Österreich: Strenge Bestimmungen plus Behördenwillkür

Bericht

Der Anteil der österreichischen Bevölkerung, der aufgrund einer fehlenden Staatsbürgerschaft von den Nationalratswahlen ausgeschlossen ist, steigt seit Jahren stetig an. Grund dafür ist das restriktive Staatsbürgerrecht, das europaweit zu den strengsten zählt. Über die Hürden und Tücken, die es auf dem Weg zum Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft zu bewältigen gilt, berichtet der Journalist Norbert Mappes-Niediek anhand der Geschichte von Noyan, der als Geflüchteter nach Österreich gekommen ist.

Person füllt einen Antrag aus

Das Einfamilienhaus steht mitten im Dorf, vom Horizont grüßen die Alpen. Patrick und Lukas, die Buben, stürmen durch den großen Garten. Angelika, die Mutter der beiden, ist hier im Ort geboren. Der Opa hat einen Handwerksbetrieb, die Oma ist im Pfarrgemeinderat. Österreich, wie man es kennt. Nur Vater Noyan ist nicht ganz von hier, oder wenigstens noch nicht. Aber auch er passt ins Idyll: Der 31-Jährige ist, was man in Österreich ein „Beispiel gelungener Integration“ nennt – oder deren „Endprodukt“, wie es, wenig sensibel, in einer Handreichung für Antragstellende auf die Staatsbürgerschaft heißt.

Begonnen hat es traurig. Geboren in Afghanistan, wird der Zehnjährige mit seinem sechsjährigen Bruder an der Hand in eine Millionenstadt im Westen Pakistans geschickt. Dort schlagen die Waisenjungen sich durch, bis Noyan vierzehn ist und sich für alt genug hält, sein Glück in London zu versuchen. Da lebt ein Onkel. Eine typische Odyssee beginnt. Sie führt über den Iran, die Türkei, Griechenland, Italien und endet in Österreich, wo Noyan aufgegriffen wird und Asyl bekommt.

In Österreich geht es bergauf. Noyan arbeitet in einer Bäckerei und geht nebenbei zur Abendschule. Er besteht das Fachabitur, hier Matura genannt. Er lernt Angelika kennen, die beiden heiraten. Noyan findet einen festen Job bei einem Sozialverband. Die Schwiegereltern mögen ihn, das ganze Dorf schätzt ihn.

„Jedes fünfte Kind wird als Fremder oder Fremde geboren“

Jetzt will er auch auf dem Papier werden, was er in Wirklichkeit längst ist: Österreicher. Aber schon beim ersten Besuch auf dem Amt ahnt Noyan: Eine zweite Odyssee beginnt. Er muss aus jedem Land, in dem er sich länger als ein halbes Jahr aufgehalten hat, ein polizeiliches Führungszeugnis beibringen. Eine internationale übliche Forderung, die man aber so oder so handhaben kann. „Wir müssen sichergehen, dass Sie nicht vorbestraft sind“, erklärt die Frau am Empfangsschalter. „Vorbestraft mit vierzehn?“, fragt Noyan. „In Pakistan wird man schon mit zwölf strafmündig“, erwidert die Frau. Sie kennt sich aus.

„Österreich hat mit die restriktivsten Bestimmungen für den Erwerb der Staatsbürgerschaft“, erklärt der Wiener Politologe Gerd Valchars, der dazu forscht. Mit logischen Folgen: Von tausend im Land lebenden Ausländer*innen werden pro Jahr ganze sieben eingebürgert. Im ebenfalls restriktiven Deutschland sind es doppelt, in Frankreich vier und in Schweden elf Mal so viele. Seit 2004, als in Wien die erste Rechtsregierung an der Macht war, ist die Rate fast auf ein Zehntel gesunken. Am Mangel an Interesse liegt es nicht: Anders als in Deutschland bekommen Kinder ausländischer Eltern die Staatsbürgerschaft nicht bei der Geburt. „Jedes fünfte Kind“, so Valchars, „wird als Fremder oder Fremde geboren.“

Laut Gesetz hat zwar einen „Rechtsanspruch“ auf Einbürgerung, wer in Österreich geboren ist oder mit einheimischem Partner verheiratet ist. „Aber ich verwende das Wort gar nicht“, sagt Valchars. Denn auch wer theoretisch einen Anspruch hat, muss erst einmal die Voraussetzungen erfüllen. Mal ist das Amt großzügiger, mal nicht. Als etwa der 62-jährige Jörg-Martin Willnauer, ein Deutscher, nach 28 Jahren in Graz Österreicher werden wollte, erschrak er über die 19-Punkte-Checkliste. „Naa, das brauchen ‘S eh ned!“, beruhigte ihn der Amtsträger, als Willnauer auf Widersprüche in den Anforderungen hinwies. „Aber da steht: Mündliche Absprachen sind nicht getroffen!“ „Das steht da nur so“, bekam er seiner Erinnerung nach zu hören. „Ich habe den Antrag dann zurückgezogen“, erzählt er. „Es gibt keine Rechtssicherheit.“

Warum der Experte Valchars das Wort vom Rechtsanspruch nicht in den Mund nimmt, hat Noyan schon erfahren: Papier ist das eine, die Haltung der Beamt*innen das andere. Eine Schufa-Auskunft, einen Einkommensnachweis, einen Kontoauszug hat er vorgelegt. Beim „Leumund“ kennt das Amt bei ihm kein Pardon. Laut Gesetz können in Österreich selbst Verwaltungsstrafen, etwa wegen zu schnellen Fahrens, ein Ausschlussgrund sein. Um an das Führungszeugnis aus Pakistan zu kommen, hat Noyan an die österreichische Botschaft in Islamabad geschrieben. Die hat ihren Hausanwalt um eine Stellungnahme gebeten. Die Antwort: Pakistan stellt für Ausländer*innen keine Führungszeugnisse aus, schon gar nicht, wenn sie nicht im Land leben. Der örtliche Polizeichef hat den Befund bestätigt, der Anwalt der Botschaft hat es aufgeschrieben. Das Verfahren zieht sich – zehn Monate sind es schon. Weil es so lange dauert, müssen die Bescheinigungen von Bank, Schufa, Arbeitgeber alle noch mal neu ausgestellt werden. Jedes Mal kostet es wieder Zeit und Geld. 

Die Odyssee geht weiter

Was nun tun? Noyan muss zum Amtsleiter, sagt die Frau am Empfang: Und sie sagt: „Meistens hat, wer kein Zeugnis bringen konnte, etwas ausgefressen. Wir kennen das schon.“ Der Chef macht keine festen Termine, verweist auf seine Amtsstunden. „Andere haben so ein Führungszeugnis aber bekommen“, sagt der Chef düster, als Noyan endlich vorgelassen wird, und blättert in der Akte herum. „Und den Nachweis über den Deutschtest noch!“ „Aber im Gesetz steht doch, dass die Matura als Nachweis gilt“, wendet Noyan ein. „Nicht die Fachmatura“, sagt der Chef.

Schon an der Einkommensgrenze, die für Einbürgerungen gilt, würden 60 Prozent der Arbeiterinnen und 30 Prozent der Arbeiter scheitern, hat Gerd Valchars ausgerechnet. Hinzu kommen, je nach Bundesland, hohe Gebühren: In der Steiermark zahlt ein Ehepaar mit Kind für die Einbürgerung mehr als 5000 Euro. Auch wer das Geld hat, muss erst einmal von seinem Heimatland aus dessen Staatsbürgerschaft entlassen werden – eine weitere Voraussetzung, wenn man Österreicher werden will. Noyan ist, als anerkannter Flüchtling, von der Bestimmung zwar befreit. Aber viel leichter macht es das nicht.

Das Gespräch auf dem Amt stockt. Die Atmosphäre ist frostig. Nach einer halben Stunde wird der schroffe Amtsleiter plötzlich freundlich. „Schauen Sie“, sagt er, „Sie müssen mich verstehen. Ich brauche etwas, das ich vorweisen kann. Irgendein Zeugnis, ein Schriftstück, aus dem hervorgeht, dass Sie dort gut beleumdet waren!“ Ein Flüchtlingskind, das niemand beachtet, vor zwanzig Jahren? In Pakistan? „Na, irgendjemand muss Sie dort doch noch kennen!“ 

"Die Leute haben Angst"

Noyan ist nach Pakistan geflogen, auf seine Kosten natürlich, hat herumgefragt. „Es gab tatsächlich Leute, die mich noch kannten“, erzählt er. „Aber wenn sie mir etwas bescheinigen, fürchten sie, kommt am nächsten Tag die Polizei und fragt: Was hat der gewollt? Was hast du geschrieben? So ist das in Pakistan. Die Leute haben Angst.“

Angst hat auch Noyan – nicht vor Pakistan, sondern vor dem einschüchternden Beamten; deshalb sind sein Name und die seiner Frau und der Kinder hier auch geändert. Liefert er dem Mann, wie verlangt, als Leumundszeugnis wirklich "irgendetwas", muss er fürchten, einer Fälschung verdächtigt zu werden.  Fälle sind bekannt geworden, wo Ämter Antragstellende gezielt in die Falle geschickt haben: Wenn etwa Menschen mit Asylstatus wegen irgendeines Papiers die Botschaft des Landes aufsuchen, aus dem sie geflüchtet sind, können sie ihren Status verlieren. Dass sie erst auf dem Amt zu dem Besuch bei der Botschaft angeregt wurden, werden sie nicht beweisen können.

Ob der Alptraum vorbei ist, wenn er erst Österreicher ist, kann auch Noyan nicht wissen. 2017 übergab die rechtsradikale FPÖ, damals und inzwischen wieder in der Opposition, dem Innenministerium eine Liste von Neu-Österreicher*innen, die nach der Einbürgerung angeblich erneut ihre zurückgelegte türkische Staatsangehörigkeit erworben hatten. Die Behörden erließen Bescheide, forderten die Betroffenen auf zu beweisen, dass sie keinen türkischen Pass mehr hatten: Andernfalls würde ihnen die Staatsbürgerschaft wieder aberkannt. Die Liste erwies sich als falsch, fast alle Vorwürfe wurden  niedergeschlagen. Ein Busfahrer in der Steiermark, als Kind türkischer Eltern in Österreich geboren, klagte und gewann. Als er sich angeblich erneut um die türkische Staatsbürgerschaft beworben haben sollte, war er noch minderjährig. Auf den 2000 Euro Verfahrenskosten blieb er sitzen. Die Partei, die die falsche Liste präsentiert hatte, fordert inzwischen, überhaupt keine türkischen Staatsangehörigen mehr einzubürgern.