Protest von unten – Kampf gegen diskriminierende Flüchtlingspolitik und die Kampagne Abolish!

Schild "refugees welcome"
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Viele politischen Mobilisierungen von unten richten sich gegen das Asylbewerberleistungsgesetz und die Lebensbedingungen von Flüchtlingen in Europa

 

von Benjamin Rau

Deutschland schottet sich ab. Und zwar nicht nur, indem die EU-Außengrenzen immer mehr ausgeweitet und verstärkt werden, und nicht nur, indem es Flüchtlinge, die den Weg durch den Grenzdschungel geschafft haben, abschiebt, so wie es allein 2010 rund 19.000 mal passiert ist – Abschottung findet auch im Inneren Deutschlands statt.

Flüchtlinge in Deutschland sehen sich einer Reihe von staatlich institutionalisierten Diskriminierungs- und Isolationsmechanismen ausgesetzt. So dürfen sie sich nicht frei bewegen, ihren Wohnort nicht frei wählen, ihre Lebensmittel nicht selbstbestimmt kaufen. Sie sind behördlichem Rassismus ausgeliefert und leben in ständiger Angst vor ihrer Abschiebung - und das oft über viele Jahre hinweg.

Doch die Situation wird von den Asylsuchenden nicht einfach hingenommen. Seit vielen Jahren kämpfen sie gemeinsam mit anderen AktivistInnen gegen ihre untragbare Situation und für ein selbstbestimmtes Leben. Sie wehren sich gegen die staatliche Diskriminierung mit Öffentlichkeitsarbeit, Demonstrationen und anderen Aktionsformen, gemeinsam in lokalen oder überregionalen Gruppen oder in bundesweiten Kampagnen. So wird auch aktuell mit der Kampagne Abolish! – Diskriminierende Gesetze gegen Flüchtlinge abschaffen! auf Bundesebene gegen das Asylbewerberleistungsgesetz und gegen andere Sondergesetze gekämpft.

Antirassistischer Protest – Kontinuierlicher Kampf gegen einen ungleichen Gegner

Mit kleineren, lokalen Gruppen wird an unzähligen Orten in Deutschland vor allem gegen die örtliche Situation gekämpft. Beispielsweise werden besonders extreme Einzelfälle von drohenden Abschiebungen öffentlich gemacht, es wird versucht, die Schließung einzelner Flüchtlingslager zu erwirken, oder es wird konkret gegen den polizeilichen oder behördlichen Rassismus vorgegangen.  Dabei wird allerdings der weitere Kontext nicht aus den Augen gelassen, wie z.B. die Gesamtforderung nach freier Wohnungswahl für alle Flüchtlinge bei dem Protest gegen ein bestimmtes Lager.

Um über den lokalen Wirkungskreis hinaus etwas erreichen zu können, sind viele der Gruppen in überregionale oder bundesweite Netzwerke integriert, in denen auf höherer Ebene für die gemeinsamen Ziele gekämpft wird. Das Netzwerk kein mensch ist illegal beispielsweise setzt sich bereits seit 1997 als bundesweiter Zusammenschluss gegen Abschiebungen und Ausgrenzung ein, wobei der Höhepunkt die deportation.class-Kampagne war, die sich gegen Fluggesellschaften, die Abschiebeflüge durchführen, richtete. Nach einigen Jahren verlor das Netzwerk an Fahrt und wird heute vor allem von einzelnen Ortsgruppen aufrecht erhalten.

Im Jahre 1998 wurde mit einer Tour durch verschiedene deutsche Städte und Flüchtlingslager der Zusammenschluss Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnen gegründet. In mittlerweile elf lokalen Ablegern wird sowohl regional als auch in bundesweiter Vernetzung gearbeitet. Besonderheit des Netzwerks ist vor allem der Anspruch an die Selbstorganisierung der Flüchtlinge, die hier ihre Ziele als Betroffene selbst nach außen tragen. Noch stärker wird dieses Ziel vom im selben Jahr gegründeten The VOICE Refugee Forum umgesetzt, in dem fast ausschließlich Flüchtlinge und MigrantInnen organisiert sind. Bei den Jugendlichen ohne Grenzen werden seit 2005 vor allem Proteste im Kontext der jährlichen Innenministerkonferenz organisiert, bei denen sich junge Flüchtlinge besonders für ein umfassendes Bleiberecht einsetzen.

Ein weiteres Beispiel für antirassistische Organisierung ist das bayerische Netzwerk Deutschland-Lagerland, auf dessen Aktionen hier exemplarisch eingegangen werden soll. Die Initiative, bestehend aus mehr als 100 Flüchtlingen und 13 bayerischen Gruppen, kämpft vor allem gegen die Lagerpflicht, die dazu führt, dass derzeit fast 5.000 Flüchtlinge zwangsweise in etwa 110 Lagern leben. Aber auch die Abschaffung der Essenspakete, der Zugang zu Arbeit und Bildung, Bewegungsfreiheit und der Stopp von Abschiebungen sind Ziele der Lagerland-AktivistInnen. Mit intensiver Öffentlichkeitsarbeit wird immer wieder auf die Situation der Flüchtlinge aufmerksam gemacht, mehrmals im Jahr finden bayernweite Aktionen und Demonstrationen statt, und auf Treffen und Konferenzen werden Erfahrungen ausgetauscht und weitere Pläne besprochen.

Bemerkenswert waren im letzten Jahr vor allem zwei Essenspaketeboykotts und Hungerstreiks. Die Annahme der Essenspakete, die in Bayern statt Bargeld ausgegeben werden, wurde zunächst im Frühjahr von 100 Flüchtlingen verweigert, fast 20 Flüchtlinge traten sogar für drei Wochen in den Hungerstreik. Die bayerische Regierung reagierte im Juni mit einem faulen „Lagerkompromiss“, der nur wenigen Flüchtlingen das Recht auf den Auszug aus dem Lager einräumen sollte, und erst kürzlich, fast ein Jahr später, vorläufig umgesetzt wurde.

Im Herbst 2010 begannen Flüchtlinge den nächsten Essenspaketeboykott. In der kleinen Gemeinde Denkendorf starteten 16 LagerbewohnerInnen mit dem Protest, der sich wie ein Lauffeuer verbreitete, bis sich 500 Personen in 9 Lagern angeschlossen hatten. Die Aktionen, die von außerhalb der Unterkünfte nur logistisch unterstützt wurden, erhielten viel öffentliche Aufmerksamkeit, nicht zuletzt, weil fast die Hälfte der Personen in den Hungerstreik trat. Ein streikender Flüchtling aus dem Lager in Denkendorf machte damals die Forderungen klar:

Wir sind Menschen und keine Tiere! Wir wollen Bargeld statt Essenspakete, Bewegungsfreiheit und eine menschenwürdige Wohnung, statt in diesem Lager zu wohnen. Und wir wollen, dass man uns mit Anstand und Respekt behandelt – wir kämpfen weiter!

Auf den zwei Monate andauernden Flüchtlingsstreik reagierte die bayerische Regierung damals vor allem mit rassistischer Hetze; die Sozialministerin sprach vom Missbrauch des Gastrechts und erklärte den Flüchtlingen, sie könnten ja gehen, wenn es ihnen nicht passe.

Diese Reaktion der Politik ist auch für die bundesweite Situation bezeichnend. Denn obwohl so viele Initiativen mit zeit- und arbeitsintensiven Aktionen für die Rechte der Flüchtlinge eintreten, können nur kleinere Erfolge verzeichnet werden. Mancherorts konnte die Bewegungsfreiheit ausgeweitet werden, teilweise konnte die Schließung besonders schlechter Lager durchgesetzt werden, oder es konnte für einen weiteren Personenkreis ein Bleiberecht erwirkt werden. Diese Erfolge sollen nicht kleingeredet werden, aber der Komplex der inneren Abschottung besteht weiterhin, denn die Situation von AsylbewerberInnen bleibt ein gesellschaftliches Randthema. Die politisch Verantwortlichen können damit keine Wahlerfolge erzielen und entziehen sich meist ihrer ethischen Verantwortung durch Untätigkeit. Dass mit staatlichem Rassismus und institutionalisierter Exklusion eher Politik zu machen ist, kann man sehen, wenn man genauer betrachtet, unter welchen Bedingungen Flüchtlinge im „Wohlfahrtsstaat“ Deutschland leben müssen.

Lagerleben – Isolation und Unsicherheit

In Deutschland Schutz zu suchen bedeutet für die Einzelpersonen alles andere, als mit offenen Armen empfangen zu werden. Nachdem man es nach dem beschwerlichen Weg über Bootsfahrten, LKW-Touren, Schleusungen etc. endlich „geschafft“ hat, wird man in fast allen Bundesländern erst einmal in einem Flüchtlingslager untergebracht.

I talked to my mother yesterday evening on the phone and she was so desperate because of my situation here. She even wanted to send me money from Somalia.

Diese Aussage eines somalischen Asylsuchenden, der im niederbayerischen Dorf Schöllnstein leben muss, ist für die Situation dort bezeichnend. Lagerleben bedeutet Mehrbettzimmer mit bis zu acht Personen, geteilte Bäder und Toiletten mit mehreren Dutzend Personen, teilweise baufällige Gebäude wie alte Kasernen, Fabriken o.ä. mit zerbrochenen Fenstern, maroden Wänden und hygienisch fragwürdigen Zuständen. Nicht alle Lager sind so, aber viele. Und auch wer Glück hat und in einem der besseren untergebracht wird, ist dennoch weit entfernt von der erhofften Freiheit. Zu den Zuständen des Lagers selbst kommt häufig die geographische Isolation. Viele der Unterkünfte liegen in Industriegebieten, neben Fabrik, Tierheim oder Bordell, oder auch in isolierten Dörfern in der Provinz.

Der Zugang zu ausreichender Infrastruktur oder der Austausch mit Menschen außerhalb des Lagers sind oft extrem erschwert. Das Leben im Lager selbst ist geprägt von weiteren Schikanen. Die Versorgung mit Nahrungsmitteln beispielsweise ist in den Ländern zwar unterschiedlich geregelt, im Normalfall aber von Entmündigung und Unfreiheit geprägt. So gibt es Gutschein- oder Chipkartensysteme, die teilweise nur auf bestimmte Artikel oder auf bestimmte Läden beschränkt sind. In Bayern gibt es sogar besagte Essenspakete, die zweimal wöchentlich geliefert werden und aus einer rudimentären Auswahl an Nahrungsmitteln schlechtester Qualität bestehen.

Auch das Ausbrechen aus diesem Alltag, den Flüchtlinge häufig mit den Worten „Essen und Schlafen“ beschreiben, wird systematisch erschwert. Es bestehen weitreichende Arbeitsverbote, der Zugang zu Deutschkursen und Bildung wird bei unsicherem Aufenthaltsstatus verwehrt, und zudem unterliegen Flüchtlinge der so genannten Residenzpflicht, die schlichtweg die Bewegungsfreiheit auf Landkreis, Bezirk oder Bundesland einschränkt.

All dem sind AsylbewerberInnen nicht nur für einige Wochen oder Monate ausgesetzt. Bis über einen Asylantrag entschieden wird, vergehen meist 2-3 Jahre. Wer dann vom deutschen Staat abgelehnt wird, aber nicht abgeschoben werden kann, bekommt eine „Duldung“, was zu einem Aufenthalt im Lager von über zehn Jahren führen kann. Während dieser Zeit leben Flüchtlinge weiterhin in Unsicherheit und Angst vor Abschiebung, oft verstärkt von behördlichem Rassismus, Einschüchterungen und Drohungen. Das Ziel dieser Ausgrenzung ist klar: Den „Fremden“ soll eindringlich klar gemacht werden, dass „sie“ hier nicht willkommen sind, die „Rückkehr ins Heimatland“ soll gefördert werden.

Das Asylbewerberleistungsgesetz – die Wurzel vielen Übels

Für viele der genannten Punkte ist das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) verantwortlich. Das Gesetz regelt seit 1993 die Sozialleistungen, also Unterkunft und Versorgung, für Flüchtlinge und wurde damals im Zuge rassistischer Pogrome und einer xenophoben Grundstimmung verabschiedet. Trotz einer Steigerung des Preisniveaus um mittlerweile 30,8 Prozent bei Lebensmitteln, wurden die Leistungen seither nicht erhöht, mittlerweile erhalten erwachsene AsylbewerberInnen daher 38,2 Prozent weniger als Hartz-IV-EmpfängerInnen, die schon von extrem niedrigen Beträgen leben muss.

Hinzu kommt, dass ein Großteil des zustehenden Betrags als Sachleistung ausbezahlt wird, also in Form von Kleidergutscheinen oder beispielsweise Essenspaketen. In Bayern bleibt AsylbewerberInnen gerade mal ein monatliches „Taschengeld“ von 40,90 Euro, mit dem oft noch Busfahrten zu Behördenterminen o.ä. bezahlt werden müssen. Sogar Gesundheitsversorgung wird dem Gesetz nach nur bei „akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen“ gewährt. Etwa 120.000 Menschen fallen in Deutschland unter dieses Gesetz, was zeigt, wie antastbar die Menschenwürde plötzlich sein kann, wenn man kein deutscher Bürger bzw. keine deutsche Bürgerin ist.

Doch mit diesem Sozialrassismus könnte bald Schluss sein. Nachdem bei den Hartz-IV-Sätzen Verfassungswidrigkeit festgestellt wurde, legte das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen nach, erklärte die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für „evident unzureichend“ und vermutet auch hier einen Verfassungsverstoß. Auch die Regierung räumte mittlerweile Änderungsbedarf ein. Auf Antrag der Parteien der Grünen und der Linken zur Abschaffung des AsylbLG fand bereits eine erste ExpertInnenanhörung im Sozialausschuss statt, bei der die Mehrzahl der ReferentInnen die Aufhebung des Gesetzes forderte. Mittlerweile scheint die Regierung eine Reform zwar zu verschleppen, aber fest steht, dass das Asylbewerberleistungsgesetz geändert werden muss.

Der Protest gegen das AsylbLG – die Kampagne Abolish!

Um auf bundesweiter Ebene an die Proteste gegen rassistische Gesetze anzuknüpfen, und um die Gelegenheit zu nutzen und für eine komplette Aufhebung des AsylbLG zu kämpfen, wurde auf der antirassistischen Konferenz in Frankfurt im Dezember 2010 die Kampagne Abolish! – Diskriminierende Gesetze gegen Flüchtlinge abschaffen! ins Leben gerufen. Zentrales Ziel der Kampagne ist die Abschaffung des AsylbLG, aber auch anderer Sondergesetze, wie der Residenzpflicht. Mit dem ersten Aufruf der Kampagne solidarisierten sich über 50 Gruppen im ganzen Bundesgebiet, darunter Flüchtlingsselbstorganisationen, Antifas, Gruppen zur medizinischen Unterstützung und örtliche Parteijugenden.

Als erster Termin der Kampagne wurde ein dezentraler Aktionstag am 22. März 2011 beschlossen. In relativ kurzer Zeit konnten in diesem Rahmen Aktionen in 28 Städten in 13 Bundesländern geplant werden; von Rostock bis München, von Köln bis Dresden wurde daraufhin mobilisiert. Bei verschiedenen Demonstrationen, Informationsveranstaltungen, Flashmobs und anderen Protestformen wurde mit unterschiedlichen Themenschwerpunkten für ein menschenwürdiges Leben und ein Ende der staatlichen Unterdrückung von Flüchtlingen gekämpft. Überschattet von der weltpolitischen Lage, von Fukushima und dem arabischen Frühling, traf die überregionale und lokale Pressearbeit auch auf ein relativ großes Echo.

Nachdem der Kampagnenstart als großer Erfolg gesehen wurde, wurde als nächster Schritt zu bundesweiten Aktionstagen nach Berlin mobilisiert. Mit dem Protest dort, sollte direkt am Ort des politischen Geschehens Druck auf die EntscheidungsträgerInnen gemacht werden. Vom 09. bis 11. Juni fanden eine Demonstration mit über 1000 TeilnehmerInnen, verschiedene Vernetzungstreffen und ein bundesweite Flüchtlingskonferenz statt. Bei der Konferenz tauschten sich rund 150 Flüchtlinge über ihre Situation aus, und berichteten von ihren Protesten.

Probleme des Protests – von innen und außen

Wie bei den anderen genannten Netzwerken und Protesten, verläuft auch bei Abolish! die Organisation des Protests nicht ganz unkompliziert und reibungslos. So wurde bei der Flüchtlingskonferenz in Berlin auch über das Verhältnis zwischen Flüchtlingen und Nicht-Flüchtlingen gesprochen, was ein grundsätzliches Problemfeld innerhalb der antirassistischen Bewegung ist. Zum einen bestehen verschiedene Perspektiven auf den zu bekämpfenden Rassismus. Zum anderen wird AsylbewerberInnen der Zugang zu Kommunikationsmitteln und Informationen durch verwehrte Infrastruktur und mangelnde Deutschkurse erschwert, was zu einem strukturellen Informationsungleichgewicht zwischen den AktivistInnen führt.

Darüber hinaus fehlt es innerhalb der Bewegung oftmals an Kapazitäten, weil die Anzahl der antirassistischen AktivistInnen relativ klein ist, und die in Zusammenschlüssen beteiligten Gruppen natürlich weiterhin mit ihren lokalen Tätigkeiten fortfahren. Vor allem aber sind bei größeren Bündnissen sowohl die politische Einstellung, als auch der Fokus in der Zielsetzung sowie die Strategien, diese zu erreichen, relativ unterschiedlich. In der Abolish!-Kampagne wurde von einigen Mitgliedern beispielsweise immer wieder eine Bündnisverbreiterung hin zu Gewerkschaften und Sozialverbänden gefordert, was einige Gruppen aus dem linkeren Spektrum eher ablehnen. Auch die Vorstellung von politischem Aktionismus ist immer wieder verschieden, so gibt es Gruppen, die kaum auf Parlamentsdebatten und somit Vorgaben der Politik, reagieren wollen und andere, die stärker mit EntscheidungsträgerInnen in Kontakt treten wollen.

Gleichzeitig bestehen aber auch Schwierigkeiten, die von außen kommen. Das Akquirieren von Spenden und Fördergeldern ist, nachdem antirassistische Themen wenig öffentliche Aufmerksamkeit genießen, sehr schwierig. Doch politische Aktionen kosten natürlich Geld und gerade Flüchtlinge können beispielsweise ihre notwendigen Reisekosten kaum selbst tragen.

Ein zentrales Problem, gerade bei der Mobilisierung bei Flüchtlingen und der Flüchtlingsselbstorganisation, bleibt aber die beschriebene Ausgrenzung und Unterdrückung. Von einem abgelegenen Dorf aus, mit unregelmäßigem oder keinem Zugang zum Internet, ohne Geld für Telefonkosten und mit eingeschränkter Mobilität, ist es AsylbewerberInnen stark erschwert sich politisch zu beteiligen. Zudem werden Flüchtlinge gerade wegen solcher Beteiligung regelmäßig eingeschüchtert, mit Abschiebung bedroht, oder mit Repressionen, wie der Streichung von Ein-Euro-Jobs, belegt. Nicht alle wagen es, sich dennoch für ihre Rechte einzusetzen, auch hier ist die staatliche Diskriminierung also stark zu spüren.

Diskriminierende Gesetze abschaffen – Menschenwürde geht alle an!

Nichtsdestotrotz haben alle Beteiligten ein gemeinsames Ziel vor Augen, was neben allen Unterschieden, Meinungsverschiedenheiten, und vor allem Hindernissen zu einer effektiven Organisation von Protest führen kann, wie man an den bestehenden Bündnissen und Kämpfen sieht.

Obwohl der Widerstand gegen Rassismus und institutionelle Diskriminierung schleppend und nervenaufreibend ist und zuweilen ein Kampf von David gegen Goliath zu sein scheint, lohnt es sich weiterzukämpfen. Auch kleinere Erfolge sind Schritte in die richtige Richtung, denn Bewegungsfreiheit und Menschenwürde gehen alle an, und nicht nur die, denen diese Rechte verwehrt werden. Abolish! – Diskriminierende Gesetze gegen Flüchtlinge abschaffen!

 

 

Links:
Kampagne Abolish!
Netzwerk Deutschland-Lagerland
Zusammenschluss Karawane

 

Benjamin Rau studiert Politikwissenschaft und Soziologie an der LMU in München und ist aktiv bei der Karawane München. Für die Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnen.