen sich die Betroffenen Übergriffen von Männern entziehen können. Auch der Austausch mit der unmittelbaren Umwelt wird durch die Wohnsituation sowie durch das Sachleistungsprinzip mit der festgeschriebenen Versorgung mit Essens- und Hygienepaketen erschwert, da ein Verlassen der Unterkunft und der nahen Umgebung zum einen aus finanziellen Gründen nicht möglich und zum anderen oft nicht notwendig ist. Frauen verlassen zudem in der Regel seltener als Männer das Lager, oft aus Angst vor Übergriffen. Besonders schwierig ist diese Situation für allein ankommende Frauen, die keinen oder nur wenig Kontakt zu anderen Personen aus ihrem Herkunftsland haben. Aber auch Frauen, die mit ihren Angehörigen im Flüchtlingslager leben, sind durch ihre finanzielle Situation und die Zwangsversorgung gezwungen, im unmittelbaren Umfeld des Lagers zu bleiben.
Diese Isolation will das Projekt durchbrechen, indem direkt vor Ort Informationsmaterial zu rechtlichen Möglichkeiten und Anlaufstellen in der unmittelbaren Umgebung an die Frauen verteilt wird. Explizit werden bei diesen Besuchen auch Frauen gesucht und angesprochen, die später die Rolle von Multiplikatorinnen erfüllen können. Diese sollen in den Lagern Informationsmaterial zur Verfügung stellen, jedoch keineswegs Erstberatung anbieten – diese darf nur von Fachstellen übernommen werden. Durch den regelmäßigen Austausch im Rahmen von halbjährlich stattfindenden Netzwerktreffen sollen bayernweit Informationen über die bestehenden Probleme von den Multiplikatorinnen gesammelt werden und, gegebenenfalls von ProjektmitarbeiterInnen, an die Öffentlichkeit bzw. die Verantwortlichen herangetragen werden. Somit können gezielte Veränderungswünsche formuliert und Verbesserungen der Situation von Frauen in Flüchtlingslagern herbeigeführt werden.
Als zentrale Anlauf- und Koordinationsstelle wird die Stelle der Frauenbeauftragten eingerichtet. Sie führt Schulungen durch und koordiniert bzw. organisiert die Netzwerktreffen der Multiplikatorinnen und Beratungsstellen. Sie übernimmt die Aufgabe der mobilen Beratung und Information und ist darüber hinaus regelmäßig telefonisch erreichbar. Durch die Frauenbeauftragte werden zudem bauliche, hierarchische und andere Missstände in den Flüchtlingslagern analysiert und die entsprechenden Informationen zusammengetragen. Um die genannten Maßnahmen durchführen zu können, wird die Frauenbeauftragte im Vorfeld in den relevanten Bereichen des Asyl- und Ausländerrechts, des Strafrechts und in der Beratung von Traumatisierten fortgebildet.
Übergreifende Maßnahmen
Drei übergreifende Maßnahmen sind ebenfalls im Rahmen des Projektes geplant: die Evaluation des bereits bestehenden Beratungsangebotes in Bayern, eine wissenschaftliche Untersuchung zu Gewalt gegenüber Flüchtlingsfrauen im Kontext ihrer besonderen Lebenssituation und regelmäßige Netzwerktreffen, in denen sich die Multiplikatorinnen mit der Frauenbeauftragten austauschen und ihre Situation vor Ort schildern können.
Aus finanziellen Gründen wird es dem Flüchtlingsrat wahrscheinlich nur möglich sein, eine reduzierte Version dieses Projektvorhabens zu realisieren, denn eine kostendeckende Finanzierung für das Gesamtvorhaben konnte bislang noch nicht gefunden werden.
Beispiel II: „Internationales Frauencafé“ Nürnberg
Das Internationale Frauencafé (IFC) war vier Jahre lang ein spezielles Projekt für Flüchtlingsfrauen in Nürnberg und Umgebung. Im Mai 2011 lief die finanzielle Förderung durch den Europäischen Flüchtlingsfonds (EFF) vorerst aus. Ein Nachfolgeprojekt ist beim EFF beantragt. Mit neuer Zielsetzung und dem Schwerpunkt der besonders schutzbedürftigen Flüchtlingsfrauen will das Internationale Frauencafé ab Oktober 2011 seine Arbeit wieder aufnehmen.
Die Frauen in Nürnberg kommen vor allem aus dem Irak, dem Iran, Aserbaidschan, Äthiopien, Afghanistan und Uganda. Besonders Schutzbedürftige haben einen sehr hohen Bedarf an Beratung und Betreuung, der in Bayern nicht allein durch die Regeldienste gedeckt werden kann. Allein in Nürnberg gibt es ca. zehn Unterkünfte, wobei nicht alle durch SozialpädagogInnen betreut sind. Im nahe gelegenen Landkreis Ansbach gibt es nur eine Caritasmitarbeiterin für ca. 400 Asylsuchende, in Erlangen-Höchstadt gar keine. In Zirndorf in unmittelbarer Nähe zu Nürnberg befindet sich auch eine Zentrale Aufnahmeeinrichtung mit 500 Plätzen.
In den letzten vier Jahren verfolgte das IFC folgende Ziele:
- Verbesserung der unmittelbaren Lebenssituation von Flüchtlingsfrauen
- Förderung der Integration, Partizipation und Kommunikation von Flüchtlingsfrauen
- Vernetzung im Bereich Gesundheit insbesondere für traumatisierte Flüchtlingsfrauen
- Berufliche Qualifizierung von Flüchtlingsfrauen
- Sicherung des Aufenthaltsstatus, Perspektivenberatung von Flüchtlingsfrauen
Die Ziele wurden durch folgende Maßnahmen umgesetzt:
- Beratung, bei Bedarf mit Dolmetscherin
- offenes Café mit vielfältigem Programm und Informationen, mit Dolmetscherinnen und Kinderbetreuung
- Internetcafé und Ausflüge
- Deutsch- und PC-Kurse sowie weiteres Kursangebot (z.B. Yoga und Selbstverteidigung)
- Begleitung zu Ämtern, zum Gericht, zu AnwältInnen und ÄrztInnen
- Öffentlichkeitsarbeit
Mit seinen Angeboten setzte das IFC bei der unmittelbaren Lebenssituation der Frauen an. Es berücksichtigte ihre spezielle Aufenthaltssituation und stellte sein Angebot an Informationen, Beratung und Kursen darauf ab. Das heißt zum Beispiel, dass den Frauen, die im Flüchtlingslager von Essenspaketen, Kleidergutscheinen und Taschengeld leben müssen, die Fahrtkosten zu den Angeboten erstattet wurden. Das offene Café brachte Abwechslung in ihr von Unsicherheit und Warten geprägtes Leben: durch den Austausch der Frauen untereinander, durch die Gespräche mit den Projektmitarbeiterinnen und die Informationen über kostenlose Kurse oder Veranstaltungen, die Vorträge von Expertinnen zu verschiedenen für sie relevanten Themen wie Ausländerrecht, Frauen- und Kindergesundheit, durch die Kinderbetreuung und das liebevoll gestaltete Buffet.
Die Projektmitarbeiterinnen waren im ständigen Kontakt mit behandelnden ÄrztInnen sowie den zuständigen RechtsanwältInnen, übernahmen teilweise Attest- oder Privatrezeptkosten, beantragten Spenden für Gerichtskosten, Baby- und Wohnungsausstattung und Spenden für Weihnachten.
Essentiell in der Flüchtlingsarbeit ist auch die Öffentlichkeitsarbeit, um die Bevölkerung für die Situation der Flüchtlingsfrauen zu sensibilisieren und um die praktische Unterstützungsarbeit zu begleiten. Das Internationale Frauencafé war dazu einmal wöchentlich auch für deutsche Besucherinnen geöffnet, um gegenseitiges Kennenlernen und Austausch zu ermöglichen.
Dreimal im Jahr gab es Feierlichkeiten mit speziellem Kinderprogramm. Zu den Feiern wurden regelmäßig Ehrenamtliche, UnterstützerInnen, StadträtInnen sowie die Presse eingeladen. Darüber hinaus war das Internationale Frauencafé aktiv in diversen Kampagnen z.B. zum Internationalen Frauentag, für ein Sozialticket und für Flüchtlingsrechte, nahm an öffentlichen Veranstaltungen aktiv teil und organisierte eigene Veranstaltungen. Die Flüchtlingsfrauen wurden zu diesen Veranstaltungen eingeladen und zur Teilnahme motiviert, nahmen an Demonstrationen für ihre Rechte teil und gaben der Presse Interviews. Bei Bedarf übernahm das IFC die Fahrtkosten und organisierte die gemeinsame An- und Abreise. Seit 2009 gibt es eine vierteljährliche Radiosendung „Frauencafé“ auf dem lokalen unabhängigen Sender „RADIO Z“, an der einige Flüchtlingsfrauen mitwirken.
Wichtig bei der Arbeit war dabei immer das vertrauensvolle Arbeitsverhältnis zu den Flüchtlingsfrauen und die parteiliche, feministische sowie antirassistische Arbeitshaltung.
Das zukünftige Projekt
Im Jahr 2011 fallen etliche Flüchtlingsfrauen unter eine neue rechtliche Regelung in Bayern: Flüchtlinge mit einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen, Alleinerziehende und Familien mit Kindern dürfen früher aus den Lagern ausziehen, alle anderen Flüchtlinge vier Jahre nach Abschluss des behördlichen Erstverfahrens vor dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Das Internationale Frauencafé will in Zukunft insbesondere Mütter und kranke Flüchtlingsfrauen unterstützen. Diese „most vulnerable persons“ brauchen, wie die Erfahrungen des IFC der letzten vier Jahre zeigten, nachhaltige spezifische sozialpädagogische Betreuung mit besonderem Einfühlungsvermögen, die sozialen, psychologischen und rechtlichen Beistand umfasst. Darüber hinaus brauchen sie Unterstützung bei der Erziehung ihrer Kinder, die unter erschwerten Bedingungen aufwachsen (z.B. traumatische Fluchterfahrungen, Souveränitätsverlust, Leben in beengten, isolierten Flüchtlingslagern mit Sachleistungen). Sie benötigen ferner Unterstützung bei der Wohnungssuche nach der Auszugserlaubnis, stabilisierende Kriseninterventionen, intensive Gespräche und Hilfe bei der Therapiesuche sowie bei ärztlichen und anwaltlichen Gesprächen, bei Bedarf mit DolmetscherInnen. Zur Aktivierung ihrer Selbsthilfefähigkeiten und der Verbesserung ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation brauchen sie speziell auf ihre Bedürfnisse abgestimmte niedrigschwellige Angebote wie den Cafétreff mit Bildungsangeboten und Deutsch- oder Gesundheitskurse, für die eine Fahrtkostenerstattung ermöglicht wird.
Das Team des Internationalen Frauencafés und sein Träger Imedana e.V. hoffen ebenso wie der Bayerische Flüchtlingsrat, ab Herbst bzw. Ende 2011 mit den neuen Projekten starten zu können, um Flüchtlingsfrauen in ihrer speziellen Situation beizustehen und ihre Chancen sowie die ihrer Kinder zu verbessern, in Deutschland Fuß zu fassen und sich ein neues Leben nach der Flucht aufzubauen.
Die beiden Projekte sind erreichbar unter:
Bayerischer Flüchtlingsrat, Augsburger Str. 13, 80337 München, Tel: 089 - 76 22 34,
kontakt (at) fluechtlingsrat-bayern.de.
Internationales Frauencafé, Kopernikusplatz 12, 90459 Nürnberg, Tel: 0911 - 4314719, info (at) internationales-frauencafe.de.
Anne Maya ist Dipl.-Sozialpädagogin und engagiert sich in einer Flüchtlingsorganisation und in der Arbeit mit Flüchtlingsfrauen. Agnes Andrae ist Sozialarbeiterin B.A. und arbeitet seit 2009 beim Bayerischen Flüchtlingsrat.