Am 21. Dezember 2020 ist das Urteil im Halle-Prozess gefallen. Die Perspektiven der Nebenkläger*innen, die sich zum Zeitpunkt des Anschlags in der Synagoge aufhielten, das Fehlverhalten der Polizei und das Urteil als verspielte Chance im Kampf gegen Antisemitismus und Rechtsextremismus beschreibt Schriftstellerin Esther Dischereit in ihrem Essay.
Insgesamt 26 Prozesstage waren verhandelt worden. Das Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg, ergangen in Magdeburg am 21.12.2020 lautete: schuldig des Mordes an Jana L. und Kevin S. sowie versuchter Mord in 66 Fällen, fahrlässige Körperverletzung, Volksverhetzung. Lebenslange Gesamthaftstrafe. Feststellung der besonderen Schwere der Schuld, Anordnung der Sicherungsverwahrung. Das Urteil ist rechtskräftig.
Zwei Nebenkläger legten Revision ein.
Es waren die 51 Menschen, die in der Synagoge versammelt waren, denen der Anschlag des Täters von Halle gegolten hatte. An jenem 9. Oktober 2019 sollten sie sterben, weil sie Juden sind. Die jüdisch orthodoxe Gemeinde von Halle erhielt aus Anlass des höchsten Feiertags Besuch von außerhalb, aus Berlin, Hamburg und anderen Orten und deshalb waren hier mehr Menschen versammelt als sonst. Jemand aus Berlin hatte diese Idee aufgebracht und die Leute von Halle freuten sich darauf. Der Gottesdienst hatte begonnen.
Molly S. hatte noch ein wenig für sich und an der Luft sein wollen, bevor sie wieder zur Gemeinde zurückkehren wollte. Auch die anderthalbjährige Tochter von Rebecca B. und Jeremy B., beide sind Rabbiner, hatte zusammen mit einer Babysitterin das Areal der Synagoge verlassen. Die Sachen des Kindes waren bei den Eltern geblieben. Wenn das Kind nach seinen Eltern verlangt hätte, wäre die Babysitterin sicher mit ihr umgekehrt.
Sie konnten nicht wissen, dass sich der Täter mit Handgranaten und Schusswaffen vor der Tür postiert hatte. Sie wären ihm in die Arme gelaufen.
Innen hatten die Menschen erkannt, dass sie in tödlicher Gefahr waren, sich verbarrikadiert und bei der Polizei Hilfe angefordert. Sie harrten im Gebäude aus. Der Täter versuchte, sich die Tür aufzuschießen und warf die Handgranate. Als er sein Tatvorhaben als gescheitert erkannte, wandte er sich ab, tötete die vorbeikommende Jana L., als sie ihm den Rücken zuwandte und bedrohte weitere Menschen, die versuchten, ihr zu helfen. Er zog weiter, machte den „Kiez-Döner“ als nächstes ideologisch passendes Ziel aus und erschoss Kevin S.
Mit dem Urteil wird die Tat gegen alle in der Synagoge Anwesenden als versuchter Mord bestraft. Zuvor hatte die Generalbundesanwaltschaft, die das Verfahren an sich gezogen hatte, einen versuchten Mord noch drei Monate nach der Tat nicht erkennen können. Immer wieder hatten die Anwältinnen Dr. Kati Lang und Kristin Pietrzyk darauf drängen müssen. Nicht auszudenken, welches Signal es gewesen wäre, wenn der Generalbundesanwalt dabeigeblieben wäre, diesen Versuch eines Massenmordes an jüdischen Menschen in einer Synagoge zu Yom Kippur in Deutschland nicht als solchen anzuklagen. Was hinderte den Generalbundesanwalt solange daran, den Mordversuch als solchen zu erkennen?
Wir wollen sprechen
43 Betroffene wurden Nebenkläger*innen. Die Menschen aus der Synagoge waren im Prozess von Anfang an aufgestanden und sagten, wir wollen sprechen. Bei dem NSU Verfahren vor dem Oberlandesgericht München, das im Jahr 2018 beendet wurde, hatte sich eine Haltung des Gerichts offenbart, die die eigentlich Betroffenen an den Rand drängte, ihre Stimmen ignorierte und unterdrückte. Die Prozessführung des Oberlandesgerichts Naumburg unterschied sich deutlich davon; eine positive Wendung, die aufhorchen ließ und den Eindruck vermittelte, ja, in diesem Gerichtssaal geht es auch anders. Die Betroffenen können, wenn schon nicht durch die Polizei, doch vor Gericht erfahren, dass ihnen mit Achtung zugehört wird. Und zwar solange bis sie nichts mehr sagen möchten. Unvergessen die Aussagen mehrerer Synagogenbesucher*innen darüber, wie ihr Erleben des Anschlags die Geschichte ihrer Großeltern aufrief, die die Shoah überlebt hatten und wie sie ihre Gebete hoch oben in diesem Gebäude in Magdeburg wiederholten. Ezra W. sang ein Lied in jiddischer Sprache. Er sang es für seine Angehörigen, die nie eine Möglichkeit gehabt hatten, vor einem deutschen Gericht gegen die an ihnen begangenen Verbrechen der Nazis zu klagen. Sie ermutigten damit auch die anderen Betroffenen des Anschlags von Halle.
Das Urteil der Richterin Ursula Mertens würdigte die Getöteten Jana L. und Kevin S. und die Last, die ihre Angehörigen trugen, die Verletzten und die weiteren Betroffenen des Anschlags detailreich, mitfühlend, die Zerstörung ihrer Lebensperspektiven beachtend. Ihre Situation wurde nachgezeichnet, genau, Namen, Umstände, Berufliches vorher, nach der Tat, und es wurde deutlich, dass der Täter über zahlreiche Menschen an jenem 9. Oktober 2019 Unglück gebracht hatte, einschneidend und voraussichtlich von langer Dauer.
Von dieser Hinwendung zum Schicksal des Einzelnen blieben die jüdischen Menschen ausgenommen. Zwei, drei wurden in der mündlichen Urteilsbegründung genannt, so als sei damit 48 anderen Schicksalen genüge getan. Die Jüdinnen und Juden, die das eigentliche Ziel des Anschlags waren, blieben als Subjekte, die ihre Sache in die Hand genommen hatten, unerwähnt, nicht gewürdigt – so, als wären ihre bewegenden Aussagen nicht dagewesen. Es war ihnen nicht leichtgefallen, vor einem deutschen Gericht zu erzählen, wie die Selektion an der Rampe in Auschwitz, die umgebrachten Toten in ihrem Alltag und in ihren Familien präsent geblieben waren und wie das Attentat und die anschließende unwürdige Behandlung durch die Polizei zu Schmerz und Re-Traumatisierung geführt hatten. Andere sprachen von ihrer Einwanderungsgeschichte in den 1990er Jahren und wie sie nach Halle gekommen waren.
Die Beiträge waren selbstbewusst, jüdisch, politisch, religiös und antirassistisch, voller Anteilnahme für die Getöteten und Verletzten und sie waren auch dann, wenn sie die Behandlung durch die Polizei zum Thema gemacht hatten – und da gab es viel zu kritisieren – noch immer verstehen wollend. Doch: Ihre wichtigen Beiträge kamen am Ende nicht mehr vor. Die Wertschätzung überdauerte den Tag der Aussagen nicht. Dieses Unsichtbarmachen jüdischer Perspektiven und jüdischer Erfahrungen als selbstverständlicher Teil der Gesellschaft hat eine Geschichte. Man muss nicht mörderischer und erklärter Antisemit sein wie der Täter, um einer zu sein.
Der „Einsame“ und das Rudel – In virtueller Community
Der Verurteilte gehört zu einer weltweit agierenden Community, er bezog sich auf Christchurch und Oslo und Utøya. Der immer wieder unzutreffend als gesellschaftlich vereinsamt beschriebene Täter von Halle bewegte sich in einem virtuellen Netzwerk, weltweit auf Imageboards – De Telegraaf nannte ihn „complot denker“, einen Verschwörer – traf angeblich und nach eigener Aussage einen unbekannten Jemand in Eisenach, dessen Bit-Coins ihm zugutekamen, sprich: er konnte sie zu Geld machen, erhielt eine nützliche Ausbildung im Schweißen durch den damaligen Freund seiner Schwester. Auf seinem 3-D-Drucker befinden sich Fingerabdrücke, die nicht von ihm selbst stammen.
Diese „Einsamen“ bewegen sich als Rudel, sie haben virtuell ihre Gemeinschaft, ihre Peer-Group, ihre Kameradschaft, wie immer man das nennen möchte. Diese Gemeinschaft muss nicht mit Springerstiefeln durch die Straßen laufen und Hetzlieder singen, sie kann auf dem Sofa sitzen und einen der ihren anfeuern. Es ist eine mörderische Community, in der die Achtungspunkte nach gelöschten Menschenleben verteilt werden. Die ihr Zugehörigen ermächtigen sich selbst. Und sie fühlen sich ermächtigt durch diejenigen, die im öffentlichen Leben sichtbar sind als Teil der Gesellschaft: als Antisemit*innen, Rassist*innen und die, die sagen, was man wohl noch werde sagen dürfen.
Sie unterhalten sich in englischer Sprache und in Codes, die der Täter von Halle beherrschte. Diese Community applaudierte den Taten, verbreitete den Livestream, tut dieses straffrei weiterhin und kommentierte mit Häme den „geringen Output“ an Toten. Die Community bildet eine Art Hall of Death – für diese Hall of Death benötigt der Täter seinen Namen und sein Gesicht. „Nur“ zwei Tote waren zu zählen, gemessen am Vorhaben, unter jüdischen Menschen ein Massaker anzurichten, nicht zielführend, eher Tote, die als „Kollateralschäden“ des sich im Krieg gegen die demokratische diverse Gesellschaft befindenden Kombattanten zu bezeichnen seien, wie der Täter selbst aussagte.
Die Tat live zu streamen war so wichtig wie die Tat selbst. Möglicherweise kann man diese international vernetzte rechtsextremistische Community auch als Bruderschaft bezeichnen. Sie bewegt sich in ihrer „zivilen“ Ausbreitung in der Gesellschaft als Ideologieträger des völkisch Nationalen, eines virulenten Antisemitismus, gepaart mit der Verbreitung von Verschwörungsmythen über „die, die die Welt regieren“, nach denen „der Jude“ der zentrale Akteur moderner Verderbnis sei. Eine bekannte Erzählung, die zurückreicht bis in die Geschichte des christlichen Antijudaismus. In tagesaktueller gesellschaftlicher Lesart reicht sie vom Mythos der „Umvolkung“ bis zu Hassorgien gegen den modernen Feminismus und politische Gegner*innen, Kommunisten und politische Vertreter*innen des demokratischen Systems – im Fall des Täters von Halle sind es „die Juden“, die „Nahöstler“ ins Land ließen und die Nicht-Nahöstler, die im „Kiez-Döner“ mittagessen gingen, sind als deutsche Kollaborateure ... und deswegen erklärte er umstandslos, alle dem Jüdischen Zuzuordnenden umbringen zu wollen, auch alte Menschen und Kinder.
Nicht anerkannt als Opfer und „heldenhafte“ Dienste der Polizei
Es gelang im „Kiez-Döner“ nicht, Kevin S. zu schützen, die weiteren Gäste überlebten, versteckt oder durch einen Sprung aus dem Fenster. Der Täter beherrschte mit der Waffe die Straße. İsmet T., der heutige Betreiber des „Kiez-Döner“, eilte herbei, weil er einen telefonischen Notruf seines Bruders Rıfat erhalten hatte. Er setzte sein Leben aufs Spiel – er war etwa 30 Meter vom Täter entfernt – und rückte näher heran. Die mittlerweile eingetroffene Polizei hielt sich mit ihren Einsatzwagen in etwa 70 Meter Entfernung.
Ismet T.s Anwalt Onur Özata hatte alle Mühe gehabt die Anerkennung seines Mandanten als Nebenkläger zu erreichen. Der Täter hatte mehrfach geschossen. Während gegenüber den 70 Meter entfernten Polizisten die Selbstaussage des Täters, keine Mordabsicht gehabt zu haben, als unseriös bewertet wurde, sah das Gericht dies im Fall von İsmet T. anders. Das Gericht erkannte nicht auf versuchten Mord. Ismet T. legte Revision ein.
Ein Polizist erhielt den Befehl zum Schießen, er zielte mit einem Maschinengewehr, traf den Killer mit einem Streifschuss, sodass dieser kurzzeitig zu Boden ging. Die Polizisten blieben, wo sie waren. Der Täter stand auf, setzte sich hinter das Lenkrad seines Fahrzeugs und flüchtete. Dass der Täter angeblich die Polizisten nicht habe ermorden wollen, erschien als unseriöse Selbstaussage. Das Gericht erkannte Mordversuch.
Richterin Ursula Mertens nannte die Polizisten mutig, sie seien Helden. Eine unter den Held*innen hatte auf die Frage, warum sie nicht näher herangegangen sei, gesagt, sie habe am Abend heil nach Hause kommen wollen. Das kann man verstehen, allerdings ist es vielleicht nicht der im Dienst erwartbare Einsatz.
Die Richterin steht hier in Widerspruch zu den Aussagen zahlreicher Betroffener, die von einem zweiten Traumatisierungsschub sprachen, nachdem sie sich der Polizei überantwortet sahen. Auch das anderthalbjährige Kind, dessen Eltern nur knapp dem Tode entronnen waren und die nun ihrerseits um das Kind fürchteten, blieb noch lange nach der Befreiung aus der Synagoge von den Seinen getrennt, weil die Familie durch die Polizei daran gehindert wurde, wieder zusammenzukommen. Von diesen und weiteren Vorkommnissen berichteten die Zeug*innen übereinstimmend. Seither hat sich mit dem polizeilichen Fehlverhalten in Sachsen-Anhalt ein Untersuchungsausschuss zu beschäftigen, der seine Arbeit im Januar 2021 fortsetzen wird.
Rechtsanwalt Mark Lupschitz, der neun Besucher*innen des Gottesdienstes der Synagoge vertritt, sagte dazu: „Dieses Urteil lässt die Fehler, die bei dem Polizeieinsatz gemacht wurden, außer Betracht. ... Wir benötigen Beamte und Beamtinnen ... die wissen, wie sie sich verhalten, wenn eine Großzahl von Opfern da ist und die betreut werden müssen. Was wir nicht benötigen, sind Leute, die voll bewaffnet und in Schutzkleidung bei Beschuss Deckung suchen und nicht einmal vorgehen, um den Täter zu neutralisieren. ... Ich kenne aus eigener Erfahrung Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmänner, die ebenfalls ihr Leben tagtäglich aufs Spiel setzen, aber ich kenne keinen und keine, die jemals gesagt hat, das ist mir zu heiß, da geh ich nicht rein und da rette ich niemanden. ... das erwarte ich auch von unseren Polizistinnen und Polizisten ... leider wurde das heute außer Betracht gelassen.“
Als die Richterin Ursula Mertens die Spur des Mordens, der Körperverletzung und der Erpressung durch den Täter nachzeichnete, hielt sie bei der Person von Aftax I. inne. Ihre Stimme wurde erneut brüchig und der Reporter vom niederländischen De Telegraaf fragte, ob er es richtig gehört habe, dass sie um Fassung ringe. Es stimmte und besonders schien ihr das Schicksal von Aftax I. nahe zu gehen, der in Halle wohnte und arbeitete, nachdem er vor Verfolgung in Somalia geflüchtet war und davon berichtete, wie er in Halle alltäglich Rassismus erlebt. Er war von dem Täter mit dem Auto angefahren und verletzt worden. Seine Anwältin Illil Friedman plädierte auf versuchten Mord. Dem hatten sich weitere Vertreter*innen der Nebenklage angeschlossen.
Richterin Mertens brachte ihre Hochachtung darüber zum Ausdruck, wie Aftax I. sein Leben meistere und nicht davor zurückscheue uns als Angestellter eines Internethandels, „die Weihnachtspäckchen“ oder so ähnlich – die Schriftform steht noch aus – auszuliefern, weshalb er nicht bei der Urteilsverkündung hatte anwesend sein können. Hochachtung, Mitgefühl, beinahe Tränen – die Anerkennung als Opfer eines versuchten Mordes verweigerte sie ihm und erkannte stattdessen auf „fahrlässige Köperverletzung“. Aftax I. legte Revision ein.
"Mutlos, harmlos und entpolitisierend": das Urteil als verspielte Chance
Stellenweise hatte die Urteilsverkündung den Charakter einer sittlichen Belehrung. Nachdem die Richterin den abwesenden Aftax I. gelobt und ihre Bewunderung darüber zum Ausdruck gebracht hatte, wie er anpacke und zurechtkomme, hielt sie dem Täter vor, dass dagegen er versagt habe. Er habe es zu nichts gebracht, sitze als 28jähriger im Kinderzimmer zuhause und habe sich von der Mutter versorgen lassen. Er leiste nichts für die Gesellschaft. Auf der Anklagebank sitze im Grunde ein Nichtsnutz ... usw. usf. Häufig fielen Worte, wie „schlimm“, „feige“, „nichts aus dem Leben gemacht“. Zu Bedauern sei, dass dem Täter nicht beizeiten psychiatrische Hilfe angeboten worden sei.
Unwillkürlich drängt sich angesichts dieser Rede ein Satz von Nebenklagevertreter Alexander Hoffmann auf, den er an einem der Verhandlungstage gesagt hatte. Man habe es hier „nicht mit einer irrationalen Handlung eines Dorfdepps“ zu tun.
Dem Urteil war nicht anzumerken, dass das Gericht noch Tage zuvor Expert*innen angehört hatte, die über das Darknet und Imageboards, die der Angeklagte besucht hatte, als einer Form des weltweit vernetzten Terrors berichtet hatten; eine Expertise, über die das Bundeskriminalamt nicht verfügt hatte. Wofür der Senat verständnisvolle Worte fand. Es war ihm also kein Problem, dass er eben deshalb für diesen Komplex ohne Ermittlungsergebnisse geblieben war.
Die Richterin hatte mehrfach darauf hingewiesen, sie habe noch nie einen derart schlimmen Fall verhandelt, noch keinen, der derart abscheulich und abgrundtief verachtungswürdig gewesen sei. Da bleibt es leider eine strukturelle Tragik, dass sie sich wohl auch deswegen von einigen Nebenklagevertreter*innen abzusetzen wünschte, die über eben diese Erfahrungen verfügten. Sie waren Nebenkläger*innen in den Verfahren gegen die Täter*innen und Mittäter*innen des Nationalsozialistischen Netzwerks NSU, Antonia von der Behrens, Alexander Hoffmann, Sebastian Scharmer, gegen die Terrorgruppe „Freital“, Kati Lang, gegen „Revolution Chemnitz“, Kristin Pietrzyk, gegen den früheren KZ-Wachmann im Hamburger Stutthof-Prozess, Onur Özata und weitere Nebenklagevertreter*innen. Kati Lang sagte, das Gericht habe nicht das Ergebnis der Beweisaufnahme wiedergespiegelt. Es lasse ... die Auswirkungen des antisemitischen und rassistischen Anschlags auf die jüdischen Gemeinden außer Acht. Es habe keine Bezüge zum internationalen Rechtsterrorismus benannt. Ein „mutloses, harmloses und entpolitisierendes Urteil“, kommentierte Kristin Pietrzyk.
Die letzten Sätze des Hohen Gerichts waren noch nicht gesprochen, als Nebenklagevertreter Alexander Hoffmann aufstand, die schwarze Robe auszog, sie zusammenknüllte und den Saal verließ.
Eine Chance, die strukturelle Bedrohung der Gesellschaft zum Thema zu machen, war verspielt.