Drei Jahre Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG): eine Zwischenbilanz Am 18. August 2006 ist das erste eigenständige Antidiskriminierungsgesetz der Bundesrepublik, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), in Kraft getreten. Kaum ein Gesetzesprojekt war in diesem Jahrzehnt so umstritten wie das AGG.
Drei Jahre Antidiskriminierungsstelle des Bundes – Bestandsaufnahme und Reformvorschläge Das AGG hat die Rechte der von Diskriminierung Betroffenen bedeutend ausgeweitet und so die Möglichkeit geschaffen, sich gegen die erlebte Diskriminierung rechtlich zur Wehr zu setzen und Ansprüche geltend machen zu können.
Gleichbehandlung ist Ihr gutes Recht! – Erfolgreiche Ansätze der Berliner Landesstelle für Gleichbehandlung - gegen Diskriminierung Zu den zentralen gesellschaftspolitischen Zielsetzungen des Berliner Senats gehört es, Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung durchzusetzen.
Europa als Wertegemeinschaft: Stand und Entwicklung des europäischen Gleichbehandlungsrechts Antidiskriminierungsrecht hat in der Europäischen Gemeinschaft nicht nur eine lange Tradition sondern gehört auch zu den Grundpfeilern des Gemeinschaftsrechts.
Die Anwendung des AGG in der betrieblichen Praxis Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) trat in Deutschland am 14. August 2006 in Kraft. Vorausgegangene Entwürfe für ein umfassendes Antidiskriminierungsgesetz waren immer wieder an fehlenden politischen Mehrheiten gescheitert.
Zur Problematik des Begriffs „Rasse“ in der Gesetzgebung Die Europäische Union weist Theorien, mit denen versucht wird, die Existenz verschiedener menschlicher Rassen zu belegen, zurück.
Neue Ohrfeigen für das AGG – Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland Am 31.1.2008 erhielt die Bundesregierung ein zweites Mal Post von der EU-Kommission, in der diese eine weitere mangelhafte Umsetzung einer europäischen Antidiskriminierungsrichtlinie ins deutsche Recht rügt.
Positive Maßnahmen in der Antidiskriminierungspraxis Der § 5 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) enthält eine Regelung zu sog. „positiven Maßnahmen“.
Schiedsrichter bitte! Ende November 2007 wurde bekannt, dass die EU-Kommission ein förmliches Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen der mangelhaften Umsetzung der Antidiskriminierungsrichtlinien durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) eingeleitet hat.
Gleichbehandlungsrecht und Chancengleichheit – das AGG in der rechtspolitischen Diskussion 2007 ist von der EU-Kommission zum „Europäischen Jahr der Chancengleichheit für alle“ ausgerufen worden. Vielleicht wird deshalb heute vermehrt über dieses Thema gesprochen.