Mediale Darstellung und Repräsentation religiöser Minderheiten

Analyse

Die Medien sollen möglichst sachlich und ausgeglichen berichten. Wenn es um Religionsgemeinschaften geht, ist dies aber nicht immer der Fall, kritisiert Kommunikationswissenschaftler Dr. Tim Karis. Über Repräsentanz und Repräsentation in der deutschen Medienlandschaft.

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Pressekonferenz

Das Thema Religion in den Medien begegnet uns in vier verschiedenen Aspekten: Erstens kann es um die Darstellung von Religion in journalistischen Medien gehen, von Tageszeitungen über Fernsehnachrichten bis zum Online-Portal, aber auch um Religionsdarstellungen in fiktionalen Formaten wie dem Tatort. Religionsgemeinschaften können aber nicht nur Gegenstand der medialen Betrachtung sein, sondern zweitens auch selbst Medienformate produzieren – man denke an Mitgliederzeitungen, eigene Internetauftritte oder auch an den Sonderfall der sogenannten Verkündigungsformate im öffentlichen Rundfunk. Drittens kann man diskutieren, inwieweit die journalistischen Redaktionen religiös divers zusammengesetzt sind. Abschließend ist viertens an Religionsgemeinschaften als Teil der Medienaufsicht zu denken, insbesondere als Mitglieder in den Rundfunkräten der öffentlich-rechtlichen Sender. 

Zur Frage einer ausgewogenen Berichterstattung 

Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage nach der religiösen Vielfalt in den Medien auf unterschiedlichen Ebenen. Dabei liegt auf der Hand, dass insbesondere journalistische Qualitätsmedien mit allgemeinem thematischen Anspruch aufgerufen sind, die soziale Wirklichkeit in ihrer ganzen Vielfalt abzubilden. Das schließt die religiöse und weltanschauliche Diversität freilich mit ein.

Doch wann werden Journalist*innen dieser Erwartung eigentlich gerecht? Wann kann man davon sprechen, dass ein Medium die Vielfalt angemessen abbildet? Genügt es, wenn etwa die Süddeutsche Zeitung einmal im Jahr von einem religiösen Feiertag der Jainas, Ba'hai oder Jesid*innen berichtet? Einmal monatlich von den Buddhist*innen? Und macht es dabei einen Unterschied, ob diese Berichte weiter vorne oder weiter hinten im Blatt zu finden sind, ob sie eine kleine Meldung ausmachen oder eine große Reportage? Kurzum: Religiöse und weltanschauliche Vielfalt lässt sich nicht 1:1 in Erwartungen an die Berichterstattung übersetzen, schon gar nicht beziffern.

Entsprechend schwierig ist es, die Repräsentation der religiösen Vielfalt in den Medien zu messen. Dies insbesondere, wenn der Aspekt der Ausgewogenheit hinzukommt. Denn während sich insbesondere Muslim*innen über einen Mangel im Umfang der Berichterstattung nicht beklagen können, ist doch ein häufig gehörter Vorwurf an die Medien, sie berichteten über den Islam zu negativ beziehungsweise nur zu negativen Anlässen. Letzteres hat vor allem der Erfurter Kommunikations- und Islamwissenschaftler Kai Hafez verschiedentlich herausgearbeitet. Dass negative Ereignisse einen höheren Nachrichtenwert haben, als positive (oder gar als „die Normalität“) ist unbestritten, ändert aber nichts an der journalistischen Verantwortung für das Zustandekommen gesellschaftlicher Vorstellungen über soziale Minderheiten.

Wenn laut einer Studie der Uni Münster etwa 60 Prozent der Deutschen ein negatives Bild vom Islam haben, aber nur sehr wenig direkter Kontakt zwischen Muslim*innen und Nicht-Muslim*innen besteht, dann braucht es nicht viel Phantasie, um die medialen Bilder und Diskurse als ursächlich für das Negativ-Image des Islams anzunehmen. Wenn eine Gesellschaft nicht im unmittelbaren Nahfeld des alltäglichen Lebens und der Nachbarschaft als religiös vielfältig wahrgenommen wird, so sind es die Medien, die diese Diversität erfahrbar machen – und hier nolens volens eine besondere Vermittlerrolle einnehmen. 

Nun ist der Vorwurf der unausgewogenen Berichterstattung gerade über den Islam nicht neu und Ansätze, dem etwas entgegenzusetzen, sind klar erkennbar. So gibt es etwa in TV-Nachrichtenmagazinen nicht nur Beiträge über islamischen Fundamentalismus oder gar Terrorismus, sondern auch über gelungene Momente der Begegnung wie den Tag der offenen Moschee.

Auch Islamfeindlichkeit als gesellschaftliches Problem wird immer wieder – und schon seit Langem – in den Medien selbst thematisiert und kritisiert. Hinzu kommen spezielle Sendeformate, die muslimisches Leben und muslimische Kultur für Muslim*innen und Nicht-Muslim*innen aufbereiten. Zu denken ist etwas an das ZDF-Format Forum am Freitag oder an die Sendung Koran erklärt im Deutschlandfunk.

Christliche Religionen in den Medien

Dabei ist allerdings gleich einzuräumen, dass diese Formate keineswegs gleichzusetzen sind mit den bekannten Verkündigungssendungen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk wie beispielsweise dem christlichen Traditionsformat Das Wort zum Sonntag. Die Unterschiede zeigen sich sowohl im Sendeplatz als auch in der Ausrichtung: Das Wort zum Sonntag läuft am Samstagabend prominent in der ARD nach den Tagesthemen. Das Forum am Freitag hingegen läuft freitagmorgens um 07:45 Uhr im ZDF-Infokanal. Dieser periphere Sendeplatz erschwert eine beiläufige Begegnung von Nicht-Muslim*innen mit muslimischem Leben beträchtlich.

Ein weiterer, wichtiger Unterschied besteht in der inhaltlichen Ausrichtung: Christliche Amtskirchen und die jüdischen Gemeinden haben als Körperschaften des öffentlichen Rechts ein verbrieftes Recht auf die Existenz ihrer Formate, das sogenannte Drittsenderecht. Damit geht einher, dass die Religionsgemeinschaften diese Sendungen auch selbst redaktionell betreuen, was bei den muslimischen Formaten nicht der Fall ist. Änderungen in den entsprechenden Rundfunkgesetzen zugunsten muslimischer Verkündigungssendungen stehen derzeit bei keiner politischen Partei auf der Agenda.

Im Gegenteil: Das Rundfunkrecht sieht in einigen Bundesländern ein Senderecht für muslimische oder andere kleine religiöse Gemeinschaften nicht einmal für den Fall vor, wenn diesen ein Körperschaftsstatus verliehen wurde. So besitzen die Ahmadiyya-Muslim-Gemeinschaften in Hamburg und Hessen trotz ihres Körperschaftsstatus kein Drittsenderecht. Das wirft verfassungsrechtliche Zweifel auf.

Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (KdöR) ist zunächst eine öffentlich-rechtlich organisierte, juristische Person, die auch öffentliche Aufgaben übernimmt (im Gegensatz zu Körperschaften des Privatrechts, wie Vereinen, GmbHs usw.). Beispiele für KdöRs sind die Deutsche Rentenversicherung Bund, Universitäten oder die Bundesrechtsanwaltskammer. Laut Grundgesetz können auch Religionsgemeinschaften auf Antrag KdöR werden, "wenn sie durch ihre Verfassung und die Zahl ihrer Mitglieder die Gewähr der Dauer bieten". Das Bundesverfassungsgericht fordert Rechtstreue als zusätzliches Kriterium. Mit diesem Status geht für Religionsgemeinschaften ein Privilegienbündel einher, das unter anderem folgende Vorzüge umfasst: Recht auf Erhebung der Kirchensteuer, besondere Steuerbefreiungen, Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe, Ausnahmen im Arbeitsrecht, Sendezeiten für religiöse Sendungen und die eigene Verwaltung von Friedhöfen. Praktisch genießen diese Vorzüge vor allem christliche und jüdische, aber nur eine einzige, die verhältnismäßig kleine muslimische Religionsgemeinschaft der Ahmaddiya Muslim Jamaat (und bislang auch nur in Hessen und Hamburg). Auch wenn der Staat inzwischen andere Formen der Kooperation mit muslimischen Religionsgemeinschaften gefunden hat, sichert der Körperschaftsstatus eine besondere juristische Stellung.

Von Sichtbarkeit und Vorbildern

Vorbilder für Sendeformate, die von Religionsgemeinschaften jenseits der christlichen Großkirchen und der jüdischen Gemeinden verantwortet werden, sind aus anderen Ländern durchaus vorhanden: So gab es in den Niederlanden über Jahrzehnte feste Sendezeiten auch für Buddhist*innen, Hindus und Humanist*innen. Auch beim BBC-Format Thought for the Day wechseln sich seit Jahrzehnten die im Lande vertretenen Religionsgemeinschaften im wöchentlichen Wechsel ab – ein gewaltiger Unterschied zur deutschen Situation, in der täglich zu besten Radiozeiten lediglich die katholische und evangelische Kirche sich abwechseln.

Die britische BBC, die einst stark anglikanisch geprägt war und am Sonntagmorgen nicht sendete, auf dass die Menschen in die Kirche gingen, hat vor einigen Jahren den Muslim Aaqil Ahmed zum Leiter des Religionsressorts gemacht. Auch ein solcher Schritt scheint bei den deutschen Öffentlich-Rechtlichen, wo vielfach immer noch kirchliche Rundfunkbeauftragte das religionsbezogene Programm mitbestimmen, noch in weiter Ferne.

Das Beispiel Aaqil Ahmed zeigt auch, dass es im Sinne der religiösen Vielfalt in den Medien bedeutsamer sein kann, ein einzelnes Mitglied einer religiösen Minderheit in eine Leitungsposition zu bringen, als auf eine vielfach geforderte proporzförmige Repräsentation religiöser Gruppen in den Redaktionen zu achten. Ein*e muslimische*r Chefredakteur*in kann mitunter mehr bewirken als zehn muslimische Volontär*innen. Während Diversität in den Redaktionen grundsätzlich wünschenswert ist, fehlen der Forschung aus guten datenschutzrechtlichen Gründen die Informationen zur Religionszugehörigkeit von Journalist*innen.

Im Ergebnis lässt sich nicht mit Sicherheit sagen, wie hoch die Diversität im Verhältnis zur Bevölkerungsstruktur tatsächlich ist. Doch geht es eben weniger um einen Proporz, als vielmehr um die Sichtbarkeit muslimischer Redakteur*innen, die auch – aber hoffentlich nicht nur – zu Themen arbeiten, die Muslim*innen in besonderer Weise betreffen. Zu hoffen ist mithin auf mehr Formate wie den Primamuslima-Podcast von Merve Kayikci im Bayerischen Rundfunk oder die mutigen und stilistisch innovativen Beiträge von Nemi El-Hassan im ZDF-Format Frontal 21.

Rundfunkräte im Wandel?

Immerhin: Im Bereich der Rundfunkaufsicht, genauer auf Ebene der Rundfunkräte als höchsten Gremien der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, bewegt sich etwas. Während unter den dort versammelten „gesellschaftlich-relevanten Gruppen“ noch vor wenigen Jahren nur religiöse Vertreter*innen der Amtskirchen und jüdischen Gemeinden einen Sitz hatten, sind heute in einer Vielzahl von Gremien auch Muslim*innen mit von der Partie – Tendenz steigend. Dabei geht es nicht nur darum, Muslim*innen die Möglichkeit zu geben, sich bezogen auf die Islamberichterstattung der jeweiligen Sender einzubringen.

Vielmehr wird damit allgemein ein Zeichen dafür gesetzt, Muslim*innen ganz selbstverständlich als gesellschaftliche Gruppe zu verstehen, die in den Austausch mit anderen tritt ohne dass es dabei notwendigerweise um den Islam geht. Bedauerlich hingegen bleibt, dass wiederum die religiöse Vielfalt jenseits von Christ*innen, Jüd*innen und Muslim*innen sich in den Rundfunkräten nicht wiederfindet. Dies steht im klaren Widerspruch zum Fernsehratsurteil des Bundesverfassungsgerichts:

 

„Die Zusammensetzung der Kollegialorgane muss darauf ausgerichtet sein, Personen mit möglichst vielfältigen Perspektiven und Erfahrungshorizonten aus allen Bereichen des Gemeinwesens zusammenzuführen. [Der Gesetzgeber] hat dafür zu sorgen, dass bei der Bestellung der Mitglieder dieser Gremien möglichst unterschiedliche Gruppen und dabei neben großen, das öffentliche Leben bestimmenden Verbänden untereinander wechselnd auch kleinere Gruppierungen, die nicht ohne weiteres Medienzugang haben, Berücksichtigung finden und auch nicht kohärent organisierte Perspektiven abgebildet werden.“

Vielfalt multimedial und global denken

Bleibt zu erwähnen, dass religiöse Vielfalt freilich nicht nur im journalistischen Zusammenhang, sondern auch im fiktionalen Bereich eine Rolle spielt. Wenn Meret Becker für den Tatort in die Rolle einer Kommissarin jüdischen Glaubens schlüpft, dann kann das für das Verständnis jüdischen Lebens in Deutschland einen weit höheren Wert haben, als 100 gut gemeinte Beiträge im spätabendlichen Kulturformat.

Dabei kommt allerdings dem Tatort als eines der wenigen Formate im deutschen Fernsehen mit echter Breitenwirkung eine Sonderrolle zu, denn immer mehr (und gerade jüngere) Zuschauer*innen bevorzugen die Angebote internationaler Player wie Netflix und HBO. Wer also über religiöse Vielfalt in den Medien spricht, darf nicht vergessen, dass die mediale Angebotsvielfalt in den letzten Jahren noch einmal enorm gewachsen ist und das Publikum fragmentierter ist denn je.

Wer also ein Unterhaltungsformat sehen will, in dem ein*e Muslim*in die Hauptrolle spielt, wird auf dem globalen Markt genauso fündig wie eine Person, die an Informationssendungen zu Sikhs, Daoist*innen oder der Shinto-Religion interessiert ist. Problematisch wird es erst dann, wenn Menschen, die man politisch erreichen will, solche Sendungen gerade nicht sehen wollen und sich stattdessen in ihre ewig gleichen Filterblasen zurückziehen.

Sind die Überlegungen zur religiösen Vielfalt in den klassischen Massenmedien in Deutschland vor diesem Hintergrund eigentlich Makulatur? Sicher nicht. Denn die Anbieter klassischer TV-Formate und Zeitungsartikel sind heutzutage immer auch zugleich im Online-Bereich präsent und es wird ihnen weiterhin deutlich mehr Vertrauen entgegengebracht, als dies bei neuen Medien der Fall ist. Die Herausforderung für Religionspolitik mit Blick auf die Medien besteht also darin, im Bewusstsein der besonderen Mittlerrolle die Versäumnisse der Vergangenheit anzugehen und zugleich die Frage der Vielfalt multimedial und global zu denken.