Über kaum eine andere Minorität wissen Einwanderungsgesellschaften, wie die der Bundesrepublik Deutschland, so wenig und zugleich so viel Negatives wie über die Bevölkerungsgruppen der Sinti und Roma. Obwohl Sinti und Roma seit sechs Jahrhunderten in Deutschland zu den autochthonen Bevölkerungsgruppen gehören, halten sich rassistische Denkstrukturen in der Mehrheitsgesellschaft, sie seien aufgrund ihrer „ethnischen“ Herkunft „Nomad_innen“, führten ein unstetes Leben und seien zu keiner geregelten Arbeit fähig. Auch Vorstellungen, Roma und Sinti folgten einer der Tradition verhafteten Lebensweise, die sie grundsätzlich von der Mehrheitsgesellschaft abhebe, weshalb sie auch nicht in die Mehrheitsbevölkerung integrierbar seien, sind nach wie vor weit verbreitet (Mihok/Widmann (2005, S.56). Diese „gesellschaftliche Konstruktion des Zigeuners“ (Giere 1996) lässt sich über Jahrhunderte hinweg zurückverfolgen und ist gerade deshalb so tief in der Gesellschaft verwurzelt. Wie Heitmeyer und Kolleg_innen (2012) in ihrer Studie „Deutsche Zustände“ verzeichnen, ist Rassismus in der Mitte Deutschlands angekommen. In dieser Untersuchung stimmen fast die Hälfte der befragten Deutschen der offen antiziganistischen Aussage „Sinti und Roma neigen zur Kriminalität“ zu. Mehr als ein Viertel der befragten Deutschen unterstützen die Handlungsaufforderung „Sinti und Roma sollten aus den Innenstädten verbannt werden“. Diese und auch weitere Repressionen gegen Sinti und Roma können als Gradmesser für die Demokratiefähigkeit der deutschen Mehrheitsgesellschaft betrachtet werden.
Migrationsgeschichten
Die Gruppen, die als „Sinti und/oder Roma“ bezeichnet werden, sind keinesfalls eine „ethnisch“ homogene Bevölkerungseinheit. Es handelt sich vielmehr um verschiedene, auch in sich heterogene Gruppen, die seit unterschiedlich langer Zeit in Deutschland leben. Sie weisen untereinander erhebliche kulturelle, soziale, sprachliche, historische und regionale Binnendifferenzierungen auf. Zum einen handelt es sich um deutsche Sinti, die seit dem 15. Jahrhundert hier ansässig sind. Seit der Aufhebung der Leibeigenschaft in Osteuropa im 19. Jahrhundert wanderten zahlreiche Roma in das Gebiet des Deutschen Reiches ein. Auch sie sind, wie die Sinti, deutsche Staatsbürger_innen. In den 1950er-Jahren wanderten zahlenmäßig kleine Gruppen von Kalderasch aus Polen und Lowara aus Österreich ein. Der spärlichen Literatur ist zu entnehmen, dass eine unbekannte Anzahl von Romafamilien im Zuge der „Gastarbeiteranwerbung“ in den 1960er- und 1970er-Jahren aus dem ehemaligen Jugoslawien, aus Italien, Griechenland, der Türkei und anderen Ländern in die Bundesrepublik kamen und zum Teil heute die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen (Schmalz-Jakobsen/Hansen (vgl. 1997, S. 131), Heckmann (vgl. 1992, S. 9).
Während die Gruppe der „Gastarbeiterroma“ in der Bundesrepublik als solche nie ins öffentliche Bewusstsein drang, war dies im Fall der Romaflüchtlinge, die seit Mitte der 1980er-Jahre vor allem aus Jugoslawien, teilweise aber auch aus Rumänien und Bulgarien einreisten, gänzlich anders. Die Angehörigen dieser Gruppe wurden meist als ungeliebte „Asylsuchende“ betrachtet und zu einem großen Teil wieder in die Herkunftsstaaten rückgeführt. Diejenigen, die noch in der Bundesrepublik leben, haben meist einen ungesicherten Status, werden als Staatenlose geführt, und nur wenigen von ihnen gelang es, einen deutschen Pass zu erhalten. Seit dem Fall des Eisernen Vorhangs 1990, und auch derzeit, erfolgt wieder eine Zuwanderung aus Rumänien und Bulgarien, teils aus Serbien, Mazedonien und anderen Republiken des ehemaligen Jugoslawiens. Als südosteuropäische „Armutsflüchtlinge“ deklariert, erscheint die aktuelle Einwanderung aus Südosteuropa (Rumänien, Bulgarien) besonders brisant, weil es sich hier auch um Roma-Einwander_innen handelt, die geradezu prädestiniert dazu sind, um auf ihrem Rücken Macht- und Verteilungskämpfe zu organisieren. Sie gehören zu einer EU-bedingt strukturell benachteiligen Gruppe und sind “schon immer” ein “gefundenes Fressen" für massive Ethnisierung und rassistische Diskriminierung gewesen.
Obwohl es mittlerweile eine Fülle an Veröffentlichungen zu „Zigeuner_innen“ gibt, sind bisher wenig empirisch-qualitative Studien zur Lebenssituation der Sinti und der Roma vorhanden. Sowohl über die Lebenssituation der autochthonen Sinti und Roma in Deutschland als auch über die migrantischen Roma gibt es nahezu keine Erkenntnisse.
Leben in einer Gesellschaft mit Rassismushintergrund
Deutsche Sinti und Roma
Die wenigen Überlebenden der Sinti und Roma, die nach 1945 in ihre westdeutschen Heimatstädte zurückkehrten, waren dort mit institutionellem Rassismus konfrontiert. Oft trafen sie in Behörden auf diejenigen, die während des Nationalsozialismus ihre Verfolgung betrieben hatten. Vor allem die ehemaligen Angehörigen von Kriminalpolizei und „Rassenhygienischer und Bevölkerungsbiologischer Forschungsstelle“ vertraten weiter die These einer vermeintlichen Minderwertigkeit, setzten die Diskriminierung – zum Beispiel in Form von Sondererfassungen oder rassistischen Artikeln – fort und vereitelten eine Anerkennung von Sinti und Roma als Opfer des NS-Regimes (Rose 1987, S. 46ff.). Abgesehen von einigen wenigen Erinnerungsberichten von Überlebenden der Sinti und Roma oder von Überlebenden, die mit Sinti und Roma eng verbunden waren, blieb bis Mitte der 1960er-Jahre die nationalsozialistische „Zigeunerverfolgung“ praktisch unbeachtet. Die wenigen wissenschaftlichen Publikationen, die auf die Vernichtung der Sinti und Roma verwiesen, wurden nicht zur Kenntnis genommen (Zimmermann 1996, S. 23). Seriöse Studien, die insbesondere die Verfolgung der Sinti und Roma thematisierten, setzten erst in den 1980er-Jahren ein (vgl. Zimmermann 1989). Bis dahin dominierten Publikationen, die zu höchst fragwürdigen Ergebnissen gelangten. „Zigeuner_innen“ wurden darin als „ethnisch homogen“ begriffen und aus dem Blickwinkel der Kriminologie als zur Kriminalität neigende Problemgruppe beschrieben (vgl. Feuerhelm 1987); aus dem Blickwinkel der Ethnologie wurden sie ethnisiert, aus dem Blickwinkel der Pädagogik pädagogisiert und aus dem Blickwinkel der Tsiganolog_innen „rassisiert“.
Migrantische Roma
Ein Ausgangspunkt meiner an der Humanwissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln angenommenen Dissertation war unter anderem die Forschungsfrage, wie migrantische Roma mit Prozessen ihrer Marginalisierung umgehen. Ich führte Interviews mit Roma, die als „Gastarbeiter_innen“ in den 1960er- und 1970er-Jahren aus dem ehemaligen Jugoslawien in die Bundesrepublik kamen (Jonuz 2009). Die Lebenssituation dieser Gruppe zeigt, dass trotz der ausgeprägten Diskriminierung, mit der Roma in der Bundesrepublik konfrontiert waren und sind, eine partielle gesellschaftliche Inklusion möglich ist. Ich traf auf erfolgreiche Karrieren von Roma, die sich etwa am Bildungsverlauf, an der Berufstätigkeit, an der deutschen Staatsbürgerschaft sowie an der ökonomischen Situation festmachen lassen. Was waren die Gründe für diesen „Erfolg“? Konnte sich diese Gruppe der Roma dem Stigma der Ethnizität widersetzen, gerade weil sie ihre tatsächliche „ethnische“ Zugehörigkeit im Verborgenen hielt? Im Unterschied zu anderen (Migranten-)Familien nicht-deutscher Herkunft, die aus einer Mehrheitsgesellschaft kommen und zu einer Minderheit im Aufnahmeland werden, stellen Roma bereits im jeweiligen Herkunftsland eine Minderheit dar. Daraus lässt sich ableiten, dass sie vor ihrer Migration bereits entsprechende Erfahrungen als Minderheit gemacht und hierdurch spezielle Ethnisierungsprozesse durchlaufen haben. Zu fragen war deshalb, ob sie diese Erfahrungen in ihrem Migrationsprozess nutzen konnten und wenn ja, wie? Und: Welche Gewinne und/oder Verluste konnten und mussten sie in diesem Prozess verzeichnen? Vor dem Hintergrund qualitativer Interviews, in denen die Betroffenen selbst zu Wort kamen, wurden die ausschlaggebenden Kompetenzen der Roma (drei Generationen) eruiert, die dazu beigetragen haben, sich in der bundesrepublikanischen Gesellschaft integrieren zu können.
Erste Generation
Die erste Generation der „Gastarbeiterroma“ war sich aufgrund ihrer individuellen Erfahrungen, aber, wie Elias (1984, S. 1 in Treibel 2004, S. 198) zum Kontext einer Langzeitentwicklung der Tradierung menschlichen Wissens vermerkt, auch „darüber hinaus einer langen Kette menschlicher Generationen“ bewusst, dass in der jugoslawischen Herkunftsgesellschaft „Zigeuner_innen“ als Minderheit stigmatisiert sind. Besonderes deutlich wurde eine Einbeziehung generationsübergreifender Wissensbestände am Beispiel von Frau Ismail , die von ihrem Vater auf die weltweite und jahrhundertealte Diskriminierung von Roma aufmerksam gemacht wurde:
„Den Hass auf Roma gibt es auf der ganzen Welt .. woher das kommt . hat mir mein Vater erzählt .. mein Vater erzählte . dass die Roma die ersten Ausländer in Europa waren .. viele von denen konnten sich mit ihren Handwerksberufen in den jeweiligen Ländern niederlassen .. es haben bestimmt auch viele nicht gesagt . dass sie Roma sind .. sie haben sich versteckt . ihre Herkunft versteckt .. auch wenn die Nachbarn sie kannten .. so wussten die Nachbarn nicht, dass sie Roma sind .. die, die heute noch verstecken . dass sie Roma sind . konnten sich integrieren .. und die Roma . die sagen, dass sie Roma sind .. werden diskriminiert.“
Aufgrund dieser Erfahrungen entwickelten alle Biografieträger_innen der ersten Generation in der Bundesrepublik die gleiche Strategie, um einer Marginalisierung zu entgehen. Zentral war dabei die bewusste Entscheidung, einer doppelten Marginalisierung – als Roma (Zigeuner_in) und als Ausländer_in – zu entgehen: Sie gaben sich in der Öffentlichkeit nicht als Roma zu erkennen. Um nicht nach Herkunft und Status differenziert zu werden, zahlten sie den Preis, ihre tatsächliche Zugehörigkeit zu verbergen. Im Bewusstsein dessen, als „Zigeuner_in“ einem „generalisierten Verdacht“ (Bielefeld 1988, S.179ff.) ausgesetzt zu sein, gaben sich alle der aus der ersten Generation Interviewten formal korrekt als Jugoslaw_innen aus. Ihre Zugehörigkeit zur Gruppe der Roma wurde im Verborgenen gehalten, so auch bei Frau Ismail:
„Ich hatte Angst zu sagen, dass ich eine Romni bin . die hätten mich sofort negativ eingeschätzt . wenn was weggekommen wäre, hätten sie mich sofort verdächtigt . einmal hatte unser Chef geklaut und wenn die gewusst hätten . dass ich eine Romni bin . hätten die mich sofort verdächtigt .. die denken alle Roma klauen, aber es klauen nicht alle Roma .. es klauen auch Deutsche . aber nicht alle Deutsche klauen .. das gibt es in allen Nationalitäten.“
Das von außen herangetragene Stigma „ Zigeuner_in“ wurde abgewehrt und konnte so nicht als Teil der zugeschriebenen Identität dieser Bevölkerungsgruppe weiterwirken. Durch diese Entscheidung hatten alle Biografieträger_innen einen eigenen aktiven Anteil an ihrer Lebensgestaltung im Aufnahmeland, sie deklarierten sich nicht als Opfer ihrer Geschichte. Als Angehörige der Gruppe der „Gastarbeiter_innen“ machten sie auch „positive“ Diskriminierungserfahrungen: Sie erlebten, dass sie als Angehörige des nationalen Kollektivs „Jugoslaw_innen“ gesellschaftlich besser angesehen wurden als etwa türkische Staatsangehörige, sie erwiesen sich als Expert_innen im Umgang mit Fremd- bzw. Feindbildern und somit auch als Expert_innen in Bezug auf die Minderheitenfrage. Zum Schutze ihrer selbst und ihrer Familien, aber auch zum Gelingen ihres Migrationsprojektes, bedienten sie die Mehrheitsgesellschaft mit dem formal korrekten und für sie lebbaren Bild „jugoslawische Ausländer_innen“. Sie beschreiben als persönliche Rassismuserfahrungen im beruflichen, aber auch besonders im öffentlichen Kontext, „in Zugehörigkeiten“ als Ausländer_in gedrängt zu werden, sie erleben subtilen Rassismus, der sich auf die Erfahrung von Geringschätzung ihrer Person gründet, hier oft in der Beschreibung durch abfällige Blicke, die sich im Alltag auch als „ach die Ausländer_in“ manifestieren. Innerhalb der Arbeitskontexte werden Kolleg_nnen nach nationalen Kontexten als deutsche und nicht-deutsche Arbeitskolleg_innen beschrieben, wobei der Begriff „Ausländer_in“ sowohl in einem nicht-pejorativen als auch in einem pejorativen Sinn verwendet wird. Im Fall von Frau Ismail kann eine Umkehrung des Minderheiten- und Mehrheitsbegriffes und der darin liegenden Verschiebung der Machtverhältnisse festgestellt werden.
„Ich bin gut mit meinen Arbeitskolleginnen ausgekommen .. mit mir zusammen arbeiteten viele Jugoslawinnen aus allen Republiken . einige Polinnen . griechische Frauen und Deutsche auch .. wir machten viele Witze .. wir waren zehn Ausländer und nur zwei Deutsche im Krankenhaus .. und wir sagten auch manchmal zu den Deutschen, dass wir Ausländerinnen eine Mehrheit sind und sie nicht so viel reden sollen.“
Der ersten Generation gelingt es trotz aller Widrigkeiten dennoch, den Grundstein für eine weitgehende Integration auch der Zweiten und Dritten Generationen zu legen. Die Befunde zeigen, dass die Familien sozial und ökonomisch mehrheitlich integriert sind und dass ein gutes Selbsthilfepotenzial aufgebaut werden konnte. Im Zuge dessen hat sich ein „Mittelstand“ herausgebildet.
Zweite Generation
Auch die zweite untersuchte Gruppe, die Kinder der „Gastarbeiterroma“ aus den 1960er-Jahren, widersetzte sich dem Stigma der Ethnizität. Die Angehörigen dieser Generation übernahmen das elternliche Migrationsprojekt, in der Öffentlichkeit ihre tatsächliche Zugehörigkeit zur Gruppe der Roma im Verborgenen zu halten und gaben sich ebenfalls formal korrekt als Jugoslaw_innen oder Albaner_innen aus. Die Erste Generation trägt den Kindern auf, höhere Ausbildungen und Berufe anzustreben und delegiert damit den sozialen Aufstiegswunsch an sie. Die inzwischen erwachsenen Kinder der zur ersten Generation gehörigen Befragten besuchten alle einen Kindergarten. Das ist als ein wesentlicher Bestandteil frühkindlicher Förderung und Bildung anzusehen. Alle besuchten sie weiterführende Schulen und alle sind im Besitz abgeschlossener Berufsausbildungen (Meister im Heizungsbau, Erzieher_in, Schauspieler_in). Zum Zeitpunkt der Interviews sind alle in ihren jeweiligen Berufen tätig. In einigen Fällen sind binationale Ehen geschlossen worden, bei den männlichen Interviewpartnern lief zur Zeit des Interviews der Einbürgerungsantrag, die weibliche Teilnehmerin ist im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. So trivial sich die schulische Sozialisation und Berufsbildung der zweiten Generation der Gastarbeiterroma auch lesen mag, sei hier noch auf eine vom Europäischen Parlament in Auftrag gegebene und vom Berliner Institut für Vergleichende Sozialforschung durchgeführte Studie aus dem Jahr 2005 verwiesen: „[…] Ein typisches Hindernis für eine ausreichende Bildung ist, dass die Roma-Kinder oft automatisch auf sogenannte Sonderschulen für geistig behinderte Kinder geschickt werden.“, wie dies bereits in den 1980er-Jahren festgestellt wurde. Ethnische Benachteiligungen sind zum festen Bestandteil des deutschen Bildungssystems geworden. Unter den Kindern und Jugendlichen mit eigener Migrationserfahrung oder familialem Migrationshintergrund sind insbesondere Romakinder und -jugendliche davon betroffen. Trotz des hier zu verzeichnenden Bildungsaufstiegs der zweiten Generation der Gastarbeiterromakinder zeigt sich bei einer genaueren Analyse, dass zwei der Interviewten auf eine Hauptschule kamen, diese mit Abschluss der Mittleren Reife verließen und lediglich einer von ihnen das Abitur erlangte. Es ist bekannt, dass Migrantenkinder seltener in den privilegierten Bildungsgängen vertreten sind als Mitschüler_innen deutscher Herkunft. Insgesamt zeigen alle Bildungspfade der Interviewten einen im Vergleich zu ihren Eltern ausgeprägten Aufstieg. Sie absolvierten eine höhere Schul- und Berufsausbildung und besetzen bessere Berufspositionen.
Dritte Generation
Die eruierten Ergebnisse der in Deutschland geborenen Jugendlichen der dritten Generation zeigen Ähnlichkeiten und Parallelen zu den anderen Generationen. Auch die Angehörigen dieser Generation widersetzten sich dem Stigma der Ethnizität, jedoch mit deutlich unterschiedlicher Akzentuierung. Es wurde zwar aufgezeigt, dass auch sie die Mehrheitsgesellschaft mit dem Bild der „Jugoslawen“ bedienten. Dennoch gelingt ein wesentlich souveränerer Umgang mit den gesellschaftlich bedingten Ethnisierungs- und Marginalisierungsprozessen. Das Stigma wird aktiv abgewehrt, so dass sich das Gefühl der Minderwertigkeit gar nicht erst verfestigen kann. Stattdessen erfolgt eine Berufung auf das humanistische Ideal der Gleichheit. Rassismus und Stigmatisierung wird mit Wissen, Aufklärung und interkultureller Kompetenz begegnet. In Jaquelines Erzählung, einer 15-jährigen Gymnasiastin , beschreibt sie ihre bisher intensivste Erfahrung von Fremdheit im Kontext von Romni- bzw. halb Romni-Sein:
„Im Kindergarten, Grundschule, da war das irgendwie nicht wichtig. Es wussten alle woher man kommt oder was man ist, also dass man Romni ist oder so halb Romni. Ja, jetzt auf dem Gymnasium, ich hab das von Anfang an so erzählt, und dann wurde ich halt so gefragt `ja wohnst du auch im Wohnwagen` und so die ganzen Klischees kamen dann auch, und da habe ich das alles so erklärt. Das war jetzt kein Rassismus oder so, also man wurde nicht anders angesehen, das war einfach nur Unwissen. Und irgendwie hat das jeden so aus meiner Klasse interessiert, was ist das denn so .. Deswegen habe ich eigentlich eine positive Einstellung zurückbekommen. Also es war einmal in Politik, da gab`s halt das Thema Roma und Sinti .. und ich wusste da halt voll viel und .. ist ja klar. Meine Klassenkameraden meinten so „ja erzähl doch mal was davon.“ Ich glaub jetzt nicht, dass es alle wissen, aber ... also im Groben schon irgendwie so.“
Auch, so Jaqueline in dieser Narration fortfahrend, habe sie keine Probleme damit, mit ihren Lehrer_innen darüber zu sprechen, da es für sie selbst ja ganz normal sei, sie selbst dies als normal ansehe und dies dann, so ihr Rückschluss, auch ganz normal „rübergebracht“ werden könne, dass dann eben die Lehrer_innen und die Schüler_innen das auch als ganz normal ansehen. Interessant ist, dass diese Krise in einer Erfolgsgeschichte, in der Fremdheit als Ressource von Bedeutung ist, aufgelöst wird. Im Rahmen einer Thematisierung im Politikunterricht, so Jaquelines Narration in diesem Kontext, hätte sich die Möglichkeit geboten, ein Referat über Roma und Sinti zu halten. Jaqueline fühlt sich durch die Kompetenz, „voll viel über Roma und Sinti zu wissen“, sicher mit diesem Teil ihrer Geschichte. Sie konnte hier auf Klischees antworten, die für sie kein Rassismus sind, weil man ihnen mit Wissen begegnen könne. So kann Jaqueline eine positive Einstellung zurückbekommen und die Idee des Outings kann als Investition in einen – wenn auch eventuell exotischen – Platz in der Klasse interpretiert werden. Das ist Jaquelines Geschichte einer gelungenen Integration. Und es ist die Ideologie der gelingenden Moderne, in der Differenz ein wertfreier, weil allenfalls interessanter Unterschied ist. Das Stigma wird aktiv abgewehrt, so dass sich das Gefühl der Minderwertigkeit gar nicht erst verfestigen kann. Rassismus und Stigmatisierung wird mit Wissen, Aufklärung und interkultureller Kompetenz begegnet.
Schlussfolgerung
Die Gesamtschau der empirischen Ergebnisse zeigt, dass ein Handlungsmuster der sozial aufgestiegenen Romagruppen entscheidend war: Die Abwehr des Stigmas der Ethnizität. Die gesellschaftliche Inklusion erfolgte in diesen Fällen als „jugoslawische Ausländer_innen“ – eine Etablierung, die diskreditierte „Zigeuner_innen“ nicht erlangt hätten. Die biografischen Interviews haben gezeigt, dass die einzelnen Generationen einerseits unterschiedliche Bewältigungsformen entwickelt haben und dass andererseits sogar innerhalb der drei präsentierten Generationen durchaus verschiedene Strategien im Umgang mit Ethnisierungs- und Marginalisierungsprozessen entwickelt wurden. Nicht eine vermeintlich anthropologisch festgelegte „Eigenschaft“ oder „Kultur“ „der Roma“ ist verantwortlich für deren Status in der Gesellschaft. Vielmehr sind es die Mechanismen der Aufnahmegesellschaft, welche die Prozesse der Marginalisierung steuern. Am Beispiel der „Gastarbeiterroma“ kann – insbesondere im Vergleich zu den „Flüchtlingsroma“ – gezeigt werden, welche Auswirkungen eine „völkische Sozialpyramide“, in der Menschen nach Herkunft eingeordnet werden, ganz konkret hat. Durch sie wird der soziale Status festgelegt und Aufstiegs- und Entwicklungschancen werden ebenso verbaut wie solche der Integration. Bildungssysteme könnten hier einen Ausweg bieten, indem sie zur sozialen Gerechtigkeit beitragen. Dies würde jedoch verlangen, allen Kindern und Jugendlichen unabhängig von sozialen Herkünften Bildungschancen zu eröffnen. Bisher ist dies nicht systematisch geschehen. Insofern sind die hier präsentierten Biografien der Jugendlichen bisher leider eher noch Ausnahmen.
Festzuhalten bleibt deshalb, dass vor dem Hintergrund der analysierten Stigmatisierungsprozesse den Gruppen der Minderheit der Sinti und Roma von der Mehrheitsgesellschaft bzw. den Mehrheitsgesellschaften ein neuer Gesellschaftsvertrag angeboten werden müsste, um die gesellschaftlich bedingte Marginalisierung aufzulösen.
Literatur
Mihok, Brigitte/Widmann, Peter (2005): Sinti und Roma als Feindbilder. Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung, S. 56-61.
Heitmeyer, Wilhelm(2012): Deutsche Zustände. Suhrkamp Verlag.
Giere, Jacqueline (1996): Die gesellschaftliche Konstruktion des Zigeuners. Zur Genese eines Vorurteils. Frankfurt/M./New York: Wissenschaftliche Reihe des Fritz Bauer Instituts.
Rose, Romani (1987): Bürgerrechte für Sinti und Roma. Das Buch zum Rassismus in Deutschland. Kassel: Grafische Werkstatt.
Zimmermann, Michael (1996): Rassenutopie und Genozid. Die nationalsozialistische „Lösung der Zigeunerfrage“. Hamburg: Hans Christians Verlag.
Feuerhelm, Wolfgang (1987): Polizei und ‚Zigeuner’. Strategien, Handlungsmuster und Alltagstheorien im polizeilichen Umgang mit Sinti und Roma. Stuttgart: Enke Verlag.
Jonuz, Elizabeta (2009): Stigma Ethnizität. Wie zugewanderte Romafamilien der Ethni-sierungsfalle begegnen, Opladen: Verlag Budrich UniPress.
Treibel, Annette (2004): Einführung in soziologische Theorien der Gegenwart. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften.
Bielefeld, Ulrich (1988): Inländische Ausländer. Zum gesellschaftlichen Bewusstsein türkischer Jugendlicher in der Bundesrepublik. Frankfurt/M.: Campus.
Heckmann, Friedrich (1992): Ethnische Minderheiten, Volk und Nation. Soziologie inter-ethnischer Beziehungen. Enke: Stuttgart.
Schmalz-Jakobsen, Cornelia/Georg Hansen/Rita Polm (1997): Kleines Lexikon der ethnischen Minderheiten in Deutschland. C.H. Beck: Bonn.
Weber, Max (1964): Wirtschaft und Gesellschaft. Erster und Zweiter Band. Tübingen: Kiepenheuer & Witsch.
Europäisches Parlament. Generaldirektion interne Politikbereiche der Union. Fachabteilung C – Bürgerrechte und Verfassungsfragen (2005): Aspekte der ökonomischen Situation von Romafrauen, Berlin: Berliner Institut für Vergleichende Sozialforschung, in: http://www.pedz.uni-mannheim.de/daten/edz-ma/ep/06/pe365970-de.pdf (letzter Zugriff am 22. Juli 2008)