Editorial zum Dossier "Rechter Terror"

Wenn wir darüber sprechen, welche Sicherheitsarchitektur eine offene Gesellschaft braucht, müssen wir immer auch die Frage stellen, um wessen Sicherheit es geht. Das Editorial erläutert zentrale Begriffe und Fragestellungen, ist Wegweiser durch die einzelnen Kapitel und rekapituliert die Beweggründe für dieses Dossier.

Gedenkort in Göttingen mit Blumen und Kerzen sowie Plakaten mit den Gesichtern und Namen der Opfer des Anschlags in Hanau und einem Demoaufruf für den 22.08.2020

Vor etwa einem Jahr, genauer gesagt am 19. Februar 2020, wurden bei einem rechtsterroristischen Attentat in Hanau neun Personen erschossen. Der Täter ermordete Mercedes Kierpacz, Fatih Saraçoğlu, Ferhat Unvar, Gökhan Gültekin, Vili Viorel Păun, Hamza Kurtović, Said Nesar Hashemi, Kaloyan Velkov und Sedat Gürbüz aus rassistischen Motiven.

Ein Jahr später wenden sich Überlebende und Hinterbliebene in einer Videokundgebung an die Gesellschaft. Sie sprechen über ihren Schmerz, über fehlende politische Konsequenzen, über behördliches Versagen. Im Mittelpunkt steht die Frage: Hätte der rechte Terroranschlag verhindert werden können, wenn die Behörden genauer hingeschaut hätten? An diese Fragestellung knüpft auch das vorliegende Dossier mit Blick auf die Sicherheitsstrukturen an.

Ein Beitrag gegen das Vergessen  

Impuls für dieses Dossier war die Serie rechtsterroristischer Anschläge in Kassel, Halle und Hanau in einem Zeitraum von neun Monaten. Rechte Gewalt hat Kontinuität in Deutschland(1) - ebenso wie ihre gesellschaftliche und politische Verharmlosung. Ziel des Dossiers ist es, einen Beitrag gegen das Vergessen zu leisten, indem Sicherheit neu diskutiert, Veränderungen gefordert und politische Alternativen formuliert werden. Ein Jahr nach dem Attentat von Hanau ist in der Bundesrepublik eine beispiellose rechte, rassistische und demokratiefeindliche Mobilisierung auf den Straßen zu beobachten – entgrenzter denn je und quer durch alle gesellschaftlichen Milieus.

Im Februar 2021 wurde bekannt, dass im Jahr 2020 die Zahl von Rechtsextremen mit Waffenerlaubnis um knapp 35 Prozent im Vergleich zum Vorjahr angestiegen ist. Das sind die Zahlen, die den Behörden bekannt sind. Die Dunkelziffer wird von Expert:innen weitaus höher geschätzt. In dieses Klima stoßen die in diesem Dossier formulierten Mahnungen, Forderungen und Impulse für ein neues Sicherheitsverständnis in einer offenen und pluralen Gesellschaft.

Sicherheit und (struktureller) Rassismus 

Sicherheit ist kein Zustand, sondern ein politischer Kampfbegriff. Nicht erst seit 2015 wird die (vermeintliche) Herkunft geflüchteter und rassifizierter Menschen als Sicherheitsrisiko für die weiße Mehrheitsbevölkerung konstruiert. Dass es bei nicht einmal zehn Prozent der rechtsextremen Angriffe auf Geflüchtetenunterkünfte zu Verurteilungen kommt – ein sehr reales Sicherheitsrisiko – spielt in der öffentlichen Wahrnehmung kaum eine Rolle. Auch die nach wie vor fehlende Aufklärung der rechten Anschlagsserie im Berliner Bezirk Neukölln sei in diesem Zusammenhang genannt, bei der insbesondere migrantisierte und linkspolitisch Aktive über Jahre hinweg zur Zielscheibe von Angriffen von Neonazis wurden.

Welche Debatten “versicherheitlicht” werden, zeigt damit immer auch, wie wirkmächtig Rassismus ist. Politische Antworten auf rechten Terror und Gewalt blieben in der Vergangenheit entsprechend aus. Betroffene finden sich in einem System wieder, in dem Rassismus strukturell tief verankert ist, mit einer weit über den NSU hinausgehenden Historie mangelhafter Aufklärung und Bekämpfung rechter Gewalt. Und in einem System, in dem Behörden, die den Auftrag “Sicherheit” im Namen tragen, in noch völlig unklarem Ausmaß von rechten Netzwerken durchsetzt sind.

Beides wird bislang auch von der Mehrheitsbevölkerung nur zögerlich als Sicherheitsproblem benannt. Dabei ist die Dunkelziffer rechter und rechtsextremer Angriffe enorm hoch, Tendenz steigend. Eine breite Debatte über Rassismus hat in Deutschland jedoch gerade erst begonnen. Die Aufdeckung geschweige denn Bekämpfung rechter Netzwerke steht ganz am Anfang. Bisher bleibt sie maßgeblich bei zivilgesellschaftlichen Kräften, die mit der Verteidigung der offenen Gesellschaft gegen die zunehmende Anschlussfähigkeit rechter Ideologie eigentlich genug zu tun hätte.

Wenn wir darüber sprechen, welche Sicherheitsarchitektur eine offene Gesellschaft braucht, müssen wir deshalb immer auch die Frage stellen, um wessen Sicherheit es geht. Denn während das Sicherheitsgefühl der mehrheitlich weißen Durchschnittsgesellschaft in Deutschland trotz sinkender Kriminalitätsstatistiken weiter abnimmt, sind es vor allem Migrant:innen, BIPOC(2) und Minderheiten, die in der Realität oftmals nicht sicher sind. Die Frage nach der Sicherheitsarchitektur in einer mehrheitlichen weißen Gesellschaft lässt sich also nicht ohne die Perspektive des Widerstands der Betroffenen betrachten.

Rechter Terror, entgrenzte Gewalt: Worüber sprechen wir?

Rechte Gewalt wurde lange nicht als Problem für die öffentliche Sicherheit erkannt. Entsprechend ist der ohnehin schwer abgrenzbare Terrorismusbegriff in diesem Kontext nicht unproblematisch, weil rechte Gewalttaten in der Vergangenheit häufig nicht als Terror benannt wurden. Zudem geht das Ausmaß rechter Vernetzung, Organisation und Anschlussfähigkeit heute weit über ein klassisches Terrorismusverständnis hinaus. Um Sicherheitskonzepte neu zu verhandeln, ist außerdem der klassische Extremismusbegriff nicht ohne weiteres geeignet. Rechte Gewalt, rechter Terror und rechte Netzwerke sind nicht bloß Angriffe von Feinden der Demokratie.

Sie kommen direkt aus ihrer Mitte heraus, vielgestaltig, und multiplizieren sich in Form von Rechtspopulismus, Verschwörungserzählungen und anderen Ungleichwertigkeitsvorstellungen in den Parlamenten, auf den Straßen und in den Sicherheitsinstitutionen. Der gemeinsame Nenner ist das gemeinsame Feindbild: die offene Gesellschaft. Sie steht in direktem Kontrast zur eigenen, politisierten Ideologie der Ungleichwertigkeit und Ungleichheit. Jeder Akt psychischer und physischer rechter Gewalt ist damit immer auch ein (terroristischer) Angriff auf die offene Gesellschaft. 

Zentrale Fragestellungen

Das vorliegende Dossier erforscht diese Zusammenhänge. Leitend ist dabei die Frage nach der Sicherheitsarchitektur in einer offenen Gesellschaft, in der rechtem Terror die Grundlage entzogen wird. Wie lassen sich die gefestigten Strukturen rechter Netzwerke brechen, die den Nährboden für Terror und Gewalt bilden? Was können wir aus den Erfahrungen der vergangenen Jahrzehnte lernen und wie lassen sich diese in den Sicherheitsapparat integrieren? Welche Aufgaben haben Behörden? Wie sieht die Sicherheitsarchitektur einer freien, demokratischen, offenen Gesellschaft aus, die ihre Bürger:innen vor rechter Gewalt schützen will? Und über wessen Sicherheit müssen wir überhaupt sprechen? Um die komplexen Zusammenhänge dieser Fragestellungen aus unterschiedlichen Expertisen heraus zu beleuchten, werden Wissenschaftler:innen, Journalist:innen und Expert:innen ebenso zu Wort kommen, wie Aktivist:innen und Betroffene, aber auch Vertreter:innen der Sicherheitsbehörden selbst. 

Die Publikation kann nur als Beitrag zu einer gesamtgesellschaftlich notwendigen Debatte gesehen werden, die sich stetig weiterentwickelt und kontinuierlich aktualisiert. Mit Blick auf die kommenden Bundestagswahlen will sie Impulse für neue Perspektiven auf ein Thema geben, das in den vergangenen Jahren erneut traurige Aktualität geworden ist. 

Gliederung des Dossiers

Im ersten Kapitel der Publikation werden die Kontinuitäten, Strukturen und Vernetzung rechten Terrors im vereinten Deutschland nachgezeichnet. Die Bestandsaufnahme zeigt, dass es eine historische Kontinuität auch seitens der Gesellschaft gibt, bei der entpolitisierte Narrative von vermeintlich psychisch kranken Einzeltätern immer wieder auftreten. Die Autorin Caro Keller von der Initiative „NSU-Watch“ erläutert diese Linien und strukturellen Zusammenhänge sowie die fehlende gesellschaftliche Verantwortungsübernahme in ihrem Beitrag Konjunkturen und Kontinuitäten rechten Terrors in Deutschland anhand zahlreicher Beispiele wie der rassistischen Pogrome nach der Wende, die den Nährboden für heutigen Rechtsterror bieten. Vincent Bababoutilabo, Laura Frey und Doris Liebscher von dem Bündnis „Tribunal NSU-Komplex auflösen!“ fokussieren auf die Bilanz einer kritischen Beobachtung dieser Strukturen.

In welchem gesellschaftlichen Kontext konnte der NSU entstehen? Wie ist das Urteil im NSU-Strafprozess einzuordnen? Wo stehen wir heute bezüglich der Forderungen der Angehörigen der Opfer des rechten Terrors? Und was haben wir aus dem NSU-Komplex gelernt? Dies sind nur einige der Fragen, die sie in ihrem Beitrag Der NSU war nicht zu dritt zu beantworten versuchen. Karolin Schwarz vertieft in ihrem Beitrag Extrem rechtes Netz eine globale Perspektive im Hinblick auf digitale Plattformen und sozialen Medien und beschreibt, wie sich rechte Kräfte immer entgrenzter vernetzen und radikalisieren. Der Beitrag Die neue transnationale Dimension des Rechtsextremismus von Alexander Ritzmann und Hans-Jakob Schindler vom “Counter Extremism Project” knüpft daran an und nimmt auf Basis einer aktuellen Studie die transnationalen Verbindungen der gewaltorientierten rechtsextremen und -terroristischen Milieus in den Blick.

Im zweiten Kapitel wird die Anschlussfähigkeit rechter Ideologien in Gesellschaft und Sicherheitsbehörden untersucht, aktuelle Entwicklungen diskutiert und mit der Perspektive auf staatliche Institutionen und Sicherheitsbehörden verzahnt. Das Kapitel zeigt auf, wie und an welchen Stellen (neu)rechte Ideologien sich gesellschaftlich verankern, wo rechter Terror beginnt und rechtes Denken „anschlussfähig“ ist. So zum Beispiel im Falle eines ehemaligen Polizisten und Administrators einer Preppergruppe, die sich auf den Zusammenbruch der staatlichen Ordnung vorbereitete, inklusive Waffen, Leichensäcken und geheimer Rückzugsorte.

Christina Schmidt und Sebastian Erb zeigen in ihrem Text Rechte Netzwerke in Sicherheitsbehörden exemplarisch, wie wenig es Sicherheitsbehörden aufzuschrecken scheint, wenn sie auf Polizist:innen in rechtsextremistischen Zusammenhängen stoßen. An diese Erkenntnis knüpft der Polizist Oliver von Dobrowolski im Interview zum Thema Rassismus bei der Polizei an. Das Gespräch über rassistische Diskriminierung in Polizeistrukturen, Korpsgeist, eine mangelnde Fehlerkultur und das Verhältnis von Polizei und Justiz in Deutschland zeigt auf, dass nur extrem wenige mutmaßliche Taten von Polizist:innen überhaupt zur Anklage gebracht werden und die Dunkelziffer rechter Einstellungen viel höher ist. Im Beitrag wird auch diskutiert, wie die deutsche Polizei reformiert werden könnte. Heike Kleffner zeichnet beispielhaft Erfahrungen Betroffener mit der Ahndung rechter Gewalt nach.

Zu Rechtspraxis und Rechtsprechung im Kontext rechter Gewalt stellt sie fest: Der Rechtsstaat lässt die Angegriffenen im Stich.“ Im Zentrum der Kritik am institutionellen Umgang mit und der Verhinderung von rechter Gewalt steht immer auch der Verfassungsschutz. Im Interview Der Verfassungsschutz: Abschaffen oder reformieren? zieht Stephan J. Kramer, Präsident des Thüringer Amts für Verfassungsschutz, Bilanz der letzten fünf Jahre. Er reflektiert die Lehren aus dem NSU, welche Rolle der Verfassungsschutz in einer neuen Sicherheitsarchitektur spielen kann und weshalb der Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht den Bürger:innen allein überlassen werden sollte.

Welche Rolle die Alternative für Deutschland (AfD) und die neurechte Ideologie als Motor rechter Gewalt spielt, analysiert Malene Gürgen in ihrem Beitrag. Sie zeichnet nach, wie die AfD gezielt Tabubrüche vollzieht, um damit immer wieder Diskursverschiebungen zu erreichen. Gürgen zeigt auf, wie diese sprachliche Hetze den Nährboden für rechten Terror wie den Mord an Walter Lübcke bereitet. Zu den Strategien der Partei gehört auch Die Vereinnahmung sozialer Fragen von rechts, wie Stefan Dietl in seinem Beitrag auch im Hinblick auf den Sicherheitsdiskurs der AfD analysiert. Dietl zeigt, wie die extreme Rechte die wachsende soziale Unsicherheit (erfolgreich) nutzt, um rassistische Hetze mit vermeintlich sozialer Rhetorik noch wirksamer in der Breite zu verankern.

An die Anschlussfähigkeit rechter Ideologien knüpft auch Natascha Strobls Beitrag Vom „Großen Austausch“ zum „Great Reset“ an, in dem sie bespricht, wie Verschwörungsideologien populär werden. Darin fügen sich auch antifeministische Narrative sowie die Abwertung von Frauen und Weiblichkeit, wie Judith Rahner und Gesine Agena von der Amadeu Antonio Stiftung in ihrem Text zu Antifeminismus, gewaltbereiter Rechtsextremismus und Geschlecht aufzeigen. Die Autorinnen ordnen diese Erkenntnisse in aktuelle Entwicklungen ein und verdeutlichen, warum diese auch für die Sicherheitsbehörden ein zentrales Thema sein müssen.

Das dritte Kapitel des Dossiers Erinnern heißt verändern: Sicherheit in einer offenen und pluralen Gesellschaft neu denken diskutiert Ideen, Praktiken und Lösungsansätze für eine Demokratisierung der Sicherheitsstrukturen. Zentrale Aspekte sind dabei Forderungen Betroffener und Perspektiven des Widerstands gegen rassistische Gewalt und rechten Terror. Über Die Kriminalisierung migrantischer Orte als rassistische Praxis spricht der Leipziger Rechtsanwalt Erkan Zünbül im Interview und erklärt, wie rassistische Praktiken wie Racial Profiling ebenso wie institutioneller Rassismus bei Justiz und Polizei Nährboden für rassistische Diskurse und rechten Terror sind. Strafverteidiger Mehmet Gürcan Daimagüler reflektiert persönliche und gesellschaftliche Erfahrungen mit der Aufarbeitung rechter Gewalt in staatlichen Sicherheitsbehörden in seinem Text zu Systemversagen in den Sicherheitsinstitutionen: (Was) Haben wir aus dem NSU gelernt?

Auch Selbstorganisationen und Betroffenengruppen deuten strukturellen Rassismus nicht selten als Staatsversagen. Die Kriminologin Schohreh Golian beschreibt diese Zusammenhänge gemeinsam mit Paula Straube und Lina Schmid von der “Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt” (KOP) in Racial Profiling und Widerstand. Neben einer Problemanalyse stehen zivilgesellschaftliche Strategien gegen institutionellen Rassismus bei den Strafverfolgungsbehörden und Beispiele des Widerstands und der wehrhaften Selbstorganisation im Fokus dieses Beitrags. Wie tief das Problem rassistischer und diskriminierender Strukturen in den Sicherheitsinstitutionen verankert ist – und wie das erforscht werden kann – ist aktuell Gegenstand einer breiteren gesellschaftlichen Debatte.

Die Polizeiforscherin Astrid Jacobsen spricht mit der Polizistin und innenpolitischen Sprecherin der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Irene Mihalic im Interview Licht ins Dunkel bringen darüber, wie das Problem Rassismus in der Polizei auf Grundlage von empirischen Erkenntnissen anzugehen ist. Im Beitrag Recht gegen rechts: Was muss sich in Rechtsprechung und Justizbehörden ändern? beschreibt Rechtsanwältin Kati Lang, was sich ändern muss, damit die Problematik der mangelnden Bekämpfung rechter Strukturen nicht von der Rechtsprechung fortgeführt wird, indem etwa bestehendes Recht nicht angewendet wird, rassistische Beweggründe nicht als strafverschärfend gewertet und Verfahren niedrig angehängt werden. 

Newroz Duman von der “Initiative 19. Februar Hanau” und İbrahim Arslan, Überlebender des rassistischen Brandanschlags in Mölln 1992, bei dem seine Großmutter Bahide Arslan, seine Schwester Yeliz Arslan und seine Cousine Ayşe Yılmaz ihr Leben verloren, schließen das Dossier mit der Denkschrift: Von Mölln bis nach Hanau: Erinnern heißt verändern. Den Angehörigen, Überlebenden und Unterstützer:innen in Hanau ist es gelungen, Erinnerung und Gedenken und damit den öffentlichen Diskurs nach dem Anschlag in Hanau durch einen andauernden Prozess der Vernetzung, der Erinnerung, der Politisierung und der Selbstorganisierung mitzubestimmen. Die Denkschrift über die Praxis des Erinnerns als Mahnung zur Veränderung und über die Erfahrungen der migrantischen Selbstorganisation und ihrer Alltagskämpfe ist auch ein Ausblick darauf, wie Aufarbeitung und Erinnerungspolitik Hand in Hand gehen müssen, um in Zukunft die Perspektive der Betroffenen in den Mittelpunkt zu stellen und als Gesellschaft gemeinsam rechten Terror zu verhindern. 

 

Sarah Ulrich, Sarah Schwahn, Lotti Schulz

 


Literaturnachweise:

 (1) Laut Recherchen des Opferfonds CURA der Amadeu Antonio Stiftung gab es seit 1990 208 Todesopfer rechtsextremer und rassistischer Gewalt in Deutschland. Siehe: https://www.belltower.news/die-liste-193-todesopfer-rechtsextremer-und-… (aufgerufen am 12.03.2021).

(2) Black, Indigenous and People of Color; Selbstbezeichnung von Menschen mit Rassismuserfahrungen.