Die deutsche Islampolitik und die Frage nach der Repräsentativität muslimischer Verbände Raida Chbib argumentiert, dass nicht die Vielfalt der muslimischen Organisationslandschaft, sondern vielmehr die Vermengung religionspolitischer mit sozialen, sicherheits- oder migrationsrelevanten Themenfeldern den politischen Dialog und die Kooperation mit den muslimischen Verbänden auf Bundes- wie Landesebene erschwert. Hinzu kämen, die unsachgemäßen und auch unerfüllbaren Erwartungen bezüglich der Repräsentativität der muslimischen AnsprechpartnerInnen.
Muslimische Organisationslandschaft im Umbruch? Kathrin Klausing sieht die Moscheen und ihre Verbände als die entscheidenden Institutionen des religiös-muslimischen Lebens in Deutschland. Impulse für eine stärkere gesellschaftliche Teilhabe und Verankerung des Islams in Deutschland sieht sie in den neuen Organisationen von jungen MuslimInnen außerhalb der etablierten Institutionen, deren reformatorische Wirkung jedoch nicht überschätzt werden dürfe.
Alle unter einem Dach? Muslimische Vielfalt in Deutschland: Möglichkeiten und Grenzen der Kooperation Kerstin Rosenow und Matthias Kortmann analysieren aus organisationssoziologischer Sicht die Anreize für muslimische Organisationen zu einer stärkeren Zusammenarbeit, sowie Gegentendenzen wie Konkurrenz und Machterhalt. Sie zeigen auf, dass vor dem Hintergrund transnationaler, hybrider Identitäten der EinwanderInnen, die Bereitstellung von Ressourcen in Form von Legitimität, Status und finanzieller Unterstützung vonseiten des Staates eine stärkere Orientierung ihrer Verbände auf das Ankunftsland und deren Loslösung von Abhängigkeiten vom Herkunftsland hervorbringen kann.
Kooperation zwischen muslimischen Verbänden und der Landesregierung Niedersachsen Firouz Vladi beschreibt die Kooperation zwischen dem Landesverband der Muslime und der Landeregierung in Niedersachsen als einen langjährigen Entwicklungsprozess, in dem gegenseitiges Vertrauen aufgebaut werden konnte. Diese über Jahre gewachsene Kooperation habe die Grundlage für die Verhandlungen über einen Staatsvertrag und die Einführung eines regulären Islamischen Religionsunterrichts im Jahr 2011 in Niedersachsen gelegt. Grundlage dafür sei eine vom Religionsverfassungsrechtler Heinrich De Wall (siehe seinen Beitrag im ersten Teil dieses Dossiers) ausgearbeitete Übergangslösung.
Islamischer Religionsunterricht in einer multikulturellen Gesellschaft Rauf Ceylan unterstreicht die Wichtigkeit der Einführung eines islamischen Religionsunterrichts an den öffentlichen Schulen, auch mit Blick auf die hohe Religiosität muslimischer Jugendlicher. Während die religiöse Sozialisation bisher hauptsächlich in den Familien und Moscheen weitgehend auf eine reine Wissensvermittlung beschränkt sei, könne der Religionsunterricht eine reflexive Auseinandersetzung mit Religion vermitteln. Reflexive Kompetenz sieht er in einer pluralistischen Gesellschaft als unabdingbar an, um angemessen mit anderen Religionen und Lebensstilen umgehen zu können.
Islamische Verbände in verbandsökonomischer Perspektive Andreas Blätte warnt davor, die Gestaltungsfähigkeit von Politik im Hinblick auf die Herausbildung eines einheitlichen Ansprechpartners zu überschätzen. Da die muslimischen Verbände erfolgreich Ressourcen aus ihrer Mitgliederbasis heraus mobilisierten, seien sie nicht auf staatliche Finanzierung angewiesen und damit auch von staatlichen Strukturierungsversuchen relativ unabhängig. Daher sei etwa der Wunsch nach einem einzigen Ansprechpartner unrealistisch.
Verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen eines islamischen Religionsunterrichts Heinrich de Wall zeigt die rechtlichen Spielräume auf, die es ermöglichen, islamischen Religionsunterricht im Rahmen der derzeitigen Sach- und Rechtslage einführen zu können. Er stellt eine Übergangslösung für die Kooperation des Staates mit muslimischen Organisationen vor, ohne dass daraus automatisch ihre volle Anerkennung als Religionsgemeinschaften resultiert. Dieser Weg würde einen Prozess eröffnen, der mittelfristig zu einer vollen Anerkennung führen könnte.
Der Islam als Herausforderung für das deutsche Religionsrecht Janbernd Oebbecke hebt die Vorteile des auf Religionsfreiheit und Verbot religiöser Diskriminierung basierenden Kooperationssystems zwischen Staat und Religionsgemeinschaften in Deutschland hervor, und argumentiert, dass dieses System mit einigen Modifikationen auch in Zukunft den geeigneten Rahmen für die Kooperation des Staates mit anderen Religionsgemeinschaften bietet.
Bis in die dritte Generation? Lebensrealitäten junger MigrantInnen Gibt es sie überhaupt die "dritte Genaration"? Wie gestalten die jungen Menschen im Anschluss an und in Abgrenzung an die Erfahrungen ihrer Eltern und Großeltern ihr Leben? Und welche Unterstützung benötigen sie? pdf
Dossier Bis in die dritte Generation? Lebensrealitäten junger MigrantInnen Gibt es sie überhaupt die "dritte Genaration"? Wie gestalten die jungen Menschen im Anschluss an und in Abgrenzung an die Erfahrungen ihrer Eltern und Großeltern ihr Leben? Und welche Unterstützung benötigen sie?