Rechtlicher Schutz & Hürden

 

Die Rechte und Möglichkeiten von Flüchtlingen in Europa sind oftmals durch besondere Gesetzgebungen stark eingeschränkt. Zwar wird den Flüchtlingen vor allem durch die Genfer Flüchtlingskonvention ein Anspruch auf Schutz zuerkannt. Aber Menschen, die diesen Schutz in Anspruch nehmen möchten, müssen sich erst Gehör verschaffen, um ihre Schutzbedürftigkeit begründen und legitimieren zu können.

Mit der Dublin II-Verordnung hat die Europäische Union ein Rechtsinstrument geschaffen, welches die Möglichkeiten, Schutz einzufordern, stark einschränkt. Mittlerweile hat jedoch beispielsweise der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg festgestellt, dass dabei die Rechte der Flüchtlinge ausgehöhlt werden. Damit ist eine politische Öffnung für eine Reform dieser Verordnung erreicht worden. Doch was ist von einer neuen europäischen Gesetzgebung zu erwarten, wenn immer noch das Paradigma der Abwehr von Flüchtlingen und kaum der Respekt vor ihren Rechte vorherrscht?

Die Chance auf einen grundlegenden Politikwechsel mag eher im Vertrag von Lissabon liegen, der die europäische Grundrechtecharta für die EU als bindend vorschreibt. Diese kann nun auch vor Gerichten, etwa dem Europäischen Gerichtshof, durchgesetzt werden. Damit besteht erstmals die Hoffnung, dass die proklamierte Grundrechteorientierung der EU zu einer neuen Geltung kommt, und auf diesem Wege auch die Rechte der Flüchtlinge in der EU aufgewertet werden. Das Beispiel Deutschland zeigt jedoch, wie hartnäckig sich Politiken gegen Flüchtlinge in Gesetzen halten. Das Bundesverfassungsgericht hat 1996 den so genannten Asylkompromiss für verfassungskonform erklärt und damit insbesondere das Asylbewerberleistungsgesetz und das Ausschlussinstrument Duldung neu legitimiert. Sie definieren den sozialen wie auch juristischen Ausschluss all jener Flüchtlinge in Deutschland, denen eine Asylanerkennung verwehrt wird.

 

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Foto: UNHCR / F. Noy / May 2011