15 Jahre nach der Selbstenttarnung des NSU am 4. November 2011 blickt die Autorin Esther Dischereit zurück: Auf die noch immer offenen Fragen der Hinterbliebenen, ihre Kämpfe um Aufklärung und Konsequenzen und auf das selbstbestimmte Sprechen der Betroffenen.
Den Angehörigen und Überlebenden der Verbrechen des NSU waren die Worte „politische und soziale Verantwortungsübernahme“ mitgegeben worden, damals, nachdem im Jahr 2011 die rassistische Mordserie bekannt geworden war. So wie man jemandem etwas mitgibt, der eine lange Reise vor sich hat. Die Akteur*innen des Mitgegebenen waren Repräsentant*innen der Politik und gesprochen wurden diese Worte am 23. Februar 2012. Berlin, Gedenkveranstaltung. Die Teilnehmer*innen von damals befinden sich noch immer in einem Zustand, als habe man ihnen gesagt, das Mitgegebene eine Weile lang geschlossen zu halten. Als hätte man Kinder vor sich gehabt, denen man irgendwann sagen würde: jetzt. Und als sie dann nachschauten, war in der Tüte nichts drin.
Dass politisch Verantwortliche nicht daran denken, das, womit sie beauftragt waren, auch durchzuführen – für Aufklärung und Konsequenzen zu sorgen, damit finden sich die von den Morden des NSU schwer und zeitlebens Gezeichneten nicht ab. Hintergrund der Morde in Serie ist ein Staatsversagen. Kein tragisch zu nennendes persönliches Unglück, keine als privat oder auf das Persönliche zurückzuführende Katastrophe. Wegen dieses inzwischen unumstritten vorliegenden Staatsversagens wenden sich die Betroffenen an den Staat und verlangen, dass die Verantwortung dafür übernommen werde.
Eine Mutter, ein Vater oder die Partnerin, die Schwester, ein Bruder – manchmal sind sie nicht mehr in der Lage dem vorher ausgeübten Beruf nachzugehen, immer wieder um psychologische Betreuung nachsuchend, zermürbt vom endlosen Warten auf Antworten, die keine*r gibt: Wo und wer ist das Netzwerk? Machen da jetzt andere weiter? Warum gibt es keine weiteren Ermittlungen? Warum wird traumatisierten Polizisten*innen geholfen und ihnen, den Opfern, nicht? Wann erhalten sie eine angemessene Opferentschädigung?
Zermürbt sind sie vom Ausbleiben der Antworten und doch stehen wieder welche auf und stellen hartnäckig ihre Fragen und Forderungen weiter: Es sind die erwachsen gewordenen Kinder, die sich an die Seite ihrer Mütter stellen und weitermachen. Mandy und Michaela Boulgarides, Gamze Kubaşik, Semiya Simşek, Abdulkerim Simşek, Tülin Özüdogru und weitere.
Sind sie – sind wir, die Unterstützer*innen – weiter gekommen mit der Forderung „Kein Schlussstrich“? Eine Forderung, die auf den Tribunalen zum NSU-Komplex 2017 bis 2022 erhoben wurde. Was bedeutet: „Kein Schlussstrich“, wenn es um die Ermittlungen gegen dieses verzweigt agierende rechtsterroristische Netzwerk geht? Sind die Betroffenen weitergekommen mit der Forderung nach angemessener Opferentschädigung? Parlamentarische Untersuchungsausschüsse hatten stattgefunden, manche erst mühsam nach jahrelangem Druck der zivilgesellschaftlichen Unterstützer*innen. In Hamburg, dem Ort der Ermordung von Süleyman Taşköprü im Jahr 2001, kämpft die Initiative „Einer fehlt“ seit nahezu einem Jahrzehnt für eine parlamentarische Untersuchung und Aufklärung.
Die NSU-Tribunale als Gegenerzählung
Damit einhergegangen war die Etablierung von NSU-Tribunalen: in Köln 2017, Mannheim 2018, Chemnitz 2019, Nürnberg 2022. Diese sich selbst organisierenden Initiativen der Zivilgesellschaft antworteten damit darauf, dass es den Betroffenen, Überlebenden und den Angehörigen der Opfer versagt geblieben war, im öffentlichen Raum gehört oder angehört zu werden. Die Tribunale machten darauf aufmerksam, in welchem Ausmaß rechte, rechtsterroristische und rassistische Gewalt und Diskriminierung zum Alltag und zur Bedrohung für all jene Bewohner*innen Deutschlands gehören, die eingewandert oder nicht weiß waren: Diskriminierung am Arbeitsplatz, Polizeigewalt, Bedrohungen gegen die geflüchteten Menschen. Überall standen Vertreter*innen der „Gastarbeiter*innen-Ghettos“ auf und redeten.
Diese sich selbst organisierenden Initiativen der Zivilgesellschaft antworteten damit darauf, dass es den Betroffenen, Überlebenden und den Angehörigen der Opfer versagt geblieben war, im öffentlichen Raum gehört oder angehört zu werden.
Damit hatten sie Öffentlichkeit und eine Gegenerzählung zu Polizei- und Verfassungsschutzbehörden geschaffen. „Wahrheit“; das war es, was die Menschen verlangten. Und es war das Versprechen nach „Wahrheit“, dessen Einlösung sie von der Regierung Deutschlands verlangten. „Wahrheit“ ist ein Begriff, der im Sprachgebrauch der Akten, der Parlamentarier*innen und Sicherheitsarchitekturen nicht vorkommt. In den betroffenen Familien besteht er fort und für die Grundlagen des Zusammenlebens einer Gesellschaft ist „Wahrheit“ eine Art Vereinbarung oder Konvention, die wir miteinander eingehen. Insofern war die Etablierung der NSU-Tribunale eine öffentliche Demonstration dafür, ein Appell an die Verantwortlichen zur „Wahrheit“ zurückzukehren. Vorbild war das „Russel-Tribunal“, jenes legendär gewordene Tribunal, das 1966 durch die Zivilgesellschaft errichtet worden war, verstanden als eine Art Gegenarchiv zu den Verbrechen des US-Militärs im Vietnam-Krieg, später zu Repressionen in anderen Ländern und in anderen Zusammenhängen.
Die in diesem Geist geschaffenen NSU-Tribunale trugen dazu bei, dass sich Netzwerke der Aktivist*innen gegen rechte Gewalt herausbildeten und dass sich die Angehörigen einige Zeit später zusammenschlossen. Aus den Bereichen von Kunst und Wissenschaft erhielten die Tribunale wichtige Unterstützung und Impulse.
Das Schlusswort des Gutachtens von Forensic Architecture über den Mord an Halit Yozgat in Kassel auf dem Tribunal in Köln thematisierte die Rolle des Verfassungsschützers Andreas Temme. Stets hatte er behauptet, zwar am Ort anwesend gewesen zu sein, jedoch nichts von der Tat bemerkt zu haben. In aufwendig nachgestellten Versuchsreihen hatte sich Forensic Architecture mit dieser Aussage befasst und war zu dem Ergebnis gekommen, dass die Aussage des Andreas Temme „untruthful“ sei. Also unglaubhaft, nicht wahrheitsgemäß. Später machte eine Ausstellung auf der documenta in Kassel die Recherchen von Forensic Architecture international bekannt. Ein wichtiger Schritt, der mithilfe zahlreicher Unterstützer*innen möglich geworden war. In aller Öffentlichkeit war ein Verfassungsschützer der Lüge überführt worden. An seinem Dienstherrn prallte das Gutachten allerdings ab. Der Apparat blieb sich selbst loyal und resistent gegenüber der Kritik an institutionellem Rassismus.
Angesichts dieser und weiterer Erfahrungen ist jeder Vorstoß, die Kompetenzen des Verfassungsschutzes auszuweiten, bedrohlich. Eine wichtige Lehre aus dem Staatsversagen NSU ist im Gegenteil die Kontrolle und Beschränkung der Möglichkeiten des Verfassungsschutzes. Diese Dienste waren es, die rechte „Quellen“ und „V-Leute“ aufgerüstet und gepäppelt hatten.
Kein Platz für Betroffene bei den zwei Strafprozessen
Die Tribunale hatten eine Möglichkeit geboten, vieles bis dahin Ungehörte im öffentlichen Raum zu sagen und die Menschen verschiedener Zugehörigkeiten zusammenzubringen. Dieses Anhören der Betroffenen und Zuhören hatten weder der fünf Jahre währende Strafprozess gegen Beate Zschäpe noch die Untersuchungsausschüsse in Bund und Ländern ermöglicht. Beate Zschäpe wurde als Mittäterin an zehn Morden, versuchten Morden, schwerem Raub, der Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) sowie Brandstiftung verurteilt. Der Prozess hatte von 2013 bis 2018 gedauert und trotz dieser langen Dauer war kein Platz für die Betroffenen vorgesehen. Im Gegenteil: Während des politischen Strafprozesses in München war deutlich geworden, dass die Angehörigen und deren Nebenklagevertreter*innen eher als störend empfunden wurden und das Verhalten des vorsitzenden Richters ihnen gegenüber war nicht nur empathielos, sondern wurde als feindlich und respektlos angesehen.
Immer wieder setzen sich Angehörige und Überlebende von rechter, rechtsextremer, rassistischer und antisemitischer Gewalt als Nebenkläger*innen und Beobachter*innen einem Strafprozess aus. Sie tun das in der Hoffnung (...) die Hintergründe und Rassismus als Motiv der Verbrechen würden zur Sprache kommen und sie könnten dazu beitragen, dass sich so etwas nicht wiederholen möge.
Dass es auch anders geht, zeigte der im Jahr 2020 geführte politische Strafprozess gegen den rechtsextremistischen Attentäter von Halle, der am 9. Oktober 2019 zwei Menschen tötete, einen Anschlag auf 51 Synagogenbesucher*innen und den damaligen KIEZ-Döner der Brüder Tekin durchführte, und weitere Menschen schwer verletzte. Ausführlich waren die Betroffenen als Nebenkläger*innen ohne Restriktionen ihres Rederechts angehört worden. Ihre Beiträge wurden nicht als „nicht-verfahrensrelevant“ zurückgewiesen oder unterbrochen. Diese Möglichkeit, den politischen Strafprozess nicht nur als Ort des Urteils zu begreifen, sondern auch als Bühne und Ort für die Betroffenen, blieb singulär. Die Betroffenen in Halle hatten sich zusammengeschlossen und ihr Anliegen durchgesetzt. Eine große Zahl unter ihnen waren jüdische Menschen, in deren Familien Holocaust-Opfer und Überlebende waren.
Immer wieder setzen sich Angehörige und Überlebende von rechter, rechtsextremer, rassistischer und antisemitischer Gewalt als Nebenkläger*innen und Beobachter*innen einem Strafprozess aus. Sie tun das in der Hoffnung auf Gerechtigkeit, in der Hoffnung, die Hintergründe und Rassismus als Motiv der Verbrechen würden zur Sprache kommen und sie könnten dazu beitragen, dass sich so etwas nicht wiederholen möge; und sie könnten durch das Anerkennen ihres Leidens und Schmerzes im öffentlichen Raum eine Form finden, wie sie besser weiterleben könnten.
Der mutmaßlich letzte Prozess im Zusammenhang der Taten des NSU, der Prozess gegen die NSU-Unterstützerin Susann Eminger im Juli 2026 in Dresden, hat dagegen auch in seiner Funktion als Strafprozess eher symbolisch agiert. Der 1999 in Nürnberg beim sog. Taschenlampenanschlag mit einer Rohrbombe zu Schaden gekommene Serkan Yildirim hat Susann Eminger als Person, die sich im Tatzusammenhang in seiner Gaststätte aufgehalten hatte, erkannt. Als mutmaßlich erstes Opfer des NSU wurde er im Münchner Strafprozess „aus verfahrensökonomischen Gründen“ nicht zugelassen. Im Dresdener Verfahren wiederholte sich: Er wurde als Nebenkläger nicht zugelassen.
Michalina Boulgarides, Tochter des ermordeten Theodoros Boulgarides, kommentierte das Urteil einer zweijährigen Freiheitsstrafe für Susann Eminger, ausgesetzt auf eine dreijährige Bewährung, wie folgt: „ … Es schwingt immer die Hoffnung mit, dass irgendwie doch nochmal Gerechtigkeit gesprochen wird. Aber das hat sich ja ganz schnell in Luft aufgelöst. Das Urteil heute gleicht einem Freispruch.“
Joachim F. Tornau, taz-Autor, erklärte:
„Der zweite und aller Voraussicht nach letzte NSU-Prozess ist mit einem sehr milden Urteil zu Ende gegangen, mit einem derart milden Urteil, über das Angehörige der Opfer fassungslos sind. Die Bundesanwaltschaft hat beteuert, dass selbstverständlich immer noch weiter ermittelt werde. Dass es keinen Schlussstrich geben dürfe. Faktisch sind aber alle Ermittlungsverfahren gegen mögliche Unterstützer*innen des NSU eingestellt worden. Insofern ist es höchst wahrscheinlich, dass es nie wieder einen weiteren Prozess um den ‚Nationalsozialistischen Untergrund‘ geben wird.“
Für Serkan Yildirim steht fest, dass der Kampf um Gerechtigkeit trotzdem weitergehen muss: „Das ist wieder ein Schlag und für uns wieder eine Niederlage. Aber unsere Kraft ist immer noch da. Für die ist es heute beendet. Aber für uns ist es nicht beendet. Wir müssen mehr arbeiten, mehr kämpfen, dass so was nicht noch einmal in Deutschland passiert.“
Kriminalisierung der Opfer und die Lücken der Aufklärung
Nach den rassistischen Anschlägen der 1990er Jahre von Mölln und Solingen hatte es zwar eine öffentliche Anteilnahme, Lichterketten und Demonstrationen gegeben, die Betroffenen waren jedoch mit ihren Traumata allein geblieben. Im Jahr 2011 erfuhr die Öffentlichkeit von der Existenz des NSU und einer beispiellosen Serie von Bombenanschlägen, Morden und Raubüberfällen von 1998 bis 2011. Den NSU-Opfern und Überlebenden gegenüber blieb die zivilgesellschaftliche Anteilnahme zunächst aus. Offensichtlich hatte sich die mediale Erzählung, in der die Opfer zu Tätern gemacht worden waren, durchgesetzt. Medial wurde den Behauptungen der Polizei gefolgt, die die Taten und möglichen Motive als Verstrickung der Opfer in Verbrechen von illegalem Drogenhandel, von mafiösen Strukturen bis politisch-kulturellen Konflikten innerhalb migrantischer Communities behauptete.
Den NSU-Opfern und Überlebenden gegenüber blieb die zivilgesellschaftliche Anteilnahme zunächst aus. Offensichtlich hatte sich die mediale Erzählung, in der die Opfer zu Tätern gemacht worden waren, durchgesetzt.
Opfer und Angehörige wurden als Tatverdächtige behandelt. Als Geschäftsleute hatten sie einen Kiosk betrieben, einen Schlüsseldienst, eine Änderungsschneiderei, einen Blumenhandel, ein Internetcafé und weitere zumeist kleine Unternehmen geführt und waren in der Nachbarschaft, im Viertel, vernetzt. Jetzt war der gute Name, der Ruf der Familien Simşek, Boulgarides, Kubaşik, Yozgat und anderen der von den Morden Gezeichneten zerstört, und es war nicht nur der Verlust der Lieben zu beklagen, sondern auch die Zerstörung ihrer bürgerlichen Existenzgrundlage.
Schließlich war es Bundeskanzlerin Angela Merkel, die 2012 lückenlose Aufklärung versprochen hatte: eine staatstragende Veranstaltung mit geladenen Gästen der verschiedenen Communities, insbesondere mit den Angehörigen und Überlebenden, die das Wort ergriffen. Voller Hoffnung und Zuversicht verließen viele Teilnehmer*innen diese Zeremonie; in dem Glauben, es würde wahr, was ihnen in Aussicht gestellt worden war. Noch immer gaben sie Kredit an jene, die bis dato schon versagt hatten. Manche verließen die Veranstaltung, nicht nur getröstet, sondern auch in dem Glauben, jetzt seien sie als Teil der Gesellschaft akzeptiert und ihre jahrelangen Anstrengungen Teilhabe einzufordern, Wertschätzung und Gleichstellung als Bürger*innen unter Bürger*innen zu verlangen, seien gehört worden. Eine Wende werde eingeleitet.
Trotz der Etablierung parlamentarischer Untersuchungsausschüsse, des Bundes, in einzelnen Bundesländern – in manchen immer noch nicht – stellte sich heraus, dass die hier gebildeten Foren Verfassungsschützer*innen, Polizist*innen, Beamt*innen der Innenministerien und weiteren Raum boten, nicht aber den Betroffenen. „Es ist mir nicht erinnerlich“ war einer der meist gehörten Sätze, mit denen die Untersuchung und Aufklärung ins Leere hatte laufen sollen und Verantwortung abgelehnt werden sollte.
Die Betroffenen haben eine eigene Sprache gefunden
Und dennoch hat sich etwas verändert; etwas Neues hat sich seit dem Bekanntwerden der Morde des NSU unüberhörbar herausgebildet: die Selbstorganisation von Betroffenen, ihre Präsenz, ihre Forderungen nach Erinnerung, Aufklärung, nach Gerechtigkeit und die Forderung nach Konsequenzen.
Ibrahim Arslan, der den Mordanschlag von Mölln überlebte, prägte den Satz: „Wir sind keine Statisten, sondern die Hauptzeugen des Verbrechens“.
Die Betroffenen haben eine eigene Sprache gefunden, das Geschehene zu beschreiben. Unterstützt werden sie von der Zivilgesellschaft, unzähligen lokalen und überregionalen Initiativen wie NSU Watch und mobilen Opferberatungsstellen und zahlreichen Initiativen, die zum Schutz vulnerabler Gruppen nunmehr schon jahrzehntelang existieren und den öffentlichen Raum laut, deutlich und sichtbar betreten haben.
Dieser Essay von Esther Dischereit ist eine leicht gekürzte Fassung ihres Beitrags zur Publikation: „...hätte verhindert werden können...“ (Arbeitstitel), herausgegeben von Felix Forsbach. Der Band versammelt die Forderungen von Angehörigen und Betroffenen. Die Publikation erscheint Ende des Jahres 2026 für Offener Prozess – ein Dokumentationszentrum zum NSU-Komplex. Weitere Informationen: https://offener-prozess.de/